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HERMES

ZEITSCHRIFT FÜR CLASSISCHE PHILOLOGIE

l/ 4 Co. X.

HERAUSGEGEBEN

GEORG KAIBEL uw CARL ROBERT

SIEBZEHNTER BAND

BERLIN WEIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG 1882

PER man ar

rm

INHALT.

VAHLEN, Varia . . . 6 «+ + . «+ «+ 268. 441.

KAIBEL, sententiarum kber secundus

HINRICHS, die homerische Chryseisepisode . . von WILAMOWITZ-MOLLENDORFF, Excurse zu Euripides’ Herakliden

KUHLEWEIN, Mittheilungen aus einer alten lateinischen Uebersetzung der Aphorismen des Hippokrates .

. LINCKE, zur Xenophonkritik. . . . . . 2 2 . . . . , . BUERMANN, zur Textkritik des Isaios . THOMAS, Aristotelische Untersuchungen.

I. Beiträge zur Textkritik ee ee HIRZEL, der Demokriteer Diotimos . . .

FR. BLASS, neue Papyrusfragmente im ägyptischen Museum 2 zu Berlin.

R. FÖRSTER, Achilleus und Polyxena. Zwei unedirte Declamationen

C.

IL Lexikon zu Demosthenes’ Aristokratea DE BOOR, der Historiker Traianus .

des Choricius . . GALLAND, über die Interpolationen in dem sogenannten Arcadius .

P. PULCH, zu Eudocia. Constantinus Palaeocappa, der Verfasser des

Violarium

W. DITTENBERGER, zor griechischen Nominalflexion

E. P.

DIELS, Stichometrisches

PETERSEN, „der Streit der Götter um Athen“ STENGEL, Weinspenden bei Brandopfern .

1. H. MORDTMANN, epigraphische Mittheilungen, IV. TH. MOMMSEN, zu Fr. Lenormants Lexicon geographicum

H. A.

A. E.

RÖHL, in Franciscum Lenormant inscriptionum falsarium . KIRCHHOFF, Zusatz

KIRCHHOFF, eine attische Todtenliste (hierzu eine Tafel) . FABRICIUS, die Skeuothek des Philon, das Zeughaus der attischen Marine in Zea (hierzu eine Tafel) . oe

Seite 595 408

59 337

484 279 385

545 326

148 489

193 24

177

34 377

124 329

448 458 460 466

623

551

IV INHALT

TH. MOMMSEN und C. ROBERT, König Philipp V und die Larisaeer . E. FABRICIUS, der Baukontrakt aus Delos CIG. 2266 (hierzu eine Tafel)

TH. KOCK, Horat. Carm. I 12 . .

A. BREYSIG, die Germanicushandschriften and ihre Eintheilung . 0. ROSSBACH, observationes in Iliadem latinam .. I. SCHMIDT, zu Q. Serenus Sammonicus .

0. ROSSBACH, de Senecae dialogis

TH. MOMMSEN, die untergegangenen Orfschaften im eigentlichen Latium 0. RICHTER, die Fabier am Cremera . en

TH. MOMMSEN, das Augustische Festverzeichniss von Cumae Ÿ. GARDTHAUSEN, Ursicinus und die Inschrift von Dojan. TH. MOMMSEN, die Inschrift von Hissarlik und die römische Sämmtherr- schaft in ihrem titularen Ausdruck . . (vgl. S, C. ROBERT, die angebliche Pyrrhos-Büste der Uffizien und die ikono- gtdphischen Publikationen des sechzehnten Jahrhunderts .

MISCELLEN. ED. WOLFFLIN, satura critica. . .

A. PICCOLOMINI, de loco quodam vitae Eurtpidis . H. GISKE, zu den Chilieden des Tzetzes . A. SGHÖNE, Verschiedenes

F. LEO, Atilia Pompilia . . . U. von WiLAMOWITZ-MOLLENDORTF, Kenlopége . L. COHN, Mövror. .

F. GUSTAFSSON, ad Ciceronis Tusculanas disputationes coniecturae XII A. GEMOLL, Emendationen zu der Hyginischen Lagerbeschreibung . TH. MOMMSEN, zu Ammian . ee

TH. MOMMSEN, Schauspielerinschrift von Philippi Nachtrag zu S. 537 Anm. 1

TH. KOCK, Berichtigung

DRUCKFEHLER REGISTER .

VERZEICHNISS DER MITARBEITER

(Band I bis XVI).

E. Albrecht in Berlin 16, 393

C Aldenhoven fil. in Gotha 5, 150 B. Arnold in München 3, 193

À. von Bamberg in Eberswalde 13,

505 C. Bardt in Elberfeld 7, 14 9, 305 Ch. Belger in Berlin 13, 302 16, 261 R. Bergmann in Brandenburg (}) 2, 136 3, 233 J. Bernays in Bonn (ft) 3, 315 316 5, 301 6, 118 9, 127 11, 129

12, 382 F. Blass in Kiel 10, 23 13, 15 381 14, 466 15, 366 16, 42 17,

148

H. Bonitz in Berlin 2, 307 3, 447 5, 413 7, 102 416

M. Bonnet in Montpellier 14, 157

(. de Boor in Berlin 17, 489

J. Brandis in Berlin (+) 2, 259

Th. Braune in Berlin 15, 612

A. Breysig in Erfurt 1, 453 11, 247 12, 152 515 13, 357 15, 180 623 16, 122 17, 401

H. Buermann in Berlin 10, 347 17,

85 J. Bywater in Oxford 5, 354 360 M. Cantor in Heidelberg 16, 637 - Ceriani in Mailand 5, 360 Christensen in Husum 9, 196 L. Cohn in Breslau 17, 645 -Cohn in Amsterdam 16, 316 J. Conington in Oxford (+) 2, 142 C. Conradt in Stettin 8, 369 10, 101 - Curtius in Hamburg 4, 174 404 7, 28 113 405 E.Cortius in Berlin 10, 215 385 11, 514 12, 492 14, 129 15, 147 wiklinski in Lemberg 12, 23 R. Degenkolb in Tübingen 3, 290 A. Dessau in Berlin 16, 471

H. Diels in Berlin 12, 421 13,1 15, 161 17, 377 W. Dittenberger in Halle 1, 405 2, 255 3, 375 6, 129 281 7, 62 213 9, 385 12, ı 13, 67 388 14, 298 15, 158 225 609 611 16, 161 321 17, 34 J. Draheim in Berlin 14, 253 15, 238 J. G. Droysen in Berlin 9, 1 11, 459 12, 226 14,1 H. Droysen in Berlin 12, 385 387 13, 122 566 14, 477 584 15, 361 417 16, 291 A. Eberhard, in Braunschweig 8, 91 125 240 11, 434 12, 519 R. Ellis in Oxford 14, 258 15, 425 F. Eyssenhardt in Hamburg 1,159 2, 319 E. Fabricius in Rom 17, 1 551 F. Fischer in Berlin 3, 479 H. Flach in Tübingen 8, 457 9, 114 R. Förster in Kiel 9, 22 365 10, 7 465 12, 207 217 426 500 14, 469 472 17, 193 . Fränkel in Berlin 13, 452 561 M. Francken in Gröningen 9, 382 Freudenberg in Bonn (+) 11, 489 Freudenthal in Breslau 16, 201 Friedlaender in Berlin 7, 47 8, 228 9, 251 492 . Galland in Strassburg i. E. 17, 24 . Gardthausen in Leipzig 6, 243 7, 168 453 8,129 11, 443 17,

251

. Gemoll in Wohlau 6, 113 8, 231 10, 244 11, 164 15, 247 557 17, 166

. Genthe in Hamburg 6, 214

. E. Georges in Gotha 11, 127

E. Geppert in Berlin (+) 1, 249 364

=

zn un

>

QxE

VI

J. Gildemeister in Bonn 4, 81

H. Giske in Lübeck 17, 164

Th. Gleiniger in Berlin 9, 150

Th. Gomperz in Wien 5, 216 386 11, 399 507 12, 223 510 511

0. re in Berlin 10, 51 11, 235

F. cute in Helsingfors 15, 465 169

H. Haupt in Würzburg 13, 489 14, 36 291 431 15, i” 160 230

M. Haupt in Berlin (t) 1, 21 46 251 398 2, 1 142 159 214 330 3, 1 140 174 205 335 4, 27 145 326 432 5, 21 159 174 313 326 337 6, 1 257 385 7, 176 294 369 977 8, 1 177 241

E. Hedicke in Quedlinburg 5 156 384

W. Helbig in Rom 11,

C. Henning in Rio Jadero 9, 257

W. Henzen in Rom 2, 37 140 3, 173

R. Hefcher in Berlin (}) 1, 228 263 280 322 361 366 474 2, 55 64 > os 282 4, 426 5, 281 6, 241 465 488 8, 223 240 368 %, 109 255 256 11, 223 355 12, 145 255 306 391 513 13, 303 M. Hertz in Breslau 5, 474 6, 384 8, 257 9, 383 F. K. Hertlein in Wertheim (+) 3, 309 8, 167 173 9, 360 10, 408 12, 182 13, 10 H. van Herwerden in Utrecht 4, 420 5, 138 7, 72 12, 478 16, 351 H. Heydemann in Halle 4, 381 7, 109 11, 124 14, 317 Th. Heyse in Florenz 1,262 2, 258 462 Edw. Lee Hicks. in Oxford 4, 346 E. Hiller in Halle 7, 391 10, 323 G. Hinrichs in Berlin 17,5 G. Hirschfeld in Kônigeberg 3, 469 7, 52 486 8, 350 501 14, ATA 0. Hirschfeld in Wien + 230 5, 296 300 8, 468 9,93 11, 154 3 142 R 8, 127 379 10, 61 254 256 1 ‚121 240 13, 46 14, 354 17, 326 . Höck in Kiel 14, 119 . Hofmeister in Rostock 12, 516 . Holder in Carlsruhe 12, 501 503 . Hübner in Berlin 1, 77 136 337 345 397 426 437 438 2, 153 450 456 3, 243 283 316 4, 284 413 5, 371 8, 234 238 10, 393 11, 128 12, 257 13, 145 414 423 427 468 "496 14, 307 15, 49 597 16, 302 513

. Hirzel in Leipzi

M > >>

VERZRICHNISS DER MITARBEITER

J. 6, 250

G. Jacob in Berlin 16, 153

V. Jagié in St. Petersburg 15, 235

Ph. Jaffé in Berlin (+) 5, 158

Otto Jahn in Bonn (+) 2, 225 418 3, 175 317

G. Jacob in Berlin 16, 153

F. Jonas in Berlin 6, 126

À. Jordan in Wernigerode 12, 161 13, 467 4, 262

H. Jordan in Königsberg 1, 229 2, 76 407 3, 389 458 459 4, 229 5, 396 6, 68 196 314 493 7, 193 261 367 482 8,75 217 239 9, 342 416 10, 126 461 11, 122 305 14, 567 633 634 15, 1 116 524 530 537 16, 47 225 506 510

G. Kaibel in Rostock 8,412 10,1 193 11, 370 383 14, 269 15, 449 17, 408

H. Keil in Halle 1, 330

H. Kettner in Dramburg (t) 6, 165

H. Kiepert in Berlin 9, 139

A. Kirchhoff in Berlin 1, 420 2, 161 471 3, 449 4, 421 5, 48 6, 252 487 8, 184 9, 124 11, 1 12, 368 13, 139 287 15, 383 17, 466 623

A. Klügmann in Rom (t) 15, 211

G. Knaack in Stettin 16, 585

Th. Kock in Berlin 2, 128 462 17, 335 497

U. Köhler in Athen 1, 312 2, 16 321 454 3, 156 166 312 4, 132 5, 1 222 328 6, 92 7, 1 159

G. Kramer in Halle 10, 375

P. Krüger in Königsberg 4, 371 5, 146

H. Kühlewein in Ilfeld 17, 484

S. P. Lampros in Athen 10, 257

C. A. Lehmann in Berlin 14, 212 451 621 15, 348 566

O. Lehmann in Dresden 14, 408

F. Leo in Kiel 10, 423 15, 306 17,

3 R. Lepsius in Berlin 10, 129 K. Lincke in Jena 17. 279

1 145 217

A. Luchs in Erlangen 6, 264 8, 105 13, 497 14, 141 0. Lüders in Athen 7, 258 8, 189

A. Ludwich in Königsberg 12, 273 13, 335

W. Luthe in Ruhrort 15, 189

E. Maafs in Berlin 15, 616 16, 380 85

3

H. Matzat in Weilburg 6, 392

A. Meineke in Berlin (+) 1, 323 421 2, 174 403 3, 161 164 260 347 451 4, 56

VERZEICHNISS DER MITARBEITER

W. Meyer in München 15, 614 A. Michaelis in Strassburg i. E. 12, 513 14, 481 Th. Mommsen in Berlin 1, 47 68 128 161 342 427 460 2, 56 102 145 156 173 3, 31 167 261 268 298 302 303 304 429 461 465 467 4, i 99 120 295 350 364 371 377 5, 129 161 228 303 379 6, 13 82 127 231 323 7, 91 171 299 366 474 8, 172 198 230 9, 117 129 267 281 10, 40 383 469 472 11, 49 12, 88 401 486 13, 90 106 245 298 305 330 428 515 559 560 14, 25 65 160 15, 99 103 244 294 297 300 385 478 16, 1 24 147 317 445 495 602 643 17, 42 165 458 477 495 523 631 649 C. von Morawski in Krakau 11, 339 J. H. Mordtmann in Constantinopel 13, 373 15, 92 289 17, 448 K. Müllenhoff in Berlin 1, 252 318 3, 439 4, 144 9, 183 12, 272 B. Müller in Breslau (+) 4, 390 5, 154 H. Müller in Iifeld 14, 93 0. Müller in Berlin 10, 117 119 12,

A. Nauck in St. Petersburg 10, 124 12, 393 395 13, 430

R. Neubauer in Berlin 4, 415 10, 145 153 11, 139 374 381 382 385 390 13, 557 J, Neumann in Halle 15, 356 605 16, 159

M. Niemeyer in Berlin 14, 447

B. Niese in Breslau 11, 467 12, 08 409 513 13, 33 401 14,

3

H. Nissen in Strassburg i. E. 1, 147 42

Th. Nöldeke in Strassburg i. E. 5, 443

0, 163 A. Nohl in Berlin 9, 241 12, 517 15, 621 F. Novati in Pisa 14, 461 J. Olshausen in Berlin 14, 145 15, 321 417 A. Pack in Dortmund 10, 281 11, 17 G. Parthey in Berlin (+) 4, 134 J. Partsch in Breslau 9, 292 H. Peter in Meissen 1, 335 E. Petersen in Prag 14, 304 15, 475 , 124 E. Piccolomini in Pisa 17, 333 P. Pulch in Strassburg i. E. 17, 177 E. Rasmus in Brandenburg 12, 320

Vil

A. Reusch in Altkirch i. E. 15, 337

O. Richter in Berlin 17, 425 A. Riedenauer in Würzburg 7, 111 A. Riese in Frankfurt a. M. 12, 143

Robert in Berlin 11, 97 12, 508 13, 133 14, 313 16, 60 17, 134 467 H. Rohl in Berlin 11, 378 15, 615 , 460

V. Rose in Berlin 1, 367 2, 96 146 191 465 468 469 4, 141 5, 61 155 205 354 360 6, 493 8, 18 224 303 327 9, 119 471

O. Rossbach in Berlin 17, 365 515

M. Schanz in Würzburg 10, 171 11, 104 12, 173 514 14, 156 16, 137 309

Th. Schiche in Berlin 10, 380

H. Schiller in Giefsen 3, 305 4, 429 5, 310 15, 620

F. Schmidt in Göttingen 8, 478

J. H. Schmidt in Rostock 6, 383

Joh. Schmidt in Halle 14, 321 15,

275 574 16, 155 17, 239 W. Schmitz in Cöln 14, 320 480 R. Schöll in Strassburg i. E. 3, 274 4, 160 5, 114 476 6, 14 7, 230 11, 202 219 332 13, 433

A. Schöne in Paris 9, 254 12, 472 7, 644 |

R. Schöne in Berlin 3, 469 4, 37 138 140 291 5, 308 6, 125 246

H. Schrader in Hamburg 14, 231

Th. Schreiber in Leipzig 10, 305

R. Schubert in Königsberg 10, 111

447

K. P. Schulze in Berlin 13, 50

0. Seeck in Greifswald 8, 152 9, 217 10, 251 11, 61 12, 509 14,

153 C. Sintenis in Zerbst (t) 1, 69 142 468 471 J. Sommerbrodt in Breslau 10, 121 P. Stengel in Berlin 16, 346 17, 329 W. Studemund in Strassburg i. E. 1, 281 2, 434 8, 2 E. Stutzer in Barmen 14, 499 15, 22

16, 88

L. von Sybel in Marburg 5, 192 7, 327 ,

Th. Thalheim in Breslau 13, 366 15,

412 Ph. Thielmann in Speier 14,629 15, 33

1 E. Thomas in Berlin 17, 545 P. Thomas in Gent 14, 316 H. Tiedke in Berlin 13, 59 266 351 14, 219 412 15, 41 433

Vill VERZEICHNISS DER MITARBEITER

A. Torstrik in Bremen (t) 9, 425 12,|U. von Wilamowitz - Möllendorff in 512 Greifswald 7, 140 8, 431 9, 319 M. Treu in Waldenburg i. Schl. 9, 247 10,334 11, 118 255 291 498 515 365 12, 255 326 13, 276 14, 148 F. Umpfenbach in Mainz 3, 337 161 187 194 318 457 476 15, G. F. Unger in Würzburg 14, 77 593 481 17, 337 647 J. Vahlen in Berlin 10, 253 451 458 |H. Wirz in Zürich 15, 437 12, 189 253 399 14, 202 15,|G. Wissowa in Breslau 16, 499

257 17, 268 441 595 E. Wülfflin in München 8, 361 9, W. Vischer in Basel (+) 2, 15 12 122 253 11, 126 13, 556 H. Voretzsch in Berlin 4, 266 17, 173 C. Wachsmuth in Heidelberg 16, 637 IK. Zangemeister in Heidelberg 2, 313 W. H. Waddington in Paris 4, 246 469 14, 320 15, 588 J. Weber in Meisenheim 16, 285 E. Zeller in Berlin 10, 178 11, 84 422 R. Weil in Berlin 7, 380 430 15, 137 547

N. Wecklein in Bamberg 6, 179 7,|H. Zurborg in "Zerbst 10, 203 12, 198 437 13, 141 280 482

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266.

Die von der Insel Delos stammenden griechischen Inschriften, welche gegenwärtig in Oxford aufbewahrt werden, sind, seitdem Chandler sie im Jahre 1763 im zweiten Theile der Marmora Oxo- niensia herausgegeben hat, nicht wieder von neuem kopirt worden. Bei der Behandlung dieser Inschriften im Corpus hat Böckh die Chandlerschen Texte zu Grunde legen müssen, wenngleich er wohl sah, dass Chandler sich beim Abschreiben vielfach geirrt und fast Die ein treues Bild des Zustandes der Inschriften gegeben hatte'). Nachträge und Verbesserungen zu den Oxforder Inschriften im Corpus hat Röhl im Jahre 1876?) veröffentlicht. Sie können aber eine Wiederherausgabe derselben auf Grund neuer Abschriften nicht ersetzen.

Die bedeutendste unter den delischen Inschriften in Oxford und vielleicht den delischen Inschriften überhaupt ist das Bruch- stück eines grofsen Baukontraktes, in welchem es sich um Arbeiten am Tempel des Apollon handelt, CIG. 2266. Die Inschrift gehört tu den Arundel marbles und wird gegenwärtig in einem der Sou- terrainräume des Ashmolean Museum aufbewahrt’). Während dieses Denkmal früher in seiner Art ziemlich allein dastand, da auf der athenischen Mauerbauinschrift (CIA. II 167) die allgemeinen auf die Bauverwaltung bezüglichen Vorschriften fast ganz zerstört sind, sind neuerdings mehrere Inschriften bekannt geworden, in erster Linie der grofse Baukontrakt aus Lebadea sowie die für die Kenntniss des arkadischen Dialekts hochwichtige Bauordnung aus Tegea, welche viele Vergleichungspunkte zu der delischen Bauin- schrift bieten und das Verständniss der letzteren wesentlich er- leichtern. Auch in Delos selbst hat sich das Fragment einer In-

1) Vgl. Corpus Inser. Gr. II S. 213, 222. 2) Schedae epigraphicae S. 5—15. 3) Vgl. über die griechischen Inschriften in Oxford die Notiz von Mi- chaelis Arch. Zeitung XXXII S. 55. | Hermes XVIL 1

2 FABRICIUS

schrift gefunden, welches der erste Herausgeber‘) für ein Bruch- stück der Oxforder Inschrift hielt. Allein bei genauer Prüfung zeigt es sich, dass dieses Fragment Reste von Bestimmungen ent- hält, welche in der grofsen Oxforder Inschrift ebenfalls erhalten sind. Man wird also das neue Fragment als Bruchstück eines gleichartigen Kontrakts ansehen müssen. Da die genannte In- schrift aus Tegea in einer ihrer Bedeutung würdigen Weise, die vor- züglich erhaltene lebadeische Bauurkunde wenigstens hinreichend gut herausgegeben sind”), so ist der Wunsch, dass auch die delische Inschrift in einer den heutigen Ansprüchen etwas mehr genügen- den Abschrift vorgelegt werde, nicht minder gerechtfertigt, wie die Erwartung, dass die Ergänzung und Erklärung des Denkmals durch die verwandten besser erhaltenen Urkunden gefördert werde. Neuer- dings haben auch gerade die delischen Inschriften durch die Funde, welche die von französischen Gelehrten auf der Insel unternom- menen Ausgrabungen ergeben haben, einen so bedeutenden Zu- wachs erhalten, dass die Geschichte der Insel dem allgemeinem Interesse näher gerückt ist und auch bereits mehrere zusammen- fassende, wenn auch nicht erschöpfende Darstellungen erfahren hat?): so wird, hoffe ich, die Wiederholung und Prüfung eines älteren epigraphischen Denkmales aus Delos nicht unwillkommen sein. Die Inschrift steht auf einer Marmortafel von etwa 0,38 M. Höhe, 0,66 M. Breite, 0,1 M. Dicke, und zwar sind die Vorderseite, von Böckh mit A bezeichnet, die eine Schmalseite, B bei Böckh, und die Rückseite C beschrieben. Was auf C geschrieben war, hatte Chandler nicht lesen können. Die Hauptseite A habe ich in 2/8 Gröfse auf der beigefügten Tafel in Zinkotypie, die Seite B im Text (S. 3) möglichst genau wiederzugeben gesucht auf Grund eines Papierabklatsches, welchen ich durch gütige Vermittelung der Herra C. T. Newton in London und Professor Ad. Michaelis in Strafsburg der ausserordentlichen Freundlichkeit von Herrn E. L. Hicks ver- danke. Die Buchstaben, welche auf A von Chandler gelesen, auf dem Abklatsch aber nicht zu erkennen sind, habe ich auf der Tafel

1) Kumanudes Asyvaso» IV S. 454 f., vgl. unten S. 22.

2) Erstere von Michaelis Jahrb. f. Philol. Bd. 73 (1861) S. 585 ff. und von Foucart zu Le Bas Bd. I no. 340e, letztere von Kumanudes ‘49#»atoy IV S. 369 ff. und danach von mir wiederholt de architectura Graeca S. 5 ff.

3) Lebègue Recherches sur Délos S. 267—335, R. C. Jebb Journal of hellenic studies I (1880) S. 7— 62.

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 3

in Klammern geschlossen, Noch ist zu bemerken, dass auf A vor Leile 1, von welcher sich einige wenige Buchstaben erhalten haben, mindestens zwölf Zeilen gänzlich abgescheuert sind.

Auf der Schmalseite B steht Folgendes:

AQPOZE KAN KPATHEMNHEI TITONOZ-TIMO-E

HZ-APIZETO-ANIYC KPITO -ANTIMATP

AA-EMMENHE-TI TAN-EYAHMOX A jetz FAAY QPOXZ EENO-AN POZ:PI BO-AHM AIOZ-AE

Yz-AY HE YOIAZ-NIKOAPOM EZNN-XOIPYAAZ NIQN-TOAY-AN OZ-ANE-MAYZANIAZ

Die Seite C beschreibt Herr Hicks wie folgt: ‘The reverse side is so much worn, that to the left the surface is entirely smooth and presents no appearance of a letter. With great labour a word here and there might perhaps be recovered, but not enough to get a glimpse of the meaning.’ Die Buchstaben waren hier ebenso eag, die Zeilen ebenso nahe an einander eingehauen, wie auf A. Von mehr als 30 Zeilen: tind deutliche Spuren auf dem Abklatsch erkennbar. Mehrere Buchstaben hinter einander sind erhalten auf der rechten Seite Zeile 9—13:

: YYOZANADEPON HAAAHZMHXEIPON NTAZKAITPOZATAT AN ::::: NA RAEAMENOZTAZ

BENOOYZKATA::::Q 1*

4 | FABRICIUS

Ausserdem Zeile 22 mehr links: NIKAOAMEPKAI : » N darunter Z. 25: OMENOZ, Z. 27: EPIZ, Z. 29: T---- AOME und Z. 30 ganz rechts: OIEPI. Einzelne Buchstaben glaubt man auf dem Abklatsch an vielen Stellen erkennen zu können.

A. 1 Es. . vmagyse | tor einooı nodav unnog, UYog nunoldiov |... um &?

Exeou téttagar xai noir &. ei un, Exiqogar peglérw [fav | un Ejmırelkon, éêbéorw Toig Emioraraug xai

Grıendovvaı ta narallsıpdeirra? Toy Egywyv nal —. eiç- roaëbayrwy |” oi] émiorarar tov éeywrny xal sovg évyun- tas w av TOÔTY é[nxlotwrtac —]

[éféorw xai anodoxıuaoaı voïc] Zrıoraras Gola] av zwv Egywy un doxn avrolc rouely xara tr[v ovryoapnr] xai Errızıunoaı apyverov Ev 6[ —. avayxalécdw? ta Eol’ya] avedwy o [éoywrms moreiv toig avrov téleoww, Ewg doxiualo]F7. [oi Ennıoraraı To] uèr apyvpıov signeakalr- ww —|

|*.. ywader? ...... xai wvelodwoay di ta Egya xat dtatiuaodwoay xa) [legdv xai dnuloacoy xai ovymav

| dovjg Élauros? dixnr] weitdove noir eoywvety Eoywveizw. 0 vınnoas tH Öltun weluldovg?) éyyuntag xata- omoaslw tig œÂAndelag —] |... 70... [neiv av ro Eo]ylo» aveAnzaı. évecdav xataotnan tig aAndelag dvyun- tac, Aelvodw 6 tov Werdouvg Elalwnws Tic doywrlas lt... Egyov, 6009 ay tovto eveer Avanwlovuerov, éEéotw zoig énotataig eigneagae tov doyayıv xal tov &rlyunenv ar |" noloywworwar, alnuloıs ovor nai avumo- dlxotc.

ineıday tovg avyvitag xataornon 6 éeywrng [a&ılo- [xegovs?, apelovres of isgomotoi xai of dnıorazaı |" ano tov aAgmuarog rayroc tO enudéxatoy, tov Aoinov agyueiov anodévtwy 10 nusov tp Égywyn' near uéon [dvo Aoına n tov toywy, ünodovswv tod quiceos |" t]o nucov’ Zrreıdar TO teitoy uéeog Aoımöov 7 Tor Egywy, anoddrtwy tO Aor- cov, ano [djé...tov? énidexarov tov algagetévtog ano tov Alpruarog ag|"sholyswy?, Ercsıdav avetehsady To Egyov array xal doxtuacd; xara thy cuvygag|(ny tavjeny, énetlunue

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 5

[Ss]p av [— —, vo Aoınov |" &oyvleuor àxodér- suv tip seywrn.

gay un dedwory ol iegomorot xal énsocarar [t]6 [aleyv- e10v, ws yéyoantat, n GAdo [se |"... ]v, öper- Aovewy ol legonoot xal of éniotarac tp égywyn sir Tony Exipogay, xai 6 [wlvog éxluovos Eotw rai 1) meaéic Eosw.

xal [aséleca dt Eorw totg éeégyu|'*vatc] nai äovlia éy Anhw xai avtotg xai doyaraıs nai oxsveoe nai doa av iEa- ywotv (n) eigaywow Ep’ Eavswy yoela' xal Stay ovvrelco[Ij zo [éoyor Grav, e&éorw av|'*solg jy zoLanovd’ nuspaıs 2Ea- yayéoSas ta Éavrüv nravıa ini ty avr aveheie.

êne day ovrtedea D7 TO Épyor, énavyethatw 6 Éoywynç solis éruelolrjafrais xai zw |” aglyeséxtove’ ap’ fc d’ ay muéças éraryelle, axopavéodwoar Émioratar xai apyıröxzwv enr doxuaolay Ev déxa nuéoaus' dav un défxa Hsu doxıucowor, doxı"ule Éorw ta Epya xai 10 énidéxatoy &rxo- doswocr ty éoywrn. Goxuacovor avroi xal xata uégos Exaotoy THY Epywv xai ovunayswv tu Eloywr ovul"r]acav sy» doyaoiar.

day de nhéores doyuvar woe xai xata uégn dıdlwvraı ta Eoya, dav se ayguoßnswoıv noûs ahlmlovg, Ötaxgırerwoay ol énvoras(ale |? y tp lepg xadloavres‘ 6 ve d’ ay oùror dua- xolvwor, xugıov korw.

yadxoy di zo éeywrn n nölıs nrapekeı elpyaousvov rıplovı vwos Tlelelnuno[ldiov? |" tig deyvas inc vr tp AQUEQVELY.

Ejic] T6 orewua roù vew tov Axôdlwvog® [nlo[yo]A[«l8n{oe] Aauaolios Klungaydgov [Ilaplıos deayuay aleyvelov xl" low dvanoolwy svernnovta. Eyyvor” ‘Avdgoyéyng Anuövor, Nixwy Anuövov. pucaesvees olde’ and tay tho modews off] Eydexa xai [of yoauuasels') |“ EnePadncg “Aguotodixov, Olvu- nweodweog ‘“Elixavdgov, Legoxdijg Deaciia, Oedyyntoc Ilaseo- xAdovsc, Aewngarns Mynordweov, Nixöozgarlog tov delva, 6 delva] |” Evqurov, Enxagyidng “Annuavsov, Avslyovos Tt- uoxgdsovus, Heaxdeldng Aiadnlov, Kerourdnc “Anarovelov. yeauuarevs Boulÿs Auöylvnlsos Te |” ypauuareÙs iego- mousy xal àyoparyouwy Oséyrntos Ilatgoudéovg: raulag Ts nohews Tinosusvns Egu(ayogov). œyogarôuos® Tlauxos Zi- lav[— —, Euuéymc Tiluo}éudos, Davog Aıodösov. Idıw-

6 FABRICIUS

sûr Hevoxhkig Tinnoléuov, Aiarsos “Anoldodweov, "Agı- oreldng “Aguoréov, “Avdgoyévng Xoigikov, Avabavdglos ® . »s0¢, Anunseuos Avsınargov, Avdgoxgarns Jeiwvoxgpa- zovg, Agıosöseog Tiuodalovs, Agıorönunnog Oecobérov, Tee- olag Tlaupikov, Avronplarns Aewol’agalsovs, [0 deiva tot deiva], Ausıriov Eunalauov, Agxewv No[— —, Anlolklodw- cos Ilıoso&tvov, Tlagueriwv TToAv&tvov, “Agxthevg? Zn?

B.

[Oivu-

1 ıö]dweos “E[At]xar[deov, As\wxgatng Mynoı[dwg(ov), "Alyziyovos Tıuolagarovg), Ef[riÿa- Ans *Aguoto(dixnov), Av

5 ..xoıro., Avysinarools An- unselov. @yopavoluoı'

Davos Mo(dorov), Tlavxlos Se- la., Euusvns Ti(uoPéucdos). ide- wjswv‘ Evônuos AlnoAklodweov) ?,

10 IIgloosatryg Tlavx(ov), dwoog Æevo., “Anol[Ado- dlwegos Ilılorlo(äevov), Anlu Dornen dıuos., de

. ove AU ..... nn

15 JTjuS{as Nixodeöulov,

. owv Xosovhas, II[ao- uleviwv ITolu(ëévov), Av og 'Ave., ITavoaviac

Die ersten 24 Zeilen der Seite A enthalten Vorschriften, welche die zur Leitung des Baues angestellten Beamten, die drriorazaı, sowie der Bauunternehmer, éoywynçs, zu beobachten haben. Zeile 25—31 folgen die Namen des Unternehmers und der beiden von ihm gestellten Bürgen, sowie derjenigen Beamten und Privatleute, die bei dem Kontraktschluss als Zeugen fungirt haben. Auf der Schmalseite B sind nur Namen eingehauen, und zwar kehren hier, wie aus der genaueren Abschrift deutlich hervorgeht, zum grofsen Theil die Namen derselben Leute wieder, die auch auf A unter den Zeugen aufgeführt werden. Wir haben es also offenbar mit

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 7

zwei Kontrakten zu thun; die doppelt genannten Personen haben bei beiden als Zeugen fungirt. Anders lässt sich die Wieder- kehr derselben Namen wohl nicht erklären. Es wäre nun an sich wohl denkbar, dass ein zweiter Kontrakt auf Seite C ge- standen hätte, dessen Schluss das auf B erhaltene Zeugenverzeich- niss gebildet haben würde. Dieser Auffassung steht aber entgegen, dass es in den Bestimmungen auf A unentschieden gelassen ist, ob ein oder mehrere Unternehmer die betreffenden Arbeiten aus- führen ') und dass die erhaltenen Bestimmungen auch gewiss für den anderen Kontrakt mit galten. Daher glaube ich vielmehr, dass auf Seite C der Anfang der ganzen Urkunde stand, und zwar, was auch aus den erhaltenen Resten hervorgeht, derjenige Theil des Kontraktes, welcher die genaue Beschreibung der auszuführenden Arbeiten enthielt, entsprechend dem besterhaltenen Theil der Mauer- bauinschrift aus Athen (Z. 37 ff.) und der zweiten Halfte der leba- deischen Inschrift. Rechnet man zu der ganzen Seite C die auf Seite A noch abgescheuerten zwölf Zeilen hinzu, so ergiebt sich, dass von den Submissionsbedingungen kaum mehr wie das letzte Drittel und auch dies nur lückenhaft erhalten ist. Die ganze In- schrift umfasste ursprünglich mehr als 10000 Buchstaben.

Aus diesen Erwägungen folgt ein Weiteres, was hier gleich mit angeführt werden soll, weil es die angenommene Anordnung bestätigt. Offenbar sind die Worte A Z. 24: Eiç co orewua voù vew tov Anölkkwvos, welche am Schluss der Vorschriften für die Unternehmer stehen, nicht, wie Böckh es gethan, mit dem Vorher- gehenden, sondern mit dem Folgenden zu verbinden: sie enthalten die unentbehrliche, kurze Bezeichnung desjenigen Theils der im Vorhergehenden genau beschriebenen Arbeiten, welche der Z. 24 genannte erste Unternehmer Damasias zu dem gleichfalls ange- gebenen Preise übernommen hatte. Es folgen die Namen der von ihm gestellien Bürgen Androgenes und Nikon, und endlich die Liste der zahlreichen Zeugen. Dem entsprechend war gewiss auch vor den auf B erhaltenen Namen von Zeugen der betreffende Theil der Arbeiten kurz bezeichnet, der zweite &oywvng, der denselben übernommen, genannt, die mit ihm vereinbarte Summe angeführt und die gestellten Bürgen namhaft gemacht. Ganz in derselben

1) Vgl. Z. 24: dar de nAkoves igydvas dou xai xara pion dilkorras ta igya.

8 FABRICIUS

Weise sind auch auf der athenischen Mauerbauinschrift unter die Submissionsbedingungen die Namen der zehn Unternehmer einge- hauen mit der kurzen Angabe, welches Stück der Mauern ein jeder von ihnen übernommen habe und welcher Preis mit ihm ausge- macht sei.

Wenden wir uns nun zur Erklärung des Einzelnen. Böckh verzichtete darauf, den Sinn und Zusammenhang der A Z. 1—8 erhaltenen Reste zu reconstruiren. Der Vergleich mit den oben- genannten neuerdings hinzugekommenen Bauinschriften wird es uns möglich machen hier weiter zu kommen.

Mit dem Zeile 1 Erhaltenen weiss ich nichts anzufangen. Böckh schrieb: a]&lav? tn» vrrapyeıly déovoay? Gleich zu Zeile 2 können wir zwei Stellen der lebadeischen Inschrift heranziehen, welche wenigstens eine Vermuthung über die Beziehung der Worte: toy Eixocı modu unxos, VWos nuero[dlov nahelegen. Im zweiten Theil jener Inschrift wird nämlich bestimmt, der Baumeister solle die Behauung von dreizehn Steinplatten, welche den Umgang um die Cella des Zeustempels bedecken, ausführen: re06 x[avdva] noxoov un Elarsov noduw einooı, nayog E& daxt[viwy), dog numodtov (Z. 134 ff. vgl. Z. 108 ff.: roûc xavdva denvext un &ldrrw voù évepyovuérov Aldov, nlaros un ovevôregoy dax- svdwy 85, Uyog Tuırcodiov). Auch in dem delischen Kontrakt handelt es sich ja vermuthlich um Herstellung eines Plattenbeleges des Stereobats, vgl. Z. 24.

Den natürlichen Uebergang von der Beschreibung der auszufüh- renden Arbeiten und der dabei zu verwendenden Instrumente zu dem zweiten Theil des Kontrakts, in welchem die rechtliche Stellung des Unternehmers während des Baues, die Befugnisse und Pflichten der staatlichen Aufsichtsbehörde, die Zahlungsnorm u. s. w. fest- gesetzt werden, bildet die Angabe über die Zeit, in welcher die Arbeiten fertig zu stellen sind'). Der Unternehmer hat in 41/2 Jahren die übernommene Arbeit zu vollenden, sonst muss er eine be- stimmte Konventionalstrafe (éepoga) entrichten. drzepoga ist der Mehrbetrag, welcher zu einer gewissen Summe hinzukommt. Bei Thukydides (VI 31, 3) und Diodor (XVII 94, 4) bedeutet éxepoge die ausserordentliche Zulage zur regelmälsigen Löhnung, in den

1) Röhl führt schedae epigraphicae S. 8 unter den drei Stellen, zu welchen

er Verbesserungen des Chandlerschen Textes mittheilt, Zeile 3 an: ENETE- ZITETTAPZIKAIMHZINES, Hicks hat vom Stein notirt: MHNNNETEZI etc.

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 9

Urkunden des delisch-attischen Bundes wird Zrrupopa der ausser- ordentliche Zuschuss zum @0g05 der hellespontischen Städte ge- nannt, der vom 15. Verzeichnisse an vorkommt (CIA. I 240 ff., vgl. I 37 frg. t—v, Köhler Del. Att. Bund S. 131). In unserer In- schrift Z. 17 heisst es: die Baucommissare, wenn sie am festgesetzten Termin dem Unternehmer das Geld nicht ausgezahlt haben, öger- lövswv ro doywsn tv Tony dsmıpogpav, d. h. ausser der schuldigen Summe noch als Konventionalstrafe denselben Mehrbe- trag, den umgekehrt der Unternehmer schuldet, wenn er seiner- seits zum festgesetzten Termine die Arbeit nicht fertig bringt. Dass es sich hierbei nicht um eine einmalig zu entrichtende Strafe handelt, sondern vielmehr um eine periodisch wiederkehrende, sei es nun, dass der ürrepnuegog gehalten war für jeden Tag, den er nach Ablauf des Termins noch zur Erfüllung seiner Verpflichtung brauchte, die Konventionalstrafe zu erlegen, sei es in längeren Zwischenräumen, erhellt aus einer Stelle der kleinen delischen In- schrift (unten S. 22) 2. 6—7: day un ow[seldon &x]aosns juégas doaxuas|, und wird bestätigt durch ein Gesetz bei Plato leg. p. 921 CD: öc yag av nooouerpaueros Epyov uıosovg un) anodıda ey yoovors Toig Ouoloyndetor, dımkoüy nçarréoIw dar éveausos bé, vor Ally aroxwy Dyswv yonuarwr énôca daruoug Evupalles ec, ovtog tH Ögayun Exdorov un- vös Enwßehllay xararıdErw. Die Strafe war natürlich so lange zu entrichten, wie der schuldende Theil die Erfüllung seiner Ver- pflichtung verzögerte, wie dies ausdrücklich festgesetzt wird in einer achäischen Inschrift Bull. de Corr. Hell. II S. 96—97 Z. 7: 7 un énodwgovte y zais auéoaic év als yEypallnrar, dortwy te yelcovaig A a9” ixaotav auégav, Eore xa arsodorev. Auch in der Bauordnung aus Tegea war ursprünglich eine Bestimmung enthalten über die Strafe, welcher ein Unternehmer verfiel, wenn er die übernommene Arbeit innerhalb der dafür festgesetzten Zeit nicht vollendete. Denn am Schluss des sechsten Abschnittes, der über die Verpflichtung eines Unternehmers handelt, ein von ihm während der Arbeit beschädigtes Werk auf eigene Kosten wieder herzustellen, heisst es Z. 42 fl.: el d’ au ui, xatvotaon, ta éme- Cauca arcusecésw, xarareg Ei vois ülloıg Epyoıs Toig Umeg- auéçoss TEraxsoı. Die betreffende Bestimmung muss in der ver- lorenen Hälfte der Inschrift gestanden haben.

"Zeile 4 handelt offenbar von den Mafsregeln, welche die êxt-

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otatae zu ergreifen haben, wenn der égywyng die Arbeit'vor der Vollendung einstellt: ga» un ëjresehéon, so dürfen die Bau- kommissare nicht nur, was übrig ist (ra xara[leıp3&vra] vielleicht zu ergänzen) an einen Andern verdingen, sondern auch bestimmte Gelder dem ersten Unternehmer zur Last legen. Von der Eintrei- bung dieser Gelder ist im Folgenden die Rede. arsexdıdovar, das sonst nicht vorkommt, steht für &xdıdovaı éxéoq, entsprechend dem œrouodoùy in einer Pachturkunde aus Amorgos Mitth. des Arch. Inst. in Athen I S. 344 2.13 f.: [dv dè] un, of vewrotai ano- uiosovyzwv (TO xwelor) für prodovy &reep, welcher deutlichere Ausdruck bei der gleichen Bestimmung in dem von der attischen Phratrie der Dyaleer aufgestellten Pachtkontrakt CIA. II 600 ge- braucht wird. Dort heisst es, ähnlich wie in der delischen In- schrift, Z. 33 ff.: gay d& un anodıda ty uiodwoer Ev 5716 x00- vois Tols yeyoauuévois n un eeyalntae 70 ywolov xata ta ysypauutva, ébeivar toig Pparpıapyoıs uloIwocı ÉtÉQY to xwolov. Dem xai anendovvaı etc. entsprach in der zweiten Hälfte von Z. 4 ein anderes Glied, dessen Sinn im Allgemeinen nicht zweifelhaft sein kann. Dem Unternehmer wurde, wie aus dem Fol- genden hervorgeht (vgl. Z. 12—16) und auch sonst üblich war, der kontraktlich festgesetzte Preis in einzelnen Raten praenumerando ausgezahlt. Liess er nun einen Theil der Arbeit unvollendet, so musste er natürlich das dafür im Voraus empfangene Geld zurück- zahlen. Ausserdem hatte er gewiss noch eine bestimmte Strafe zu entrichten, wie ihm auch die bei der nochmaligen Verdingung der Arbeit eventuell entstehenden Mehrkosten zur Last fielen. De archi- tectura Graeca S. 30 und 31 habe ich bereits den Anfang der leba- deischen Inschrift, wo diese Beträge aufgezählt waren, mit unserer Stelle verglichen. In Lebadea hatte der Unternehmer, wenn er die Arbeit einstellte, als Strafe den fünften Theil der Gesammtsumme, welche mit ihm für die übernommene Arbeit vereinbart war, zu erlegen. Wie dies in dem delischen Kontrakte im Einzelnen aus- gedrückt war, ist nicht mehr zu erkennen.

An die leider nur unvollständig erhaltene Aufzählung der Gel- der, die der Unternehmer zu zahlen hat, schliessen sich in der leba- deischen Inschrift die Worte: azavta noakovoev oi vaonotoi tov éeywryny xai vous éyyvoug, dav un duvwusaı, eis To Asunwun éxyeawovory (Z. 3—5), d. h. sie wenden eine Zwangsmafsregel an. Dem ganz entsprechend heisst es in unserer Urkunde Z. 4—5:

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 11

eisnoadavswv | of] éxeovatar tov 2oywynv nai tovc br- yuntas @ av tednw 2lmioswvsaı. Das letzte Wort habe ich nach Analogie der attischen Inschriften hinzugefügt; vgl. Mitth. des Arch. Inst. II S. 142 (= “A Sjvacov V 516) Z. 12 ff.: e[?]onea- Sayswv avrovs of nenuévoe ino tov dnuov elgnoar(rlew ta Opelhousva yornmata twy ynoLWTwHY tedn[w] Stw av éxlorwy- sae und das Dekret über die Herstellung der Processionsstrafsen im Peiraeeus vom Jahre 320/19, A9nvauov VIS. 158 Z. 25 ff.: excavaynalovswy xai tovg Tor yovv naraßeßinxörag eis Tac 6dovg navtac? avateleiy tednw Or av Znlorwvraı. Danach ist denn auch CIA. II 624 Z. 13 ff.: eigrgat[sdr]twy toon orp ay [élotwrtat, uln eeivac dE xt. zu ergänzen, was genau die von Köhler angegebene Lücke füllt. Aehnlich heisst es in der böotischen Inschrift Bull. de Corr. Hell. III S. 460—65 Z. 34 ff.: nearsovon ov av Toörov Bovdntrac, und in der Inschrift aus Delphi ebendaselbst Bd. V S. 165 2. 25 ff.: zpaxrıuoı Eorwoav tots énipelntaig avtog te 6 davetoduevog xal ol yevd- uevos Eyyvor toonw w Jélorey nmeaccav, xadwg xai alle dauöcıa xai roFlepa meacoortat.

Zeile 6 wird augenscheinlich der Aufsichtskommission die Be- fugniss zuerkannt, Alles was der Unternehmer nicht kontraktmäfsig ausführt, zu kassiren und ihn obendrein mit Geldstrafe zu belegen. Die Ergänzung é&éotw xal axodoxmuacar vois] drrıorarars habe ich nur des Beispiels halber vorgeschlagen, entsprechend dem Ews doxualo]9n Z. 7. Z. 6 stand vielleicht éeseujoae dy Ölıxa- osnelp —; anderwärts wenigstens bedurften die von der Kom- mission dem Unternehmer auferlegten Strafen der richterlichen Be- stätigung, wie in Tegea nach der Bauordnung Z. 17 ff.: Lauıövzw of éodoriñges Soa av déatoi opeıs Lauig, xai ayxapvolo]övrw ly Enixgiow xai ivayovtrw iv dixaosngıov TO yıyöusvov voi nr tag Laulav, d.h. vor das nach der bemessenen Höhe der Strafe zuständige Gericht. Eine Anwendung der in unserer Ur- kunde anzunehmenden Bestimmung findet sich im zweiten Theil der lebadeischen Inschrift, wo es heisst (Z. 170 ff.): der Unter- nehmer soll die Steine vor der Verdübelung und Befestigung mit Bleiverguss den Kommissaren und dem Architekten zur Prüfung vorzeigen, avenidentov undèr naraxleıdıw‘ da» te xata- xAslon, [nav] ve 2& aexis Geas rıoımosı (natürlich auf eigene Kosten) xai InuwInoeraı v0 Toy vaorıoıav xai Boıwrapywy

12 FABRICIUS

xtA. Danach habe ich denn Zeile 7 unserer Inschrift, dem aeac entsprechend, hergestellt: za &pya] aveAwv 6 éloywr]ns mworeiv toig avtov téleou, was von einem dvayralöodw oder einem ähnlichen Ausdruck abhängig gewesen sein mag. Chandler hatte hier so ungenau abgeschrieben, dass Böckh den Zusammenhang nicht herstellen konnte; zzoseiv toic hat schon Röhl (a. a. O.S. 8) gelesen, aber irrthümlich in Z. 4 versetzt. Auf dem Stein ist das N in doxıuavy 9 verschrieben. Ueber die operis probatio handelt der Abschnitt Z. 19—22. Die Bestimmung in der zweiten Hälfte von v. 7 betrifft wohl das Eintreiben der in Z. 6 genannten Geld- strafe von dem Unternehmer und seinen Bürgen.

Sehr unklar ist, was Z. 8 zu Anfang gestanden haben mag. Herr Hicks hat FNZOEN gelesen, womit ich nichts anzufangen weiss. Wie aus dem Folgenden hervorgeht, handelt es sich um die Vergebung der Arbeiten an submittirende Unternehmer auf dem Wege der Konkurrenz. Dieselben sollen auf die verschiedenen Werke bieten, und zwar sollen sie sich selbst schätzungsweise den Preis bestimmen, d. h. sie sollen einen Preisvoranschlag machen, auf Grund dessen einem der konkurrirenden Unternehmer die be- treffende Arbeit zugesprochen wird. Eine strenge Scheidung der Begriffe von emptio und conductio, venditio und locatio ist in den bei den Griechen dafür üblichen Ausdrücken nicht durchgeführt (vgl. de architectura Graeca S. 37). Die nächste Analogie zu der hier meines Wissens allein vorkommenden Anwendung von dea- zıuaodas bietet die gerichtliche Sprache, wo bekanntlich teuaoPae gebraucht wird vom Abschätzen der Strafe, auf die der Angeklagte selbst für sich anträgt. Durch die Zusammensetzung mit dıa- er- hält das Wort noch die Bedeutung des konkurrirenden Anspruches. Nach dcatepacdwoay schrieb Böckh xa) [20 fepdv? xal To] Sacoy xai ovurar. Ich glaube es ist zu ergänzen xal [iegov xai dn- ulöoıov (wie im tegeatischen Baureglement Z. 52: Oe d’ ay éodo97 Egyov ere iegdy size dapeacoy, vgl. ebenda Z. 39). Die Buchstaben, welche hinter ovyzay stehen, sind ganz unsicher. Vermuthlich hat hier eine ähnliche Gegenüberstellung stattgefunden, wie unten Z. 21: xat xara uépoc Exaotoy tay Epywy xai ovp- zravswv TOY Egywy Ovunacav thy épyaoiay, natürlich in um- gekehrter Ordnung. Der Voranschlag soll so eingerichtet sein, dass darin sacrale und profane Arbeiten getrennt sind, weil diese vermuthlich aus verschiedenen Kassen bezahlt wurden, und dass

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 13

ferner nicht nur die Gesammtsumme angegeben ist, sondern auch wie hoch in ihr die einzelnen Theile veranschlagt sind, wie dies ja auch heutzutage bei jedem Voranschlag geschieht. Selbst wenn der ganze Kontrakt sich nur auf Arbeiten am Tempel des Apollon bezieht, ist die Erwähnung des &gy0» dnuooıov neben dem iegoy an dieser Stelle nicht auffällig, da vermuthlich alle nicht den spe- ciellen Bau direkt betreffenden, für jeden Kontrakt erforderlichen Bestimmungen einer xosn ovyygagpn, einer allgemeinen Bauord- nung für sacrale wie profane Bauten entlehnt sind, wie wir eine solche in der Inschrift aus Tegea haben, an deren Schluss es heisst: ote Ô av éodoÿi Eoyoy, size isgov site dauodılov], vaagyev tay xoıvay Ovyypapov Tar[dli xvelav mdg te émég tot Epyou yeyeauuérle ov)yygaploı].

An die Vorschriften über die Submission schliesst nun das Folgende sich eng an.

Böckh hat bereits richtig erkannt, dass Z. 9—12 von einer zwischen den verschiedenen Unternehmern stattfindenden déxn wev- dovc die Rede ist, wenngleich er im Einzelnen durch falsche Lesungen irregeleitet wurde. Nach seiner Meinung bestand das Streitobjekt in einer von dem Unternehmer zu hinterlegenden Summe, die der Partei, welche den Process gewann, zufiel; daher er zu Anfang von Z. 9 ergänzte: ö éoywyns dealxuals Eulasov dove ou wlevdous xré. Allein aus dem Folgenden geht hervor, dass es sich vielmehr um die Arbeiten selbst handelte, die der Sieger (0 vıxnoag ti dinn wevdovg, Z. 9) nach Stellung von Bürgen zu übernehmen hatte. Der Ankläger musste also einer der konkurrirenden Unternehmer sein, der demjenigen, welchem die Ausführung der Arbeit zuerst zuerkannt war, unredliche Ab- sichten, Auslassungen oder Fehler im Voranschlag, Umgehung von wesentlichen Bestimmungen der Bauordnung oder sonstigen Mangel an Qualification auf dem Rechtswege nachzuweisen hatte. Der unterlegene deywens (6 tov Wevdovg £alwxws), wurde aus dem Unternehmerverhiltniss gelöst. Diese letzte Bestimmung wird besonders klar durch den Vergleich mit einer Stelle der lebadeischen Inschrift, Z. 24 ff.: unde anolelvaIwoay and rig Beywviag of && apyns Eyyvoı nal 6 égywvns, ayer av 0 Enava- sreıauevos ta madlynwhea roc Eyyiovg akstoyegovs xaraoeınon. Ganz ähnlich, nur positiv gewendet, heisst es in der delischen Inschrift Z. 10: éecday xaraornon tig aAmdeiag Eyyunrag

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(natürlich 6 »ıxnoag tH dix, der zweite Unternehmer, 6 &rrave- zreicuevog ta rahlvzwla der leb. Inschr.), AgeAvoIw o tov wevdovg ElaAwxwg tig seywviac). Auch das Verständniss des Folgenden, Z. 11, wird durch den Vergleich mit der lebadeischen Inschrift wesentlich erleichtert; to &varıwÄovuevov ist ganz das- selbe wie ta zalivrzwla, die nach Lösung des Verhältnisses mit dem ersten Unternehmer nunmehr zum zweiten Mal verdingten („verkauften“) Arbeiten‘). Die Kosten, welche bei der nochmaligen Verdingung entstehen, dürfen die örzıoraraı von dem ersten Unter- nehmer, der den Prozess verloren hatte, und seinen Bürgen ein- treiben. evedoxecy in der Bedeutung ‘kosten’ kommt mehrfach in der lebadeischen Inschrift vor; die Stellen habe ich a. a. O. S. 31 Anm. 2 zusammengestellt). In Wirklichkeit kam das ganze Ver- fahren einer Dokimasie der Unternehmer gleich, der sich natür- lich jeder unterziehen musste. Demnach habe ich versucht, die zu Anfang von Z. 9 durch den Abklatsch gegebene Lücke so zu ergänzen, dass diese Verpflichtung eines jeden Unternehmers, die dixn weudovg über sich ergehen zu lassen, ausgedrückt wird. Welche weitere Verpflichtung des zweiten Unternehmers, der den Prozess gewonnen, am Ende von Z. 9 stand, weiss ich nicht zu sagen; jedenfalls musste er sie erfüllen, bevor er die Arbeit selbst begann. Z. 10 hat Böckh bereits sıgiv ay te twv Eglywy aveinaı er- gänzt und &pyo» avacgeiodor, das sich auch in den Gesetzen bei Plato S. 921 B u. D findet, mit ‘opus faciendum suscipere’.er- klärt. . In der ersten Herakleischen Tafel (CIG. 5774 Z. 176) und in der Inschrift aus Chios, Bull. de Corr. Hell. III S. 242 ff. heisst der Pächter 6 aveAöuevog nv yizv, in der Inschrift aus Thasos, Hermes Ill S. 237 0 avaupaupıyusvos tov xiimov. Der Zusatz endlich Z. 12: neloyeyywoxwory, abnuloıs ovo xai &vv- rrodixo:c ist vermuthlich so zu erklären, dass es sich um eine Geldstrafe handelt, welche die &rruosaraı dem betrügerischer Ab- sichten überführten Unternehmer durch Präjudiz auferlegen und von ihm eintreiben dürfen, wofür ihnen die Straflosigkeit zuge-

1) Tul. Pollux 7,12: ra deurepgo» nıngaoxöusve avanwlovuwa xai nadiunwaa. - |

2) Erwähnt zu werden verdient, dass bereits Kumanudes die richtige Lesung von Zeile 11 durch Vergleich mit der lebadeischen Inschrift gefunden hatte. Vgl. A9nvaıo» IV S. 454 Anm. zwlovuevoy vermuthete schon K. F. Her- mann de vestig. institut. vet. per Platonis de leg. libr. indag. Anm. 294.

.,

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 15

sichert wird. zreoyıyywoxeiıv in diesem Sinne bei Demosthenes XXIX § 58.

Bedeutend besser ist das Folgende erhalten, wo Bückhs Er- gänzungen nur hie und da abgeändert werden mussten, weil sie den Lücken, die von Chandler ungenau angegeben waren, nicht immer entsprechen. Da Z. 16 steht: ga» un dıdwamw iego- rrool xai (oi) éntotatae [ro àeyvlosoy, so waren wohl auch Z. 12 bereits die iegozcocoi neben den Errıoraraı genannt. Neuer- dings ist in Delos das Fragment einer Inschrift gefunden und von Homolle Bull. de Corr. Hell. II S. 339—341 herausgegeben worden, welche eine Rechnungsablage der von den éeporcouoi während ihres Amtsjahrs aus der Tempelkasse zum grofsen Theil an Unternehmer verausgabten Gelder enthielt. In Z. 12 bleibt nach Einfügung von of isporrouoi xai Znıoraraı vor dem von Böckh ergänzten Gpelövres noch Raum für 10—12 Buchstaben, der vemuthlich durch einen Zusatz wie xata tov vouov (lebad. Inschr. Z. 46 f.: $yyvoug xataornoas 6 éeywyng xata TO» vouoy) oder a&so- xoéovs (ebend. Z. 26 f.: dyes av tovg éyyvous aktoyeéoug xataornon) ausgefüllt war. a&Löxgews ist stehendes Epitheton des éyyuntng bei Demosthenes und Platon. Z. 13 ist wohl der ur- sprüngliche Wortlaut sicher wiederhergestellt. Böckhs Ergänzung, etwas erweitert, entspricht genau der Lücke von gegen 40 Buch- staben. |

Das ganze Verfahren der Pränumerandozahlung in einzelnen Raten, deren Auszahlungstermine sich nach der Vollendung vorher bestimmter Theile der Arbeiten richteten, sowie das Zurückbe- halten des dzıdexarov, des Zehntels (nach Harpocration 122, 10 u. 128, 5Dind.), als Kaution war gewiss allgemein üblich. A. a. O. ur S. 41 habe ich bereits auf die Uebereinstimmung der betreffenden ._-:' Vorschriften in der lebadeischen Urkunde (Z. 47—62) mit unserem Kontrakt hingewiesen. Das Verfahren bleibt natürlich dasselbe, auch wenn die Raten etwas anders normirt wurden. Je bedeuten-

. der und langwieriger die Arbeiten waren, um so mehr wird man

die Summe in einzelne Raten getheilt haben: Das Zrzudexarov wurde erst ausbezahlt, nachdem die übernommene Arbeit vollendet

und von der Baukommission abgenommen war (vgl. Z. 21). Das Zurückbehalten des Zehntels hatte vornehmlich den Zweck, dem ~~ Unternehmer etwaige Geldstrafen, von denen ja vielfach im Kon-

trakt die Rede ist, bequem in Abzug bringen zu können. So heisst

waif oo >

M

16 FABRICIUS

es in der lebadeischen Inschrift Z. 60 ff.: der Unternehmer soll nachträgliche Zahlungen in Empfang nehmen, öray xai to Enı- déxeroy Aaußavn, kam un ve eis va énuriua Vnokoyıcdı) avr. Dass eine entsprechende Bestimmung auch in dem delischen Kon- trakt Z. 14—16 gestanden hat, zeigt besonders die Erwähnung des éxctiunua in Zeile 15. Den Wortlaut vermag ich jedoch nicht herzustellen.

In den beiden folgenden Abschnitten Z. 16—19 wird den Unternehmern zweierlei garantirt: erstens richtige Auszahlung des ausbedungenen Geldes, und zweitens Freiheit von Abgaben sowie staatlicher Schutz (Asylie), unter welchem sie selbst mit ihren Gesellen und all dem Ihrigen während der Arbeit und noch dreissig Tage nach der Vollendung stehen sollen. Ende von Z. 16 hat vermuthlich gestanden: ‘oder wenn sie (die Auszahlenden) etwas Anderes in Abzug bringen, als wozu sie berechtigt sind’ mit Rücksicht auf die errırıumuara u. A., die von dem Zrzıdexarov zurückbehalten wer- den dürfen. Die Bestimmungen über die Konventionalstrafe, welche ieporouoi und Zrrıoraraı zu erlegen haben, wenn sie die Gelder nicht rechtzeitig auszahlen, sind oben zu Z. 3 bereits besprochen worden. Das dpecdovtwy ny tony énipogay ist natürlich zu verstehen tay Allwv atoxwy dytwyv xonuczwv, wie es bei Plato an der angeführten Stelle heisst; der Zusatz durfte hier fehlen, da das ganze Rechtsgeschäft, wie die Worte 6 wvog (sc. tov Egyov) Erriuovos Earw besagen, in Permanenz erklärt wurde, damit also auch festgesetzt ward, dass das Schuldverhältniss der ärrioraraı unverändert fortdauern solle. Die zweite Bestimmung, 7 seagec Eotw, giebt dem Gläubiger, hier also dem Unternehmer, das Recht der Eintreibung des Geldes. Die Art und Weise war gewiss gesetz- lich normirt. In der grofsen Schuldverschreibung aus Orchomenos, welche Foucart im III. und 1V. Bande des Bulletin de Corr. Hell. herausgegeben hat, heisst es A Z. 27 ff. (III S. 460—61): dav de un amodwaı (t6 davsıoy), meayInoovtar xata tov vouov. 7 dE moeakic totw Ex Tor avtwv av daveccapévwy nat x tay éy- yowy xal 8 évog xal En mlecovwy xal Ex mavewy are.

Noch zwei Abschnitte allgemeineren Inhaltes sind übrig, die Vorschriften über die Abnahme der vollendeten Arbeiten, Z. 19—22, sowie die Bestimmung über die Befugniss der ärrıorasaı Streitig- keiten unter den Unternehmern endgültig zu entscheiden, Z. 22 bis 23. Der Unternehmer hat, sobald er mit seiner Arbeit fertig

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 17

ist, davon den Zrzıoraraı und dem apyırexzwv Anzeige zu machen. Der Architekt wird an dieser Stelle neben der Aufsichtskommission erwähnt, weil es sich hier um die fachmännische Prüfung der aus- geführten Arbeiten handelt, die önıorarcı aber für gewöhnlich sicher keine Fachmänner waren. Schon im fünften Jahrhundert war es in Athen üblich, dem Aufsichtskollegium, welches mit der Leitung der Bauten auf der Akropolis betraut war, einen agye- téxtwy beizuordnen, und später hat man allgemein diesen Brauch festgehalten, wie aus dem tegeatischen Baureglement und der le- badeischen Inschrift hervorgeht (vgl. de arch. Gr. S. 18 u. 22). Die Festsetzung einer Frist, in welcher die éxzcotatae die Abnahme zu besorgen haben, kommt hier allein vor. Hingegen kann zu der Bestimmung, dass die Werke nicht nur im Grofsen und Ganzen, sondern xata 1005 Exaorov, genau bis ins Einzelne, geprüft werden sollen, eine Stelle der lebadeischen Inschrift als Beleg dienen, wonach ersteres, die Abnahme der vollendeten Arbeit im Ganzen, Sache des leitenden Architekten, letzteres, die Prüfung des Einzelnen, die noch vor dem Versetzen der Steine vorgenommen werden musste, Aufgabe des Bauführers ist: Z. 159 ff.: &rrodeill&se (sc. 6 &eywuns) tir uèr égyaciay xai tiv ovrdeotr TH Gpyı- téx[rove, To d’ vliragyeréaron THY ALFwy ravrwy TOvS &puoüg xai ılac Pallosıs. Nicht auf den speziellen Fall bezogen, würde diese Vorschrift ähnlich lauten, wie die im delischen Kontrakt. Wie weit die Uebereinstimmung der entsprechenden Sätze in den Baureglements, die an verschiedenen Orten den einzelnen Kon- trakten zu Grunde lagen, ging , lehrt der Vergleich der folgenden Vorschrift über die Entscheidung der &rreorazaı bei Meinungsver- schiedenheit und Zwistigkeiten unter den Unternehmern mit den entsprechenden Abschnitten der tegeatischen und der lebadeischen Inschrift. In der ersteren heisst es Z. 41 ff.: ga» sıeös atrovç arsıldywoıv ol koywvaı neoi tiv0g tüvy yeypauudvwv, dianqt- vovoıw ol vaorroioi Oudcartes emi ıwv Eoywv, nıheloveg Övres tay nwloswv. ta dt Eningidevra xugıa Eosw. Danach werden wir annehmen dürfen, dass auch in Delos die Kompetenz der äzı- oraraı sich nur auf die Entscheidung solcher Fragen erstreckte, die mit den Bauten in Zusammenhang standen, zumal es auch in der tegeatischen Bauordnung zu Anfang des erhaltenen Theiles heisst: si xav te yivytoe totic égywvas oic iv tot

avtol Epyoı, Goa megi TO Egyov’ xald ve ay xelvwvar ol Hermes XVII, 2

18 | FABRICIUS

&odotijpec, xvecov Eotw. Hier ist ausserdem eine Vorschrift über die Frist eingefügt, in welcher die Sache bei den éodotijeec, den Kommissaren zur Anzeige zu bringen ist (vgl. de architect. Gr. S. 39).

Den Schluss der Submissionsbedingungen bildet die Angabe, die Stadt werde dem Unternehmer das Erz liefern und zwar merk- würdiger Weise in gesägten Barren von bestimmter Gröfse. Die Mafse waren nach einem Normalmafsstab, welcher im Prytaneion aufbewahrt wurde, angegeben, sind aber leider unlesbar'). Im Heiligthume zu Lebadea befand sich ein Musterrichtscheit, nach welchem die steinernen Richtscheite, die beim Bau des Zeustempels gebraucht wurden, abgeschliffen werden mussten (vgl. die Inschr. 2. 123—125). Ein Theil des zum Bau zu verwendenden Materials pflegte allgemein vom Staate geliefert zu werden. In Lebadea wie auch bei einem Bau in Lesbos (vgl. die vom Cyriacus abge- schriebene Inschrift, welche Kaibel Ephem. epigr. II S. 5 heraus- gegeben hat) hatte hingegen der Unternehmer die Porossteine zu stellen, die zur Fundamentirung gebraucht wurden. Wozu das Erz diente, welches im delischen Kontrakt erwähnt wird, wage ich nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Ist es doch nicht einmal zu entscheiden, ob orewua (Z. 24) den Plattenbeleg des Unterbaues oder einen Theil des Daches bedeutet. Möglicherweise wurden aus dem Erz die Dübel und Klammern zur Verbindung der Steine gefertigt.

Der zweite Theil der Urkunde enthält die Liste der bei dem Kontraktschluss direkt oder indirekt betheiligten Personen. Bereits oben wurde gezeigt, dass die den Uebergang bildenden Worte Efic] 10 orewua tov vew tov Anollwvog nicht zum Vorhergehenden gehören, sondern mit dem Folgenden zusammenzunehmen und aufzufassen sind als nothwendige kurze Bezeichnung desjenigen Theiles der Arbeiten, den der erste Unternehmer übernommen hatte. Die zweite Hälfte von Z. 24 scheint schon zu Chandlers Zeit schwer lesbar gewesen zu sein, da er sich beim Abschreiben oft geirrt haben muss; Chandler las: ATOAAQNOZMH.A.BHEYAA- MAZ.... YTPAT OPOYNOMOZAPAXMQN.

Soweit sich nach dem Abklatsch urtheilen lässt, ist der zweite Buchstabe nach ATOAAQNOE ein P, kein H, darauf fehlen zwei

1) Ueber die Normalmafse vgl. man Böckh Metrol. Unters. S. 12, Staats- haushalt Jl? §, 364—69.

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 19

Buchstaben, das A wie auch das A in AAMAZ sind alsdann wieder deutlich, während von den übrigen Buchstaben nur so viel Spuren erkennbar sind, dass ihre Zahl und Stellung danach ziemlich ge- sichert ist. Böckh schrieb nun: Arrölkwvog‘ [éoywvnc?] Eudauas re v yo. Ayopla]»ouos und bemerkte dazu im Commentar: ye. sei hier wie Z. 28, wo Chandler TAHZIMENHZTPATO- PANOMOI abgeschrieben hat, eine ihm unverständliche Abkürzung. An jener Stelle steht nun aber EPMATOPANOMOI auf dem Stein. Nach der älteren Lesung würde der zaulag tig mohews Tinotuevns der einzige sein von all den vierzig in der Urkunde genannten Männern, bei dem der Vatersname fehlte. Das ist natür- lich unmöglich. Vermuthlich war er der Sohn eines Hermagoras und der Steinmetz wollte EPMATOPOYATOPANOMOL ein- hauen, wobei er von dem ersten Af OP in das zweite gerieth. Ebenso irrthümlich ist die Annahme einer Abkürzung an der ersten Stelle in Z. 24. Schon oben S. 15 erwähnte ich das Bruchstück einer delischen Inschrift, welche einen von den éegozrooé abgelegten Rechenschaftsbericht enthielt über die von ihnen an Unternehmer kontraktmäfsig ausgezahlten Summen. Darin heisst es Z. 6: xad 2édouev | uaolaı Kunpayoga ITaglw[e xara ovyliyeapnv Edouev nagovang [ris BovAng xal twv yoauuaréwr xté. In der ersten Lücke nach é£édousy stand vermuthlich die Kasse, aus welcher die Zahlung erfolgte (Z. 12: 25&douev ex tod dersuuolov), sowie die ausgezahlte Summe, in der Lücke nach dem Namen war die vom Unternehmer für das Geld kontraktmäfsig zu leistende Arbeit (Z. 11: 1jocı xata ovyypapnv) angegeben. Der volle Name des égywyng ergiebt sich ‘aus dem Vergleich mit Zeile 24 unserer Inschrift, wo unzweifelhaft zu lesen ist: Jaue- o[{ac K]uvnoayopov [IIap]lıos').

Alsdann bleiben vor dem Namen noch die zweifelhaften Buch- staben MP : : A'BHEY übrig. Nur [Hle[yo]4[a]Bn[oe] kann ergänzt respective verbessert werden. Der Aorist von &gyoAaßelv findet sich bei Plutarch im Leben des Perikles c. 13: to de uaxgov telyog neyokaßnoe Kaddixgatns. Diese Ergänzung stimmt durchaus zu den auf dem Abklatsch erkennbaren Buch-

1) NOMOZ scheint von Chandler verlesen für PAPIOZ. Auf dem Ab- klatsch glaubte ich irrthämlich das M erkennen zu können. Auffallend ist in dem Rechenschaftsbericht die dorische Genelivform Kunpayog«.

2*

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stabenresten. Demnach lautet der Anfang des zweiten Theils unserer Urkunde: Eic 16 orpwua tov vew tov "Anollwvoc' noyohlaßnoe Aauaolas Kungayöpov Ilagıog dpayudv aeyvelov ythiwy &vanoolwv Eveynxovra. Leider hat sich in dem Fragment der Rechnungsablage die Angabe der Arbeit, welche die fegorroLoi unserem Damasias verdungen hatten, nicht erhalten.

Es folgen die Namen der beiden Bürgen, der Brüder Andro- genes und Nikon, sowie die Liste der zahlreichen Zeugen, die zur Hälfte aus Beamten, zur Hälfte aus Privatleuten bestehen. Wie schon gesagt kehren die Namen derselben Männer in der zweiten Zeugenliste, die auf der Schmalseite B steht, wieder. In A werden ‚zuerst die &ydexa genannt, von denen vier allerdings in anderer Reihenfolge zu Anfang des Fragmentes B wieder vorkommen. In B folgen zwei Männer die in A fehlen, darunter ein “4ytlmargoc Anuntelov, vermuthlich Vater oder Sohn des Privatmanns Anun- zoros Avyrınnaroov (A Z. 30). Auf die £ydexa folgen in A zu- nächst der yoauuareus Boving, der yoauuarevg iepgonoLWv xai dyopavouwv, der auffallenderweise zugleich zu den Elfmännern gehört, und der raulag sc modewc, über dessen Namen wir oben sprachen. Diese drei Beamten fehlen in B. Hingegen in beiden Listen stehen an dritter Stelle ‘die &yopavduoı T'ladxog, Mévog und Euuevns Ti[uo]éuedoc, dessen Name durch Ver- einigung der in A und B erhaltenen Reste gewonnen wird. Der Name Tiuodeusc ist in Delos heimisch , wie die Inschrift bei Le Bas 2092 B Z. 18 lehrt, deren delische Provenienz Homolle Bull. de Corr. Hell. II S. 341 erwiesen hat. Nun folgen in beiden Ver- zeichnissen Namen von Privatleuten, und zwar sind zwei davon, ‘ArcoAhodweog ITıoro&tvov und IIapueviwv TloAv&evov in beiden erhalten. Entsprechend dem amo Tir tig modews in Z. 25 ist die Liste der Privatleute in A durch ein vorangestelltes !dıwrüv (Z. 29) eingeleitet, was auch in B vor den Namen gestanden haben muss und in Zeile 8—9 leicht zu ergänzen ist.

Böckh hat bereits einige der in unserer Inschrift vorkommen- den Namen aus anderen delischen Inschriften nachgewiesen. Die grosse Zahl der neuerdings bekannt gewordenen delischen In- schriften gestattet, sein Verzeichniss um mehr als zwanzig Beispiele zu vermehren, von denen ich nur drei hervorhebe, bei welchen Name und Vatersname übereinstimmen: ein Ælaroc ArolÀo- Öwgov (vgl. A Z. 29), sowie ein Dävoc Auodörov und ein Sıo-

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 21

dozog Davov (vgl. A 2.29, B Z. 7) und endlich ein Magyerviwy Awodorov (vgl. A Z. 31) finden sich in der genannten Inschrift Le Bas 2092.

Eine zusammenfassende Untersuchung über das Beamtenthum der Insel Delos zur Zeit der Autonomie wird man erst anstellen können, wenn sämmtliche bei den französischen Ausgrabungen auf der Insel gefundenen Inschriften veröffentlicht sein werden. Das Collegium der £ydexa wird sonst nicht erwähnt, und auch der zaniag ti¢ mo0Aswg kommt meines Wissens nur hier vor. Zwei sanicaı werden wiederholt in den Rechnungsablagen der éeporrouoi genannt, wo auch die beiden yoauuareis öfters als Zeugen auf- geführt werden. Auch über die drei &yopavouoı sind wir nur auf unsere Inschrift angewiesen. Die isgoo.oi sind nach den zahl- reichen erhaltenen Inschriften Kultbeamte, welche die Schätze und Einkünfte der delischen Heiligthümer zu verwalten haben, die Ein- nahmen und Ausgaben verrechnen und gemeinsam mit den drzuoraraı die Arbeiten an den Heiligthümern verdingen. Und zwar ist ihnen nicht nur der Schatz im Apollontempel, sondern ganz besonders auch der des Artemision unterstellt, das in den Schatzverzeich- nissen als Aufbewahrungsort von Geldern, in den Rechnungsab- lagen als Kasse erscheint, aus welcher die verausgabten Summen entnommen sind’).

Böckh hat unsere Urkunde dem Zeitraume zwischen den bei- den Perioden der athenischen Herrschaft über Delos zugewiesen, d. h. derjenigen Periode, in welcher Delos einen autonomen Frei- staat bildete, von 312—166 v. Chr. Geburt”). Dem Ende dieser Periode gehört der grosse Rechenschaftsbericht der iegozrocod an, den Homolle Bull. de corr. Hell. II S. 570 ff. veröffentlicht und zwischen die Jahre 171 und 166 gesetzt hat. Die Formen der in dieser Inschrift verwendeten Buchstaben, vor allem des M und TT°),

1) Aehnlich wurden in Athen in älterer Zeit, vor Ol. 86, 2, die Tempel- gelder von ieponosod verwaltet nach CIA. I 32 Z. 13 u. 19. Ueber die Thätigkeit der delischen ieporzosoi hat R. C. Jebb gehandelt Journal of hel- lenic studies I S. 30—31. Die betreffenden Inschriften hat Homolle Bull. de Corr. Hell. II S. 321—344, 570—584 zum Theil herausgegeben und erläutert. Vgl. ebendaselbst S. 13—15.

2) Vgl. Böckh CIG. II S. 222, Kl. Schriften V S. 453, Köhler Mitth. I S. 265, Homolle Bull. de corr. Hell. II S. 582, Jebb a. a. 0. S. 25 ff. u. 31f.

3) Siehe Homolle a. a. O. S. 577.

22 FABRICIUS

sind jünger als die Typen unserer Inschrift. Denselben jungen Charakter der Buchstabenformen zeigt nach Homolles Zeugniss der gröfste Theil der von ihm gefundenen delischen Inschriften. Darnach wird man unsere Urkunde jedenfalls in das dritte Jahrhundert setzen dürfen. Einen weiteren Anhalt gewähren die Beobachtungen, welche Homolle an den Ueberresten des Zeustempels selbst angestellt hat. Nach seiner Ansicht steht die Ausführung des Details bedeutend zurück hinter „klassischer Vollendung“, so dass der Neubau des Apollontempels und damit auch der darauf sich beziehende Kon- trakt etwa an das Ende des dritten Jahrhunderts zu setzen sei').

Der Vollständigkeit wegen füge ich den Text des neuerdings in Delos aufgefundenen und von Kumanudes 4I7varov IV S. 454 f. in Minuskeln herausgegebenen Fragments bei, das zu einem ähn- lichen, nur, wie es scheint, viel kürzeren Kontrakte gehörte.

.... @ . 1G prodw

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inı)del&ag apyıre-

. 5 > 7.) 7 ER ra xoptoaoIw to éne- déxatoy is se Jl avtwe = dav un ovr-

tehéon, Exipogér pegerwlinlaoung fmégas deayuac | ta Ödılayopa narta meatkors(ac?

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10 Eoylwrn ta avta dnırium ovog ÉOTW OY ay xar.

| yonodw Exrcoda Al

. plo] Jovatac To Ëo-

2. 5—6 habe ich ro ërxe[déxaroy ergänzt nach einer Stelle der lebadeischen Inschrift Z. 57 f.: xal ouyreléoaç 6Aov ro Egyov, Otay doxıuaodj, xonıoaodw tO Emıdexarov 10 brolepev. Vielleicht hat auch im Folgenden Z. 6 etwas Aehnliches gestanden,

1) Siehe ebend. S. 4.

DER BAUKONTRAKT AUS DELOS CIG. 2266 23

wie an derselben Stelle der lebadeischen Inschrift Z. 60 f.: xouı- oaoÿw xal Tovswv (sc. TO drrorlunue), Orav al éEnxidéxatoy Aaußavn, fay un eigta &nırluıavmokoyıodr avr. Die Zrıziuıa werden Z. 10 des Fragments erwähnt. Zu Z. 7 ver- gleiche man die dritte Zeile der gröfseren delischen Inschrift. za dıapoga Z. 8 scheinen Gelder zu sein, welche die Kommissare von dem Unternehmer und seinen Bürgen eintreiben sollen. In der Inschrift aus Mylasa CIG. 2695 werden die auf den Bau zu verwendenden Gelder dıapopa genannt (ta dıapoga sig tr av ssooyeypaululevwv Eoywv naraoxevry). Z. 11 ist vielleicht o «vos ëriuloros Eosw nach Z. 17 der gröfseren Inschrift zu er-

gänzen. Strafsburg im Elsass. ERNST FABRICIUS.

ÜBER DIE INTERPOLATIONEN IN DEM SOGENANNTEN ARCADIUS.

„Arcadius ist überall Herodian, wo nicht aus Herodian selbst das Gegentheil erwiesen werden kann.“ So schliesst Lentz seinen im Philol. XIX 111—118 veröffentlichten Aufsatz über das 15. und 21. Buch') des Arcadius, in welchem er besonders die von K. E. A. Schmidt in der Zeitschrift für das Gymnasialwesen XV 321 ff. (1861) bestrittene Echtheit des 15. Buchs zu vertheidigen sucht. Wenn auch Niemand die Richtigkeit jenes Satzes in Ab- rede stellen wird, so ist doch nach meiner Ansicht die Arcadius- frage durch denselben wenig gefördert worden; denn es können recht wohl über das, was wir als die wahre Lehre Herodians an- zusehen haben, und ferner, worauf bei Arcadius viel ankommt, über den Ort, wo Herodian dieses oder jenes Capitel behandelt hat, sehr verschiedene Meinungen ausgesprochen werden, ohne dass jener Satz seine Gültigkeit verliert. Dass wir aber in diesen Punkten nicht überall mit Lentz übereinstimmen können, werde ich im Folgenden darzuthun versuchen.

Es möge mir gestattet sein einige Bemerkungen vorauszu- schicken. Da bekanntlich der uns unter der Ueberschrift weg? tövw» erhaltene Auszug aus der Kadokıın IIpoowdia des Hero- dian in den Handschriften bald dem Theodosius, bald dem Arcadius zugeschrieben wird, so hatte man seit der Veröffentlichung desselben durch Barker (Leipzig 1820) die Frage zu beantworten gesucht, welcher von den genannten Grammatikern der wahre Verfasser sei. Da sich aber herausstellte, dass weder der von Suidas erwähnte Arcadius noch Theodosius unsere Epitome verfasst haben konnte, so liess M. Schmidt, der auf Grund einer Collation des codex Havniensis 1965 eine neue Ausgabe des Arcadius veranstaltete (Jena 1860), den Namen des Verfassers weg und gab dem Werk die Ueberschrift „’Eruroun tig Kadokınng Ilooowöla; ‘Hew-

1) Unter dem 21. Buch versteht Lentz das im Index der Bücher des Arcadius angeführte, jetzt aber verlorene Buch, welches zegi diacrolÿs xai ovyaloıpar xai tov GAlwr zWr Nagaxodovdovrytwy ti avayvoce handelte, und dessen Verhältoiss zur KaSodcxy noch nicht unzweifelhaft feststeht.

ÜBER DIE INTERPOLATIONEN IM ARCADIUS 25

deavov.~ Lentz behielt zwar den Namen des Arcadius bei, aber nur desshalb, wie er in der Praefatio zu seiner Ausgabe des Hero- dian S. cxxxui ausdrücklich bemerkt, um diese Epitome von der des Ioannes Alexandrinus zu unterscheiden. Geppert aber suchte die Discrepanz der Codices bezüglich des Namens des Verfassers als eine berechtigte zu erweisen. Indem er nämlich in seinem im VII. Band dieser Zeitschrift S. 249 ff. veröffentlichten Aufsatz: „Ob Arcadius oder Theodosius“ den bis dahin nicht genug be- rücksichtigten Umstand betonte, dass die Schrift æepi z0vwv uns thatsächlich in zwei verschiedenen Fassungen erhalten sei, insofern mit einer nach seiner Ansicht leicht zu erklärenden Ausnahme’) . die drei Handschriften, welche den Namen des Theodosius an der Stirn tragen, der Matritensis, Havniensis und Bodleianus, auch dem Inhalte nach von dem Parisiensis 2102, in welchem Arcadius als Verfasser genannt wird, verschieden seien, kam er zu folgendem Ergebniss: „Theodosius verfasste einen Auszug aus der Kadodıxn IIgoowdia des Herodian, von dem aber der zum 20. Buch ent- weder nicht von ihm angefertigt oder vielleicht auch verloren ge- gangen ist. Arcadius, der den Herodian wahrscheinlich überhaupt nicht mehr gekannt hat, .... machte hiervon eine lückenhafte und incorrekte Abschrift, die er zunächst mit einem Abschnitt aus der Grammatik des Theodosius *) verband, worauf er dann den Auszug eines unbekannten Verfassers aus dem 20. Buch des Herodian folgen liess, .... wenn schon es auch nicht unmöglich ist, dass Arcadius noch die Epitome des 20. Buchs von Theodosius in Hän- den gehabt und copirt hat, die in unsern Handschriften des Theo- dosius fehlt u. s. w.“ In den Hauptpunkten bin ich mit dieser Ansicht Gepperts über das Verhältniss derjenigen Fassung der Epitome, welche in dem Parisiensis 2102 vorliegt, zu der der übrigen Handschriften einverstanden. Da ich nämlich anderwärts nachzuweisen versuchen werde, dass der Archetypus aller uns er- haltenen Arcadiushandschriften die von Constantinus Lascaris zu Messina gefundene, jetzt aber verschollene BißAog ralaua ist (vgl. Hiller Jahrb. f. Phil. CIN 515 ff.), so folgt unter andern daraus,

1) Den Umstand, dass der Parisiensis 2603, welcher nur die Epitome, d. h. die neunzehn ersten Bacher, enthält, doch die Ueberschrift ‘4ox«- diov ypauuarıxı hat, erklärt Geppert dadurch, dass diese Ueberschrift ganz willkürlich aus späteren Handschriften zugesetzt zu sein scheine.

2) Vgl. Lentz Praef. ad Herod. cxxxiv.

26 GALLAND

dass die vier jetzt das zwanzigste Buch ausmachenden Capitel, welche in jener #ißAog zradara nicht gestanden haben, nicht von . dem Verfasser der Epitome der neunzehn ersten Bücher der Ka- Jolıxn herrühren. Darin aber kann ich Geppert nicht beistimmen, dass er die eine Fassung der Epitome dem Theodosius, die andere dem Arcadius zuschreibt; dies ist indessen für unsere Untersuchung von wenig Belang und ändert nichts an der eben angeführten Thatsache. Streng genommen sollten wir demnach das ganze zwanzigste Buch, wie es jetzt vorliegt, als nicht zu der übrigen Masse gehörend ansehen und nur von einer Epitome der neunzehn ersten Bücher sprechen; der Kürze wegen werden wir gleichwohl im folgenden die übliche Bezeichnung beibehalten und auch den Verfasser des zwanzigsten Buches Arcadius nennen.

Wir betrachten nunmehr Arcadius in seinem Verhältniss zu Herodian, oder richtiger gesagt zur Prosodia Catholica des Hero- dian. Da wir aber das zwanzigste Buch an einer anderen Stelle ausführlich zu behandeln beabsichtigen, werden wir hier nicht näher auf dasselbe eingehen. Was nun die neunzehn ersten Bücher be- trifft, so ist zwar schon längst allgemein anerkannt, dass sie nicht in ihrer ursprünglichen Gestalt, sondern durch Interpolationen ent- stellt auf uns gekommen sind; über den Umfang derselben aber gehen die Ansichten weit auseinander.

Unter den verdächtigten Theilen ist an erster Stelle das ganze fünfzehnte Buch einschliesslich der beiden am Schluss desselben befindlichen Abhandlungen über die Enclitica zu nennen, dessen Echtheit, so viel ich weiss, bis jetzt nur von K. E. A. Schmidt in Abrede gestellt worden ist, von Lentz aber in dem am Eingang erwähnten Aufsatz und in der Praefatio zu Herodian S. cxxxıuı fest- gehalten wurde, indess, wie sich ergeben wird, sehr mit Un- recht. In seinem Aufsatz: „Ueber das funfzehnte Buch der Schrift megt tovwy (Ztschr. f. d. G.-W. XV 321 ff.) hat nämlich Schmidt überzeugend nachgewiesen, dass jenes Buch Widersprüche gegen die wahre Lehre Herodians enthalte, und zur Erklärung derselben die Vermuthung aufgestellt, dass das genannte Buch nicht nach Herodian, sondern nach den xavoveg des Theodosius mit Benutzung des dazu gehörigen Commentars des Choeroboscus gearbeitet sei. Dagegen machte Lentz geltend, dass die Uebereinstimmung des Arcadius mit Choeroboscus in der gemeinsamen herodianischen Quelle ihre Erklärung finde, und dass die offenbaren Widersprüche

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des Epitomators mit Herodian seiner Nachlässigkeit im Excerpieren zuzuschreiben seien. Wenn überhaupt etwas gegen die Echtheit dieses Buchs sprechen sollte, so sei dies allein der Gebrauch des Wortes övouaozıxn für den Nominativ, welches Herodian niemals angewandt habe (vgl. Philol. XIX 111 ff.; Herod. I cxxxm; 406 Adnott.). Meines Erachtens verhält sich die Sache vielmehr so: wie auch der Verfasser der Epitome geheissen haben möge, das uns jetzt vor- liegende fünfzehnte Buch rührt nicht von ihm her, sondern von einem späteren Grammatiker, der es, weil das fünfzehnte Buch des Epitomators verloren war oder ihm zu kurz erschien, oder weil er sein eigenes Machwerk verwerthen wollte, an die Stelle des ursprüng- lichen setzte. Was ferner jene Uebereinstimmung mit Choeroboscus betrifft, so „könnte“ nicht nur dieses Buch, wie Lentz meint, für einen schlechten Auszug aus Choeroboscus gehalten werden, son- dern es ist in der That ein solcher. Zu diesem Resultate werden wir durch folgende Erwägungen geführt. In der Praefatio S. XI sagt Lentz, dass in der Epitome selbst Herodian nur an zwei Stellen 92, 15 und 193, 26 namentlich citirt wird, und dass er an zwei andern 128, 2 und 129, 5 unter dem erwähnten reyyexdc zu ver- stehen sei. Bezüglich der ersten bemerkt er ferner mit Recht, dass der Epitomator den Herodian desshalb citiere, um anzudeuten, dass er, ohne die abweichenden, von Herodian aber angeführten Ansichten früherer Grammatiker zu berücksichtigen, nur die Mei- nung desselben berichte. Mit den drei übrigen Stellen hat es aber thatsächlich folgende Bewandtniss: die Erwähnung des Herodian S. 193, 26 findet sich in dem 20. Buch vor, welches wir dem Epitomator der neunzehn ersten Bücher abgesprochen haben, und kommt desshalb nicht in Betracht. Die beiden letzten stehen nun im 15. Buch; aber aus der Vergleichung derselben mit Theodosius bei Choeroboscus und mit dem entsprechenden Abschnitt des Ioan- nes Alexandrinus geht deutlich hervor, dass unter dem erwähnten zegyıxög nicht Herodian, sondern Theodosius zu verstehen ist. Der Kürze halber werde ich nur die zweite Stelle anführen, welche auch die significanteste ist’). Sie lautet folgendermafsen:

Arcad. 129, 5: Aéyee 6 teyvinds, Ote al ueranexkao- utvar dotixai Exovoaı to ı nponago&uvovraı, el un dcavddapia

1) Was Arc. 128, 2 betrifft, so fehlt zwar an der entsprechenden Stelle bei Choeroboscus die Erwähnung des reyvıxös; der Zusammenhang lehrt uns aber, dass bei Arcadius Herodian nicht gemeint sein kann.

st

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xwivon‘ 0 nolumetayos tov nohumatayou t@ nolumatayyp xai xara uetarkaouor nodvmataye avaßıßaleı.

Theodos. (Bekker A. G. 1003, 28): di uetanendAaopévae do- zuxai meomnagogvvortac, el un dtovddaBia xwivon, deyöoumpı, modunatayt, pedingatt.

Choerob. ib. 1225, 38 (415, 30 Gaisf.): Onoi 0 sexvexdg Ote ai petanenhaguévae dotexat els t Anyovoat meomagoku- veodaı Jélouor (dndovote veg dvo avdAaBag ovaae’ Tovro yao gore 50 signuévoy avr@ „el un diovddaBia xwlvon“), oo 6 nohunatayog tov nodvnatayov t@ nodvaatayp nagokv- TOVWG" xai yivetae xata metandacuoy 3@ TIolvmarayı 7100- magogvtovmc xti.

Joannes Alexandrinus 11, 28: i ueranerrkaouevar (sc. do- tixal) vaèe duo ovAlaßas ano piv roy eis à nponapokvvovsar, zroAvmardyyp nohvnarayı , ano dE Für sig n nçoneet- orwvrar, doulvn voulvı xt.

Es ist zunächst einleuchtend, dass Arcadius hier den Choero- boscus ziemlich wörtlich abgeschrieben hat; aus der Vergleichung des Theodosius mit loannes ersehen wir ferner, dass Theodosius seiner Gewohnheit gemäfs die Regel des Herodian über die uera- wernkoaouevaı Öozıxal in etwas veränderter Form wiedergegeben hat. Da nun Arcadius und Choeroboscus diese Regel des Theo- dosius anführen, so folgt daraus, dass der von ihnen erwähnte zeyyıxog eben kein anderer ist als Theodosius. Während also in den neunzehn ersten Büchern Herodian nur einmal citirt wird, und dies, wie wir bemerkten, mit klarer Absicht geschehen ist, finden sich in dem 15. Buch ohne ersichtliche Veranlassung zwei Erwähnungen eines reyvıxog, der dazu nicht Herodian ist.

Diese Thatsache allein würde nach meiner Ansicht genügen, um dieses Buch dem Verfasser der übrigen Epitome abzusprechen, wenn wir sonst kein Argument anführen könnten. Als solches dürfen wir aber wohl noch den Umstand gelten lassen, dass das 15. Buch auch dem Inhalt nach nicht der Angabe des dem Werke des Arcadius vorangehenden zıiva& entspricht, insofern sich am Schluss desselben die zwei oben erwähnten Abhandlungen über die Enclitica finden, von denen der Verfasser des zivaé, d. h. der Epitomator selbst, nichts weiss’).

1) Auf die Frage, ob auch die agıdunrıza oôvouara hierher gehören, werde ich an einer anderen Stelle zurückkommen.

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Rechnen wir endlich das von Lentz als anstöfsig bezeichnete Vorkommen des Wortes övouaozıxn hinzu, welches sich sonst im Arcadius nicht findet‘), so werden wir wohl nicht mehr daran zweifeln dürfen, dass das 15. Buch interpoliert ist. Damit ist nach meiner Ansicht zugleich die Frage über die Echtheit oder Unechtheit, d. h. die Frage, wie wir die auffallende, oft fast wört- liche Uebereinstimmung des Interpolators mit Choeroboscus, zu er- klären haben, entschieden; und ich brauche nur für das Nähere auf den oben erwähnten Aufsatz von K. E. A. Schmidt zu verweisen.

Halten wir das eben Gesagte fest, so werden wir auch das Vorhandensein der beiden Abschnitte über die Enclitica am Schluss des fünfzehnten Buchs leichter begreifen. Dass sie nicht hierher gehören, steht unzweifelhaft fest (vgl. Hiller Quaestiones Herodianeae, Bonn 1866 p. 30); nur wusste man nicht recht, wie sie gerade an diese Stelle gerathen waren. Nach meinem Dafürhalten ist die nächstliegende Erklärung die, dass der Grammatiker, welcher jenes Buch des Arcadius durch das gegenwärtige ersetzte, zugleich auch jene zwei Traktate anfügte. Ob aber dieselben oder auch nur der eine von ihnen ein reiner Auszug aus dem sogenannten 21. Buch der Prosodia Catholica ist, vermag ich weder zu behaupten noch in Abrede zu stellen. Dass es jedoch sehr wahrscheinlich ist, dass sie, wenn auch sehr mittelbar, schliesslich auf Herodian zurück- gehen, wie Alles, was in byzantinischer Zeit über den Accent ge- schrieben und gelehrt wurde, gebe ich Hiller zu.

Wir hätten uns demnächst mit einem Abschnitt zu beschäftigen, von dem wir von vornherein sagen können, dass er sicher durch Interpolation in den Arcadius hineingekommen ist; ich meine die beiden mitten im 17. Buch S. 175, 1— 176, 12 zwischen den ovy- Sera Önuara und den ueroxai stehenden kurzen Traktate, von denen der erste fünf allgemeine Regeln über den Accent und eine über die Verwandlung der Tenuis in die Aspirata bei darauffolgen- dem aspirirten Vocale enthält, der zweite „Erı weg) ovrdérwy énuarwr“ aus vier xavdveg besteht, welche eine schlechte Wie- derholung aus dem Vorhergehenden sind. Da aber über deren

1) Die Bemerkung Kai raüra piv nepi Tovov tis Ovouaortuxÿs . HEQi xs. am Schluss des 14. Buchs, sowie die ihr am Schluss des 15. ent- sprechende Kai ravta piv negi Tovov toy dvoudtwry, Exe xai nepl Wr iyxdwopuivory uogiwr xrA, ist natürlich dem Interpolator zuzuschreiben (vgl. Bekker A. G. 1210).

30 GALLAND

Unechtheit nicht der geringste Zweifel besteht (vgl. Lentz Herod. I exxxrı, Hiller Quaest. Herod. 32), können wir sie füglich unbe- rücksichtigt lassen ‘).

Am Schluss des 18. Buchs findet sich endlich nach einer summarischen Behandlung der Praepositionen ein längerer Ab- schnitt über dieselben, in welchem sie genau in derselben Reihen- folge wie im unmittelbar vorhergehenden einzeln wiederholt wer- den, und zwar so, dass zunächst zu jeder derselben zugesetzt wird, ob sie 6gPorovovyérn oder éyxlvouéyn xai avaoıpepouern ist, und dann der Casus, den jede regiert, angegeben wird. Diesen Abschnitt hält nur Lentz für echt, weil er nichts enthalte, was der herodianischen Lehre über die Enclisis und die Anastrophe der Praepositionen widerspreche, und weil Joannes Alexandrinus die nämliche Lehre ebenfalls in dem Capitel zegi eodécewc behan- delt habe (Philol. XIX 113; Herod. I cxxxıv). Was das erste Argu- ment betrifft, so ist es allerdings richtig, dass sich in jenem Ab- schnitt keine Widersprüche gegen die herodianische Lehre finden; für den herodianischen Ursprung ist aber damit durchaus nichts bewiesen. Das zweite sucht Hiller durch die Behauptung zu wider- legen, man dürfe aus Ioannes Alexandrinus auf die von Herodian befolgte Anordnung des Stoffes keinen Schluss ziehen. Mag diese Behauptung zutreffen oder nicht, eines liegt doch näher, nämlich zu untersuchen, ob in der That unser Abschnitt dem des Ioannes so entspricht, dass beide auf die nämliche Quelle zurückgeführt werden müssen. Diese Frage können wir kurzweg verneinen, und zwar schon desshalb, weil bei Joannes gar nicht von der Syntax der Praepositionen die Rede ist, die an unsrer Stelle die Hauptsache ist, und jene auch nicht von Herodian in der Kayokıxn Tgo- owdi« behandelt wurde. Um uns nicht länger dabei aufzuhalten, so haben wir einfach diesen Abschnitt für das Machwerk eines obscuren Grammatikers anzusehen, der das allernothwendigste aus dem Gebiete der Praepositionen in übersichtlicher Form hier zu- sammenstellte und am Schluss die Bemerkung machte: To zegé Tic ovvrafewg aurwv desbodixwtegoy rravrayod sventat.

Hiermit hätten wir die Theile des Arcadius besprochen, deren

1) Die Ansicht von Lentz über den Ursprung des ersten dieser beiden Abschnitte halte ich nicht für richtig, unterlasse es aber an dieser Stelle näher darauf einzugehen, weil mich diese Frage zu weit von dem Gegenstand dieser Untersuchung abführen würde.

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Echtheit bis jetzt angezweifelt worden war; es erübrigt noch eine bedeutendere Interpolation oder, wenn wir sie lieber so nennen wollen, Ergänzung im neunzehnten Buch nachzuweisen, die selt- samer Weise noch nicht als solche erkannt worden ist.

In dem kritischen Apparat zu S. 207, 8 seiner Ausgabe des Arcadius giebt M. Schmidt an, dass sich im Havniensis an dieser Stelle das Wort Aeizec mit einer angedeuteten Lücke von zwei Zeilen finde. In der entsprechenden Stelle des Matritensis ist nach Geppert (vgl. Herm. VII 253) diese Lücke durch die Worte „xai tavta uëy tov Oeodooiov. ta Howdiavov oùtrwc“ ausge- füllt; „aber wer kann glauben“, fügt er hinzu, „dass die so ein- geleiteten Bemerkungen über die Worte auf wc, wy u. s. w. mehr Anspruch darauf hätten, für ein Eigenthum des Herodian zu gelten als alles Vorhergehende ?* Wenn wir auch zugeben, dass die vier vor jener Bemerkung stehenden Regeln ebenso gut herodianisch sind wie die übrigen, so lehrt. uns doch folgende Thatsache, dass jene Worte des Matritensis nicht eine „willkürlich gemachte Ueber- schrift“ sind, sondern ihre volle Berechtigung haben. Vergleichen wir nämlich die beiden durch sie getrennten Theile des Abschnittes über die Adverbia mit einander, so fällt uns auf, dass die Be- tonung mehrerer Adverbia zwei Mal erwähnt wird. So werden z. B. 206, 11 dis und zofç unter den einsilbigen oxytonirten Zrrıb6nuara angeführt; 207, 18 heisst es wieder: ta (sc. eig 5) dua tov ı Okiverae’ dic vois yweig. Ebenso erfahren wir 206, 17, dass die fragenden Adverbia zzov run rot zuwg perispomenirt wer- den; und 209, 16 heisst es wieder: ta égwtnuatixa mrepgLonwr- tat’ wg mov mot my. An diesen Wiederholungen hat Lentz bei der Reconstruction des XIX. Buchs der Kadolınn keinen An- stofs genommen, einmal weil er die hier gerade sehr ausführliche Epitome des Joannes Alexandrinus zu Grunde legte, und ferner weil „bei den verschiedenen Gesichtspunkten, von denen aus der Gegenstand erfasst wird, Wiederholungen ganz natürlich sind“ (vgl. Pbilol. XIX 116). Wir räumen ein, dass bei Herodian Wieder- holungen vorkommen können; an dieser Stelle aber haben die Wiederholungen darin ihren Grund, dass zwei verschiedene Auszüge vorliegen, von denen der erste unvollständig ist. Diese Unvoll- ständigkeit erklärt sich aber, wie wir sogleich sehen werden, daraus, dass die ursprüngliche Epitome nur bis 207, 7 (ed. Schmidt) reicht, mit andern Worten, dass der gröfste Theil des neunzehnten

32 GALLAND

Buchs eine Interpolation ist. Unter der Ueberschrift Tov ‘Hçw- dıavov srepi tovwy twy Errıdönuarw» hat nämlich Cramer Anecd. Oxon. IH 279 aus dem Codex Baroccianus 125 einen auch Lentz bekannten Traktat über die Betonung der Adverbia edirt, der genau dem zweiten Theil unseres Abschnittes des Arcadius entspricht. Der nämliche Traktat findet sich auch, wie K. E. A. Schmidt be- merkt hat (vgl. Beitr. 580), in Hermanns Regulae de prosodia (vgl. Hermann de em. rat. gr. gr. 459 ff.). Dass nun dieses dreifach erhaltene Excerpt nicht die Fortsetzung der vier ersten Regeln des Arcadius, sondern ein nach einem andern Gesichtspunkt gemachter Auszug aus einer ähnlichen Schrift ist, geht zunächst aus den oben angeführten Wiederholungen hervor. Das beweist ausserdem Ioannes Alexandrinus auf das Bestimmteste. Ohne hier auf die von ihm, oder was dasselbe ist, von Herodian in diesem Capitel eingehaltene Disposition näher einzugehen, hebe ich nur folgendes hervor: der erste Abschnitt (Io. Al. 28, 24 30, 30) ist der Betonung der aus den Casus obliqui gebildeten Adverbia gewidmet; demselben ent- spricht bei Arcadius die kurze Bemerkung ta éniéénuata ano raody Troy rrwoswy ylvovtat. Es folgt bei loannes (30, 31 32, 26) die Behandlung der einsilbigen drıdönuar« genau in der- selben Reihenfolge und fast mit den nämlichen Worten wie bei Arcadius bis zu der Lücke. Während aber bei jenem die nächste Regel die einsilbigen auf oc und ex umfasst, heisst es bei Arcadius nach der Lücke wieder: ta eis ws uéya Enıdonuara xri., so dass von da ab auf die Silbenzahl keine Rücksicht mehr genommen wird; sondern es werden in einer willkürlichen, von der des Joannes ganz abweichenden Reihenfolge Regeln aufgestellt, deren herodianischer Ursprung zwar nicht zu verkennen ist, die aber unmöglich von dem Verfasser unserer Epitome herrühren können.

Geben wir dieses zu und erwägen ferner das im Eingang über das zwanzigste Buch Bemerkte, so werden wir von vorn- herein vermuthen, dass auch das zweite Capitel des neunzehnten Buches, in welchem die Betonung der Conjunctionen besprochen wird, später hinzugefügt worden ist. In Bezug auf die Reihen- folge der Regeln stimmt freilich dieses Capitel mit Ioannes Alexan- drinus überein; die Sprache selbst bietet keine Veranlassung es dem Arcadius abzusprechen; für die Autorschaft desselben spricht sogar der Umstand, dass, während das vorhergehende Capitel in der besseren Pariser Handschrift fehlt, dieses in derselben wieder er-

ÜBER DIE INTERPOLATIONEN IM ARCADIUS 33

scheint. Allein der Wortlaut der oben angeführten Bemerkung xai savta uèy tov Oeoddgiov. ta Howdınvov ovtwe macht wahrscheinlich, dass der Schreiber derselben damit andeuten wollte, dass die Epitome, welche er dem Theodosius beilegte, nur bis dahin reichte, und dass das Folgende aus Schriften ergänzt sei, die auf Herodian zurückgeführt waren. Dabei ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass zu dieser Ergänzung eine zufällig an- derswo erhaltene Abschrift des genannten Capitels hat benutzt werden können. Für eine solche können wir zum Beispiel an- sehen den Traktat eines unbekannten Verfassers über die Betonung der Conjunctionen, den Cramer An. Ox. III 280 ff. aus dem Codex Baroccianus 72 edirt hat und der fast wörtlich mit unserem Capitel negi ovvdéouwy übereinstimmt.

Fassen wir das Ergebniss dieser Untersuchung kurz zusammen, so glauben wir folgendes ermittelt zu haben: in ihrer gegenwär- tigen Gestalt ist die Schrift zeoi zövwv kein einheitliches, sondern ein aus verschiedenen Tlieilen zusammengesetztes Werk über die Prosodie, dessen Kern eine Epitome der Kasolıxn IIooowdia des Herodian ist. Von derselben sind uns erhalten die Bücher 1—14, 16—18 und der Anfang des 19. Das echte 15. Buch hat ein späterer Grammatiker, vermuthlich ein Schüler des Choero- boscus, durch das jetzt vorliegende ersetzt. Die Verstümmelung am Schluss scheint dagegen eine zufällige zu sein, weil sie inner- halb des 19. Buches eingetreten ist. Die fehlenden Theile sind mit Ausnahme des einst der Epitome beigefügten sogenannten 21. Buchs aus andern entsprechenden Excerpten ergänzt worden; und zwar so, dass zunächst die Lücke im neunzehnten Buch aus- gefüllt und dann, wahrscheinlich spät, ein neues zwanzigstes Buch beigefügt wurde. Endlich sind im Lauf der Zeit die oben be- sprochenen in die Epitome sicher nicht gehörenden Theile durch Interpolation in dieselbe eingedrungen.

Strafsburg i. E. C. GALLAND.

Hermes XVII. 3

ZUR GRIECHISCHEN NOMINALFLEXION.

I.

Der altattische Nominativus pluralis der Substantiva auf -eve.

Das bei den Ausgrabungen am Dipylon im Jahre 1870 auf- gefundene Grabdenkmal attischer Reiter aus dem korinthischen Krieg (Köhler Monatsberichte der Kgl. Akademie zu Berlin 1870 p. 272. O. Rayet Bulletin de l’école française d’Athénes I p. 217. Kuma- nudis “Asrixng éncyoaqat Errıruußıoı 13) hat wegen seiner histo- rischen Bedeutung verdiente Beachtung gefunden. Eine sprachliche Merkwürdigkeit dagegen, die es enthält, scheint den Herausgebern sowohl als denen, die seitdem über griechische Grammatik ge- schrieben haben, entgangen zu sein. Die Inschrift beginnt nämlich mit den Worten Oîde inmeng antdavov dv Kogivdw. Da die Herausgeber über diese Form nichts bemerken, so scheinen sie in ihr einen einfachen Schreibfehler gesehen zu haben'). Einen solchen anzunehmen liegt aber nicht der geringste Grund vor. Denn mag man über die Entstehung der attischen Formen irrrewg innéa inneas mit gedehntem Vocal der Casusendung denken wie man will, so ist doch auf keinen Fall abzusehen, warum diese Dehnung nicht auch auf den Nominativus pluralis sich erstreckt haben soll, und dies führt eben auf die Form irrrzeng. Dass die- selbe in unserer literarischen Ueberlieferung ganz verschollen ist, kann nach bekannten und schlagenden Analogien?) gegen ihr Vor- handensein im attischen Dialekt noch in verhältnissmäfsig später Zeit absolut nichts beweisen. Eher könnte es Bedenken erregen,

1) Kumanudis schreibt deshalb innens ohne Accent, während Köhler allerdings die richtige Betonung innens hat (Rayet giebt den Text nur in Msjuskeln).

2) Welcher Schriftstellertext und welcher Grammatiker weiss denn etwas von den uralten Formen tyot, rauiacı, latatarnot, die doch noch bis in die Anfänge des peloponnesischen Kriegs in Attika die herrschenden waren, oder von den Imperativformen !nıuelocdwr, yowoFwy und ähnlichen?

ZUR GRIECHISCHEN NOMINALFLEXION 35

dass diese Form uns erst in einer Inschrift aus dem Jahre 394 vor Chr. entgegentritt, während schon fast ein halbes Jahrhundert früher die Tributlisten uns die contrahirte als ausnahmslos herr- schend kennen lehren'). Indessen abgesehen von den zwei älteren Beispielen der offenen Form, die ich sogleich nachweisen werde, muss auch hier eine genau entsprechende Erscheinung jeden Zweifel niederschlagen. Die contrahirten Nominative auf -«Anc sind im fünften Jahrhundert durchaus vorherrschend, und gerade die ältesten, vor und um die Mitte des Jahrhunderts fallenden Denkmäler kennen überhaupt nur solche Formen. In dem Verzeichnisse der Ge- fallenen aus Ol. 80, 1 (460 v. Chr.) C. I. Att. 1433 kommen neun, in den gleichartigen, und wegen der Schriftform sicher vor Ol. 83, 2 (447 v. Chr.) zu setzenden Fragmenten 434—440 zusammen sieben sichere Beispiele vor. Ausserdem vereinzelt z. B. C. I. Att. IV 22°. 22° (zwischen Ol. 81 und 83). 27° (Ol. 83, 4 oder in einem der nächstfolgenden Jahre). I 31 (Ol. 84)*); die sehr vereinzelten Fälle des Vorkommens der offenen Form in diesem Jahrhundert gehören schon der Zeit des peloponnesischen Krieges an: C. I. Att. I 36 (Ol. 88, 1 oder bald nachher) “4yrex[Aénc]*). 1 45 (Ol. 89, 4) IIgo- xléns und Opaovxlens. Dagegen aus dem Anfang des vierten Jahrhunderts finden sich noch drei Beispiele: Ænuoxléns eben in der Grabschrift der bei Korinth und Koroneia gefallenen Reiter, Içowroxlénc in einem Psephisma von Ol. 95, 3 (Bulletin de cor- respondance Hellénique II [1878] p. 37) und [Ag]earoxdéng C. I. Att. II 26‘). Man sieht, die Uebereinstimmung könnte gar nicht gröfser sein.

1) Die Formen mit vorhergehendem Vocal, wie Noruwÿs, Aszunalauis, boxes, lovreus, Bagyvluïs, Prvauis, Ziyeuïs, Egeroujs u. s. w. sind allerdings für die vorliegende Frage bedeutungslos, da auch in den andern analogen Casus die Contraction ((Egergrwws, 'Egergiä, ’Egsrgsov, ’Egerpiäs) im fünften Jahrhundert obligatorisch ist. Daneben aber kommen sehr zahl- reiche Formen mit vorhergehendem Consonanten vor, und auch diese sind sämmtlich contrahirt.

2) Noch viel älter als alle diese Beispiele sind ‘AgsoroxAÿs 1 344. Tıuo- Ans I 478, die aber in ihrer Vereinzelung nur das Vorhandensein, nicht das Vorherrschen der contrahirten Form beweisen können. I 377 scheint mir weder die Ergänzung .. xAfn[s] zweifellos, noch eine sichere Zeitbestimmung möglich zu sein.

3) Ergänzt, aber durch die Raumverhältnisse gesichert.

4) Dieser dürftige Rest eines Psephisma ist chronologisch nicht näher zu bestimmen, doch stellt ihn Köhler (s. seine Bemerkung nach n. 22) zu den-

3%

36 DITTENBERGER

Die hierdurch gegen jeden Verdacht sichergestellte altattische Form ixzéns hat aber nun auch insofern ein grammatisches In- teresse, als in ihr allein die Contraction in -ng, nicht -eig, ihre Erklärung findet. Alte und neuere Grammatiker haben freilich gemeint, dieselbe entweder auf -éeç oder auf nes zurückführen zu müssen. Aber Ersteres widerspricht den Lautgesetzen des attischen Dialects. Die Dualformen auf -n aus -es sind nicht einmal zweifellos überliefert‘), und sollten sie auch wirklich existirt haben, so ver- danken sie jedesfalls der Analogie der soviel häufigeren Plurale auf -n aus -ea ihre Entstehung, während bei den Wörtern auf -evg gerade umgekehrt die Analogie der so überaus zahlreichen ander- weitigen aus -geg zusammengezogenen Nominative wie sröAsıg, 7r&- Aéneig, Toıngeıs, evoeßelg u. 8. w. die abweichende Contraction doppelt unbegreiflich erscheinen liesse. Viel scheinbarer, und daher auch von der Mehrzahl der neueren Grammatiker vorgezogen, ist die Zurückführung der Contraction -7ç auf -nes. Aber es fehlt an jedem Beweis dafür, dass die altionischen und äolischen Formen mit Eta vor der Flexionsendung zu irgend einer Zeit im attischen Dialect existirt haben. Zwar in unsern Grammatiken fehlt es an einem solchen Beleg nicht. Vielmehr berichten sie?) ohne Andeutung eines Zweifels unter Berufung auf Lysias X 19, dass in den solonischen Gesetzen oixnog gestanden habe. Dabei ist aber nicht überlegt, dass in den

jenigen Fragmenten, die wegen der Schreibweise zwischen 403 und 376 v. Chr. entstanden sein müssen. |

1) Denn als zweifellos kann in solchen Fragen nur die inschriftliche Ueberlieferung gelten, und in dieser sind mir keine derartigen Formen auf -n bekannt, welche sicher Duale sein müssten. Denn ax&An duo C. I. Att. II 660, 12, Ceuyn duo ebd. Z. 63 können ebensogut Plurale sein, wie opoa- yidua Aidiwa dvo Z. 21 derselben Inschrift einer ist. Dagegen finden sich die ächten Duale oxélec und Cevyee C. I. Att. 11 652; denn warum hier Köhler abweichend von den früheren Herausgebern oxéde und sogar Cevye schreibt, ist mir unverständlich; kurz kann der Vocal, welcher hier mit E bezeichnet wird, doch auf keinen Fall sein. Und wenn er lang ist, so kann nach der sonstigen Orthographie der Inschrift nur derjenige nichtdiphthongische Laut gemeint sein, der in. der späteren Schretbung durch Ei wiedergegeben wird, der aber vor und auch noch einige Zeit nach Eukleides in der Aussprache von dem diphthongischen EI einerseits ebenso scharf wie andererseits von H geschieden gewesen sein muss.

2) Matthiä $ 83 Anm. 2. Kühner $ 128 Anm. 6. Krüger II 1 § 18, 4, 8. G. Meyer $ 340.

ZUR GRIECHISCHEN NOMINALFLEXION 37

@Eovec das Wort doch gewiss nicht anders als OIKEO$ geschrieben war. Zu Lysias Zeit war dasselbe in .der attischen Volkssprache längst ausgestorben er führt es ja selbst als Beispiel dafür an, dass viele Ausdrücke der solonischen Gesetze den Zeitgenossen unverständlich geworden seien. Dagegen kannte es jeder gebildete Grieche aus Homer, und wenn ihm Stellen wie qulovç oixnac &yeion E 413 vorschwebten, so lag es gewiss am nächsten, die zweideutige Vocalbezeichnung der altattischen Schrift im Sinne dieser homerischen Formen zu verstehen. Richtig war dies aber deswegen in keiner Weise, vielmehr haben wir gar kein Recht eine andere als die sonst allein als attisch bekannte Form voraus- zusetzen, und müssen danach annehmen, dass man zu Solons Zeit gerade so gut oixéwg gesprochen hat wie zu allen Zeiten inméwe oder Baoıl&wg.

Nun hat freilich O. Riemann (Revue de philologie IV [1880] p. 186) für eine viel spätere Zeit den urkundlichen Beweis für die Existenz der langvocalischen Formen erbringen zu können ge- glaubt. Er führt aus C. I. Att. II 90 (Ol. 106, 1 = 356 v. Chr.) die Schreibung yoœuuar an und erklärt dieselbe als Contraction aus yoauuarñt, indem er zur Rechtfertigung des langen Vocals neben dem unvermeidlichen solonisch-lysianischen oixjog eben auf den Contractionsvocal in Baordng verweist. Zugleich belegt er etwa aus derselben Zeit auch 0A für codec mit mehreren Bei- spielen, und erklärt die Entstehung dieser Form auf gleiche Weise. In Wahrheit aber liegen hier keine verschiedenen Formen vor, sondern nur ein Schwanken in der Orthographie, welches nicht auf Reminiscenz einer uralten Flexionsweise, sondern gerade um- gekehrt auf einer verhältnissmäfsig spät eingetretenen Modification der Aussprache beruht. Bekanntlich wird in der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts vereinzelt, seit der Mitte desselben häufiger, von der Zeit Alexanders an durch das ganze dritte Jahrhundert hindurch ganz überwiegend in den attischen Inschriften El für HI geschrieben‘), Dies kann keinen anderen Grund haben, als dass damals beide Diphthonge in der Aussprache völlig oder fast völlig zusammenfielen. Die Unsicherheit der Orthographie, welche daraus entstand, musste der Natur der Sache nach in beiden Richtungen

1) Ein Ueberrest der voreuklidischen Orthographie ist dies natürlich nicht,

einmal wegen der bis ins dritte Jahrhundert immer zunehmenden Häufigkeit, dann auch weil es bei dem Eta ohne Jota niemals vorkommt.

38 DITTENBERGER

zu Tage treten; und so wenig man daher hinter Schreibungen wie set Boulet, eigédn u. s. w. etwas Besonderes oder Alterthümliches suchen wird, so wenig können zone, yoauuarijiı etwas für das einstige Vorhandensein einer anderen Flexionsweise im attischen Dialekt beweisen. [C. I. Att. II 52c doxne (Indicativ). Arch. Ztg. 1873 p. 23 Aeynıog.] Also weder aus -ée¢ noch aus -jeg, son- dern nur aus der jetzt urkundlich nachgewiesenen altattischen Form -énç kann die Contraction in -7g erklärt werden’).

Nun wird man sich auch nicht bedenken, ein zweites etwas älteres Beispiel derselben Form in C. I. Att. I 338 (Ol. 93, 1 == 408 v. Chr.) ATPYAEHZ?) zu erkennen. Kirchhoff schreibt AyevÂ(e)ns, scheint also ein Versehen des Steinmetzen anzu- nehmen. Dazu ist mindestens jetzt kein Grund mehr. Denn aller- dings ist in derselben Inschrift 4ygvAng [E]üwvvung Ilseyaais (und Ängıoıns, was aber wegen des vorhergehenden Vocals anders zu beurtheilen ist) geschrieben. Aber mit ganz derselben Incon- sequenz steht C. I. Att. I 45 Jlooxléns und Ogaovxdéng neben IIeoxAns, Bull. de corr. Hell. II p. 31 IIgwroxA£ng neben An- uoxÀñs, und doch hat noch Niemand die uncontrahirten Formen als Schreibfehler verdächtigt.

In noch viel frühere Zeit führt ein drittes Beispiel hinauf. Die vielbesprochene Inschrift über Chalkis auf Euböa (Kumanudis "43 1jvaıov V p.76. Koehler Mittheilungen 1 p. 184. Foucart Revue archéologique 1877 1 p. 242. Kirchhoff C. I. A. 27 a) enthält Z. 57 die Nominativform XALKIAEEZ. Foucart Revue de philologie I p. 262 schlägt vor, dieselbe XaAxıdeng zu lesen von einer vor- auszusetzenden Nebenform Xadxideevc. Eine solche Nebenform aber kann es unmöglich gegeben haben, denn der Stadtname heisst nun einmal Xadx/c, und davon lässt sich nach griechischen Wort-

1) Nachträglich sehe ich, dass schon Buttmann wenigstens eine Ahnung von dem richtigen Sachverhalt gehabt hat. Denn während er Ausf. Gramm. I p. 192 im Text in herkömmlicher Weise die contrahirte Form auf -£es oder -nes zurückführt, heisst es in der zweiten Anmerkung: „Die beiden attischen Casus 75 und &as lassen sich in Eine Analogie bringen, wenn man es so be- trachtet: so wie aus zas eas, so ward aus nes ns, welches sich aber sogleich zusammenzog, wie ‘HoaxAËéns ns.“

2) Die Zeitbestimmung ist trotz der ionischen Schrift ganz sicher, denn der Archontenname Evxrzuwr findet sich nach dem angegebenen Jahr erst OI. 120, 2 (299 v. Chr.) wieder, und so jung kann, wie Ross und Kirchhoff zeigen, die Inschrift auf keinen Fall sein.

ZUR GRIECHISCHEN NOMINALFLEXION 39

bildungsgesetzen nur XaAxıdevg ableiten. Was Foucart von an- geblichen Analogien beigebracht hat, ist, wie noch gezeigt werden soll, durchaus anderer Art. Aber darin allerdings muss man ihm entschieden Recht geben, dass die Form auf -éec in dieser Zeit undenkbar ist. Sie verhält sich unleugbar zu -e%g wie -én¢ zu -7g, und wie sich zu der Zeit, wo -e7g herrschend geworden ist, einige Male die offene Form mit kurzem Vocal daneben findet‘), so darf man eben aus dem ausschliesslichen Vorkommen von -ng noch in den ersten Zeiten des vierten Jahrhunderts schliessen, dass die offene Form im älteren attischen Dialekt ausschliesslich -énç lau- tete?). Es ist also ohne Frage XaAxıdeng zu lesen.

Dies sind die drei bis jetzt einzigen ganz zweifellosen Bei- spiele für die in Rede stehende Form. Ein viertes glaube ich wenigstens mit grolser Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können. In dem Verzeichniss von Prytanen der Leontis aus der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts (49nvacoy IV p. 196) findet sich neben Aevxovoıng, Zo(v)ving und KoAwvng das Demotikon ‘Exa- Asıng. So accentuirt Kumanudis. Aber der Ort heisst unzweifel- haft “ExaAn, das Demotikon wird sonst gewöhnlich durch das Adverbium ‘Exad7 Sev ersetzt. Man erwartet also unbedingt Æxa- Asvc; und irrthümlich wäre es, die Doppelformen IIAwJeievg und IMwIevg, Aruouerevs und Sıousig, Aencheseus und Æexelevg, Toeveuecevg und Torveuevg zur Rechtfertigung jener herbeizu- ziehen. Denn hier ist überall die längere Form die ursprüngliche, die kürzere erst daraus entstanden, da ja die Ortsnamen bekanntlich ITw9Ielı)a, Aiôuera, Aexéleua, Toıveusıa heissen, und als Orts- adverbium z. B. IIlwSéaSer (C. I. Att. III 740) dem ‘Exalñ Per gegenübersteht. Mehr Beweiskraft scheint auf den ersten Blick die Schreibung 4Awzsrexeuevs C.1. Att. 1 122. 123. 124 zu haben. Aber so ähnlich sich die Endsilben der Ortsnamen Exedy und Alwrexn

1) So namentlich in dem bekannten Diätetenverzeichniss des Jahres 325 v. Chr. (Pittakis Eph. 725. Rangabé Ant. Hell. 1163. Ross Dem. 5), wo fast ausnabmslos die Demotika mit Vocal vor der Ableitungssilbe auf -eis (Eore- auis, Ilararızis, Aevxovoëis u.s. w.) die mit Consonant auf -ée¢ gebildet sind (Aauntotss, Etwrvuées, Kolurées u. 8. w.). Ebenso steht in der aus dem unmittelbar folgenden Jahr 324 v. Chr. stammenden Urkunde C. I. A. Il 609 Eixadées.

2) Auch in den übrigen Casus hat der altattische Dialekt nur die Formen mit langem Vocal in der Endung gekannt. Aus Versen der Tragiker lässt sich natürlich auf die unvermischt attische Umgangssprache kein Schluss ziehen.

40 DITTENBERGER

auch äusserlich sehen, so lässt doch die Ableitung keinen Zweifel, dass das n des letzteren (trotz des die Unterscheidung von dem Appellativum bezweckenden abweichenden Accents) aus -éa con- trahirt ist, und damit findet die Bildung des Demotikon auf -<(e)evc eine Rechtfertigung, welche in jenem Falle fehlt. So lange also nicht der Ortsname ‘ExcAeca oder ein unzweideutiger Casus des Demotikon ‘Exadecevg anderweitig nachgewiesen ist, halte ich es für überwiegend wahrscheinlich, dass in dem Prytanenverzeich- niss vielmehr ‘Exaleing zu lesen und dies ‘als eine rein ortho- graphische Variante für Æxalénç zu fassen ist. Dass im vierten Jahrhundert vor Chr. äusserst häufig vor Vocalen, ohne allen ety- mologischen Grund ez statt « geschrieben wird, ist eine bekannte Thatsache'), und speciell für die casus obliqui von Wörtern auf -evg liegen eine ganze Anzahl Beispiele dieser Orthographie vor: ITloraıslws Kumanudis Erıyo. Errıriuß. 2323. Kırıeiov C. I. Att. 11 168. Elxadelwv “AInvacov IV p. 121 n. 11. PaorÂsia I 263 (303 v. Chr.). II 312 (286 v. Chr.) yeauparela II 277. yoauuarelas *AIrvatoy VII p. 102. Die Accusativformen werden von den Herausgebern der Inschriften durchweg als Properispomena geschrieben, was auf einer falschen Auffassung dieser ganzen Sprach- erscheinung beruht. Dass die Endsilben in allen diesen Fällen ebenso gut lang sind, als wo & geschrieben wird, beweisen urkund- lich die Genetive, die immer (s. unten) -e/wg, nicht -eiog geschrie- ben werden. Mit der „quantitativen Metathesis“ haben diese Formen deshalb nichts zu thun, weil ez hier durchaus keinen langen Vocal ausdrückt. Vielmehr beruht die ganze Erscheinung offenbar darauf, dass der wirkliche Diphthong ec vor Vocalen sein zweites Element soweit schwächte, dass dasselbe zu einem nur noch unvollkommen

1) Vgl.z.B. C. I. Att. IL 580 (324 v. Chr.) Kumanudis ‘Encyg. Enıruup. 18 ITayraxhetou(s). C.1. Att. 11246 TTeiaıxdeiovs,"Avtixieiovs. 1189 (OI. 106) Hea- xdecodweor. 11119 deinfv]zau. Il 119 (240/39 v. Chr.) deinraı, nogoadsinras 11 167 (zwischen 334 und 326 v. Chr.) eiavrov C. I. Att. II 168 (bald nach der Mitte des vierten Jahrhunderts). Demnach wäre es ganz unmethodisch, wenn entsprechende Schreibungen aus derselben Zeit in Fällen vorkommen, in denen sich das « étymologisch rechtfertigen lässt, daraus zu schliessen, dass die diphthongische Schreibung die ältere und bessere sei, z. B. slay C. I. Att. II 146 (387/6 v. Chr.) 115° (bald nach Mitte des Jahrhunderts). 573? (in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts). idovasıws TI 168 (333/2 v. Chr.). Selbst die Schreibung dwesı« ist wohl nicht anders zu beurtheilen (A. Schäfer Rh. Mus. XXXIII p. 422 ist allerdings anderer Meinung).

ZUR GRIECHISCHEN NOMINALFLEXION 41

artikulirten und wenig hörbaren consonantischen j wurde. Ein solches aber schiebt sich zwischen einem palatalen Vocal (e oder 1) und einem nachfolgenden von anderer Klangfarbe sehr leicht un- willkürlich in der Aussprache ein, und so kam es, dass zu der in Rede stehenden Zeit ec vor Vocal und e vor Vocal für das Gehör kaum mehr zu unterscheiden waren, und desshalb auch in der Schrift ausserordentlich häufig verwechselt wurden. Ganz gleich- artig sind nun diejenigen Beispiele, welche attische Demotika be- treffen. ASAaselwg Kumanudis Ersıyg. êmurvus. 1053. Aau- aroelwg 587. Knpıoıelwg 645. Ileoyaoelws ’AInvarov VII p. 148. WDadneelwo “AIjvacoy VI p. 282. Ixapısles Ross Dem. n. 5. Wenn daher Kumanudis hier “diarewwc, Acuntees, Kngıoısıns, Ilepyaosıws (und ’Ersıyg. èmiroup. 2323 ITlatai- eiwg) accentuirt, so ist dies entschieden unberechtigt, nicht nur weil die dabei vorausgesetzten Nebenformen auf -essvc sonst nicht nachweisbar sind, sondern vor Allem, weil diese Schreibungen von den gleichartigen in Appellativen nicht getrennt werden können, in denen doch sicher Niemand ßaoıksıwg lesen und eine Nebenform Baocdecevg annehmen wird. Ganz derselben Art ist dann aber auch Exakeing für ‘Exadénc. Endlich würde ich auch kein Be- denken tragen, aus demselben Gesichtspunkt bei Rangabé 1001 „Ayrvielns zu lesen, wenn nicht hier der Dativ “4yxvdeet C. I. Att. I 185 im Wege stünde. Freilich ist die Möglichkeit einer anderen Deutung auch für diesen Casus nicht ganz ausgeschlossen. Dass die Dehnung des Vocals der Casusendung sich im Attischen auch auf den Dativus singularis erstreckte, ist, nachdem sie nunmehr für alle anderen Casus urkundlich belegt ist, mindestens höchst wahr- scheinlich; und dass als Dehnungsvocal der Diphthong ec an die Stelle von & trat, vielleicht unter Einfluss der Analogie der Dative auf -xAéec, ist in keiner Weise unmöglich‘). Man könnte also immerhin Ayxvi&eı lesen. Aber bedenklich wird das durch den in derselben Inschrift mehrfach vorkommenden Dativ AAwrrexeet, für den doch die oben angeführte Nominativform ~4Awzexeceve eine andere Erklärung fast mit Nothwendigkeit fordert.

1) In ähnlicher Weise muss ja auch der Diphthong von öAsilw» der Analogie von uei$w» seine Entstehung verdanken.

Halle a. Saale. W. DITTENBERGER.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IM EIGENTLICHEN LATIUM. (Plinius h. n. 3, 5, 68. 69.)

Die Auseinandersetzung über das von dem älteren Plinius uns aufbewahrte Verzeichniss der im eigentlichen Latium zu Grunde gegangenen Gemeinwesen, welche Seeck kürzlich im Rheinischen Museum!) gegeben hat, veranlasst mich hier meine Auffassung dieser merkwürdigen Urkunde eingehender als es bisher geschehen ist?) zu entwickeln.

Das Verzeichniss hat für uns in doppelter Hinsicht historischen Werth: einmal insofern dasselbe die Auflösung einer Anzahl lati- nischer Gemeinwesen in der Zeit vor Plinius oder vielmehr, wie gleich hier unbedenklich gesagt werden kann, vor dem Beginn der Kaiserzeit bezeugt; zweitens insofern die Frage ihre Antwort ver- langt, woher das Verzeichniss stammt und was es soll.

Um mit der ersteren Untersuchung zu beginnen, auf welche Seeck nur beiläufig sich eingelassen hat, so ist der “Untergang’ nicht im factischen, sondern im politischen Sinne zu fassen; ähn- lich wie Strabon*) sagt: Koddatla d’ ny xai Avıduvar xai @idi vat rai AaBinoy nal alla ToLaüra Tore uèy noklyvıo, vir d& xcoytae eine Stelle, ‘welche der plinianischen eng verwandt und vielleicht aus der gleichen Quelle geflossen ist. Als Auflösung des Gemeinwesens ist nicht diejenige zu verstehen, wobei dasselbe in der Form des municiptum innerhalb der römischen Bürgerschaft fortdauert, wie das zuerst bei Tusculum der Fall gewesen und

1) B. 37 S. OF. 2) Vgl. meine R. G. 17 S. 317. 3) 5, 3,2 p. 230. Vel. Dionys. 1, 16.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 43

sodann bei zahlreichen andern, ja schliesslich zur Zeit des Bundes- genossenkrieges bei allen damals noch bestehenden Städten Latiums eingetreten ist'); sondern gemeint ist die vollständige Vernichtung der eigenen Vertretung und der eigenen Magistratur, die Umwande- lung des populus nicht in municipes, sondern, wo nicht völlige Zer- störung eintritt, in pagani. Dass Plinius Worte: interiere sine vestigiis phraseologische Entstellung sind, ganz ebenso wie wenn vorher die sämmtlichen untergegangenen Gemeinwesen der ersten Hälfte der Liste clara oppida heissen, folgt schon daraus, dass das Verzeichniss fast alle die Ortschaften aufführt, die Strabon als zu pagi herabgesunken bezeichnet, und es ist nicht nöthig anderweitig zu belegen, dass eine Reihe derselben thatsächlich auch später noch existirt hat. Dass aber, so weit sie fortbestanden, keine derselben in späterer Zeit ein Gemeinwesen gebildet hat, ergiebt sich im Allgemeinen schon aus den von Seeck für die einzelnen Städte zusammengestellten Daten, welchen ich nur theils ergän- zend, theils berichtigend einige Einzelheiten hinzuzufügen Veran- lassung finde.

1. Dass Satricum nach der Zerstörung im latinischen Krieg (J. d. St. 406?) noch ein selbständiges Gemeinwesen gehabt habe, darf aus Livius 28, 11 nicht gefolgert werden; die Stelle ist ver- wirrt und vermuthlich hat Livius irrig die Satricaner statt der Tarracinenser genannt’).

2. Camerium, sagt Seeck, ‘existirt als Bürgerstadt noch zur Zeit Catos (Festus p. 234). Vielmehr sagt Cato das Gegentheil: Camer[i]ni cives nostri opptdum pulchrum habuere, agrum optumum atque pulcherrimum, rem fortunatissimam: cum Romam veniebant, prorsus devertebantur pro hospitibus ad amicos suos. Das heisst, sie hatten ein Gemeinwesen, bevor sie römische Bürger wurden und ihre Stadt zu Grunde ging hätte die Stadt nach Ertheilung des Bürgerrechts auch nur als municipium fortbestanden, wie zum Beispiel Tusculum, so würde das Perfect nicht am Platze sein.

1) Wenn das in nachsullanischer Zeit abgefasste Document das interire in diesem Sinne gefasst hätte, so hätte es vor allem Tusculum und die gleich- artigen Gemeinden, überhaupt aber sämmtliche latinische als aufgelöst auf- führen müssen.

2) Cicero ad Q. fr. 3, 1,4 geht auf eine gleichnamige Ortschaft bei Fre- gellae. Näher ist dies ausgeführt in dem demnächst erscheinenden Band X des C. I. L. p. 661.

44 MOMMSEN

Dafür spricht auch das von den ersten Jahren der Republik an auftretende Cognomen Camerinus; denn, wie anderswo gezeigt ist, wurden diese Beinamen in ältester Zeit nur von unselbständigen Gemeinwesen entnommen ').

3. Amitinum bezeichnet Seeck als ‘sonst unbekannt‘. Aber es kommt vor in der römischen Inschrift eines mag. pagi Amen- fini minoris?); womit ebenso wie für Camerinum das Cognomen Amintinus der Volumnier zusammenzustellen ist’). Beide Mo- mente beweisen, dass der Ort ohne Stadtrecht war. Sollte ein Document des dritten Jahrhunderts das Gegentheil darthun‘), so ist in der späteren Kaiserzeit ihm das Gemeinderecht restituirt worden.

4. Norba ist, wie Seeck mit Recht bemerkt, ohne Zweifel der bekannte noch heute den gleichen Namen tragende Ort, der zu den ältesten latinischen Colonien gehörte, lange Zeit unter diesen eine hervorragende Rolle spielte und dann im J. 672 von Sulla zerstört ward’). Dass damals auch das Gemeinwesen zu Grunde ging, bezeugt wiederum theils das plinianische Verzeichniss®), theils

1) Röm. Forsch. 2, 292. Vielleicht ist die dort gegebene Ausführung dahin zu erweitern, dass die älteren Beinamen der Art, wie Collatinus, Medullinus u. s. f., eben wie die späteren Fidenas, Caudinus u. s. f. als Siegesbeinamen aufzufassen sind, dieselben aber in früherer Zeit nicht dem Bezwinger, sondern dem Zerstörer eines feindlichen Gemeinwesens verliehen wurden.

2) Orelli 3796 = C. I. L. VI 251. Auch auf der lanuvinischen Inschrift Henzen 6010 = C. I. L. I p. 186 eines mag. . . . paganor. Aventin. könnte Amentin. gestanden haben; die pagani Aventinenses (vgl. C. I. L. 1 p. 205) machen grofse Schwierigkeit. Indess stimmen der Stein selbst ist ver- schollen die beiden vorliegenden Abschriften von Nibby und von Amati in der Lesung überein.

3) Röm. Forsch. 1, 291.

4) Gemeint ist die privernatische Inschrift Henzen 5136 = C. I. L. X n. 6440 eines curator coloniae Privernatium Nepesinorum Ametinorum et Truen- tinalium. Indess ist hier wohl nach einer von E. Q. Visconti angeführten Variante Amerinorum zu lesen. Der Stein ist ebenfalls verschollen.

5) Appian b. c. 1, 94.

6) Allerdings führt derselbe Plinius die Vorbani auch unter den noch bestehenden latinischen Gemeinwesen auf (3, 5, 64). Aber es beweist dies nur, dass er hier einer Quelle folgt, welche die vorsullanischen Zustände La- tiums darstellt; die positive Angabe von dem Untergange Norbas wird da- durch nicht aufgehoben. In gleicher und noch schlimmerer Weise steht Alba longa bei ihm auch in der Liste der noch vorhandenen Städte.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 45

der Mangel jedes litterarischen oder inschriftlichen') Zeugnisses für das Fortbestehen der Stadt.

5. Die in dem ersten Abschnitt an letzter Stelle und unmittel- bar neben Norba genannte Ortschaft Sulmo stellt Seeck zusammen mit der Notiz bei Florus 2, 9 [3, 21, 28]: Sulmonem vetus oppidum soctum atque amicum non expugnat aut obsidet ture belli, sed quo modo morte damnati duci tubentur, sic damnatam civitatem tusstt Sulla deleri. Er wird darin Recht haben, dass die beiden Städte eben desswegen hier und am Ende der ersten Liste stehen, weil Sulla sie geschleift hat; wie denn gleich nachher das ähnlich be- handelte Stabiae genannt wird. Aber nicht wird man Seeck darin beistimmen können, dass hier die Pälignerstadt gemeint sei. Nichts berechtigt uns dem offenbar sehr kundigen Verfasser des Verzeich- nisses den groben und doppelten Fehler beizumessen theils jene ferne und wohl bekannte Stadt nach Latium zu verlegen, theils sie unter die vertilgten einzureiben. Vielmehr wird neben Norba noch eine zweite latinische Stadt unbekannter Lage von Sulla geschleift worden sein, wofür auch andere Indicien sprechen ?).

6. Dass in den Aesolani des Plinius die Aefulant stecken, hat Hübner wahrscheinlich gemacht’); gegen deren Identification mit

1) Die Inschrift C. VI 208 Henzen 6862, die Seeck auf das latinische Norba bezieht, gehört anerkannter Mafsen dem lusitanischen (Grotefend Tribus S. 114).

2) Der mit dem Ufens zusammen genannte vergilische Sulmo (Aen. 9, 412. 10, 517) ist gewiss aus dieser Localität abgeleitet und wenn nicht genügend um die Lage zu bestimmen, doch vollkommen ausreichend die Seecksche Hy- pothese zu beseitigen. Die Vermuthung Cluvers (Ital. ant. p. 1022), dass Ser- moneta gemeint sei, ist allerdings nicht sicher, obwohl die geographischen Handbücher und Karten sie noch festhalten.

3) In dieser Zeitschrift 1, 426. Wir können auch die Lage einiger- mafsen feststellen mit Hülfe der Inschrift Orelli 1523: Bonae deae sanctis- simae caelesti L. Paquedius Festus redemptor operum Caesar(is) et pupli- corum, aedem diritam (so) refecit, quod adiutorio eius rivom aquae Claudiae August(ae) sub monte Aeflano consummavit imp. Domit(iano) Caesar(e) Aug(usto) Germanico XIIII cos. (J. 88 n. Chr.) V non. Jul. ‘Die Lesung’ schreibt mir Dessau ‘ist sicher; ein Fragment des Steins, das gerade ‘die Worte sub monte Aeflano enthält, hat Bormann im Magazin des barbe- 'rinischen Palasts wieder aufgefunden. Gefunden ist der Stein, nach der An- gabe des ältesten Zeugen Antonio del Re (ville di Tivoli 1611 S. 22), nel ‘terrilorio di Tivoli nella montagna detta di Santo Angelo in valle di ‘Fiaccia overo Arcense ne’ confini verso la terra di San Gregorio’. Dadurch ‘ist die Lage von Aefulae ungefähr bestimmt. Damit stimmt auch, trotz Nibby “anal. 1, 29), recht wohl Horaz carm. 3, 29.’

46 MOMMSEN

der römischen Colonie, die Velleius Aesulum nennt, protestirt Seeck mit Recht’).

7. Dass Fidenae in der ersten Kaiserzeit kein Stadtrecht ge- habt hat, bezeugt ausser Plinius noch Strabon an der oben ange- führten Stelle, und dem steht auch sonst nichts entgegen. Der im einzelnen wenig beglaubigte Bericht über die Unterwerfung der Stadt in den Kämpfen vom J. 316—328 wird im Wesentlichen richtig sein und die Auflösung des Gemeinwesens damals stattge- funden haben; in eben dieser Epoche erscheint zuerst Fidenas als Cognomen der römischen Sergier und Servilier?). Genannt wird der Ort nachher noch oft, aber bis in späte Zeit hinab ohne dass ihm ein Gemeinwesen beigelegt würde*). Wenn unter Kaiser Gallienus der Senat von Fidenae und zwei Dictatoren erscheinen‘), so ist nichts im Wege anzunehmen, dass im dritten Jahrhundert der Ortschaft das Gemeinderecht zurückgegeben worden ist. Es stimmt dazu gut, dass die Dictatoreninstitution hier in einer Weise denaturirt auftritt, die übrigens unerhört ist. Wir werden also trotz dieser Inschrift an der Angabe von Plinius und Strabon festhalten dürfen.

8. Pedum ist, wie Livius 8, 14 berichtet, nach dem Latiner- krieg ebenso wie Lanuvium, Aricia, Nomentum zum Municipalrecht zugelassen worden; es hat also noch im Anfang des 5. Jahrh. d. St. eine gewisse Bedeutung gehabt. Aber in späterer Zeit begegnet keine Spur eines pedanischen Gemeinwesens‘) und zu dem aus- drücklichen Zeugniss des Plinius über den Untergang der Ort-

1) Ich habe anderswo (R. M. W. S. 332) wahrscheinlich gemacht, dass vielmehr Aesium (Jesi) gemeint ist.

2) R. F. 2, 294.

3) Die Verbindung Fidenaes mit Collatia bei Cicero de |. agr. 2, 35, 96 und die Aufschlagung eines hölzernen Amphitheaters bei Fidenae auf blofse Speculation nec municipali ambitione (Tacitus ann. 4, 62) sprechen sogar dagegen.

4) Orelli 112. Vgl. Staatsrecht 2?, 162 A. 2.

5) Das Pedanum Ciceros (ad Att. 9, 18, 3) gestattet keineswegs einen solchen Schluss; genug Benennungen der Art, zum Beispiel Arcanum, Bau- lanum, sind von blofsen pagi entlehnt. Wenn Horaz ep. 1, 4, 2 von der regio Pedana spricht, so muss allerdings zugegeben werden, dass für das Gemeindegebiet zwar terrilorium, fines, pertica die eigentlich technischen Bezeichnungen sind, aber auch regio, namentlich in späterer Zeit, in dieser Geltung auftritt. Aber darauf hin allein aus den Worten des Dichters im Gegensatz zu unserer Liste den Fortbestand des Gemeinwesens zu folgern erscheint doch in jeder Weise unthunlich.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 47

schaft tritt bestätigend das völlige Schweigen der übrigen Quellen. Wäre sie nach dem J. 416 durch eine politische Katastrophe zu Grunde gegangen, so würde sich davon wohl irgend eine Spur erhalten baben. Vermuthlich ist dasselbe Ende, dem Labici und Gabii in der ciceronischen Zeit wenigstens nahe waren (S. 53 A. 2), das Schwinden der Bürgerschaft und in Folge dessen das Weg- fallen derselben bei der Vertheilung des Opferfleisches am Latiar, bei Pedum bereits früher eingetreten.

Somit haben sich nach dieser Seite hin sämmtliche Angaben der Listen bestätigt: alle Ortschaften, die sie aufführen, haben nach quasihistorischer oder historischer Tradition einstmals politische Selbständigkeit besessen und diese Selbständigkeit vor oder durch Sulla verloren, womit zugleich festgestellt ist, dass das Verzeich- niss, wie es liegt, aus nachsullanischer Zeit stammt.

Auch örtlich ist die Liste wesentlich in sich geschlossen, indem sie die Grenzen, die sie sich selber steckt, das Latium antiquum nicht überschreitet und die- Ortschaften des Latium adiectum, das heisst der späterhin der latinischen einverleibten Landschaften der Rutuler, Volsker, Aequer ausschliesst. Ganz tadellos ist die Ab- grenzung allerdings nicht. Satricum und Pometia liegen wahr- scheinlich ausserhalb der ursprünglichen latinischen Grenze und gebören demnach streng genommen in dies Verzeichniss nicht. Indess ist dies insofern von keiner Bedeutung, als es nachweislich für diese früh verschwundenen Orte eine doppelte Ueberlieferung gab: sie werden bald als Städte der Prisci Latini behandelt, bald als latinische Colonien'). Wenn also der Urheber des Verzeichnisses sie aufführt, so folgt er eben der ersteren Ansicht und steht mit dieser Auffassung nicht allein.

Nicht dasselbe gilt von Norba: diese bis weit in die historisehe Zeit hinein bestehende Gemeinde war notorisch latinische Colonie und durfte also dem Latium antiquum schlechterdings nicht zugezählt werden. Dasselbe wird von Sulmo gesagt werden müssen, wofern diese Stadt, wie es scheint, ebenfalls auf ursprünglich volskischem Boden stand. Vielleicht hebt diese Incongruenz sich dadurch, dass diese beiden von Sulla zerstörten Städte dem alten Verzeichniss,

1) Dasselbe gilt von Cora; hier aber ist die Annahme, der der Verfasser des Verzeichnisses folgt, dass diese Stadt den Prisci Latini gehört, un- zweifelhaft die richtige (S. 50 A. 2).

48 MOMMSEN

sei es von Plinius, sei es von seinem Gewährsmann zugesetzt wor- den sind; ihr Auftreten am Schluss der ersten Reihe und die un- mittelbar folgende durchaus gleichartige, nur weiter ausgeführte Nachricht über das in demselben Krieg zerstörte Stabiae unterstützen diese Vermuthung. Wie dem aber auch sei, in der Hauptsache darf das Verzeichniss betrachtet werden als streng sich haltend innerhalb der Grenzen der Prisci Latini.

Wo stammt nun aber das Verzeichniss her und welchen Zwecken hat es gedient? ich denke, es giebt uns selber die Antwort deut- lich genug. |

Das Verzeichniss ist zweitheilig; die erste Reihe nennt in nicht alphabetischer Folge 20 Stadtnamen, die zweite alphabetisch ge- ordnete 31 Namen von Völkern: als Gesammtzahl giebt Plinius 53 an, so dass, die richtige Ueberlieferung der Zahl vorausgesetzt, in der einen oder der anderen Reihe zwei Namen ausgefallen sind. Die zweite Liste bezeichnet sich selbst als diejenigen Gemeinden umfassend, welche an dem latinischen Bundesopfer des Stieres An- tbeil hatten und nicht mehr bestanden. Unmöglich kann man dabei mit Seeck an dasjenige latinische Bundesopfer denken, welches einstmals, bevor Rom und Latium sich einigten, unter Albas Vor- standschaft dargebracht worden sein mag. Mit welchem Rechte kann man, wenn in einer römischen Urkunde aus nachsullanischer Zeit die populi carnem in monte Albano accipere soliti genannt werden, dabei an andere Völkerschaften denken, als diejenigen sind, die bis in die Kaiserzeit hinab unter Roms Vorstandschaft an dem Latiar sich betheiligten? Dass Alba vor seinem Untergang das Haupt nicht der latinischen Nation, sondern eines engeren Krei- ses von dreissig') selbständigen Staaten gewesen, ist eine freie und so unbeweisbare wie unwiderlegbare Combination’); aber wäre sie

1) Die Zahl 30 statt der plinianischen von 31 oder vielmehr 33 gewinnt Seeck durch die mehr witzige als wahrscheinliche Combination der unter ihren Buchstaben aufgeführten Albani und Longani.

2) Es ist wesentlich die alte Hypothese Niebuhrs (R. G. 1, 223), welche längst mit Recht beseitigt ist (Schwegler 1, 348. 2, 299), nur dass Niebuhr sie auf die falsche Auffassung des ersten Namens (Albenses) aufgebaut hat, während Seeck ohne jeden Anhalt den Bericht aus dem römischen Kreise in den von Alba überträgt. Wenn er sagt (S. 22): ‘das Verzeichniss nennt ‘uns den Bestand des latinischen Bundes, und zwar nicht jenes Bundes, der ‘unter Roms Vorstandschaft seine Feste feierte, denn diejenigen Städte, welche ‘als Theilnehmer desselben sicher überliefert sind, fehlen hier simmtlich’, so

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 49

das auch nicht, wie durften diese Gemeinden ohne jede Andeutung der Epoche und der Vorstandschaft in einem solchen Document aufgeführt werden als am latinischen Fest antheilberechtigte Städte? Ueberall kann die hier vorliegende Liste gar nicht in sich ge- schlossen sein, weil sie nur diejenigen Gemeinwesen verzeichnet, die nicht mehr bestanden, und, welche Kategorie immer ihr zu Grunde liegen mag, immer die zweite Reihe der nicht zu Grunde gegangenen Gemeinwesen hinzugenommen werden muss. Nichts ist gewisser, als dass jene Worte die Liste bezeichnen als gezogen aus derjenigen der bei dem Stieropfer der historischen Zeit theil- berechtigten Bürgerschaften, mit Ausschluss theils der ausserhalb des ursprünglichen Latium gelegenen, theils der zur Zeit seiner Abfassung noch bestehenden Gemeinwesen. Dass es ein solches Verzeichniss gegeben hat, versteht sich von selbst; vermuthlich ist nach demselben aufgerufen worden, wenn das Stierfleisch vertheilt ward. Ein zweites ähnliches hat bekanntlich Dionysios') aufbe- wabrt; indess nennt unsere Liste nur die verschollenen Orte, die dionysische dagegen die dreissig als stimmführend geltenden. Da sie sonach im Allgemeinen zu einander im Complementarverhältniss stehen, sind sie dementsprechend zum grüfseren Theil verschie- den; dennoch passen sie genau in einander, sowohl in der für den ersten Buchstaben festgehaltenen alphabetischen Folge?) wie in einer Reihe auffallender Einzelheiten, deren weiterhin gedacht wer- den wird. Da nun weiter Dionysios bei der Erzählung von der Einrichtung des latinischen Festes unter dem letzten König die Zahl

hat er unbegreiflicher Weise vergessen, dass Plinius nur die untergegangenen Städte verzeichnen will, während diejenigen, welche als Theilnehmer am Latiar anderweitig genannt werden, natürlicher Weise zu denen gehören, die bis in die Kaiserzeit fortbestanden. Also sind wir keineswegs genöthigt mit Seeck dies Verzeichniss vor den Untergang Albas zu setzen nicht etwa in dem Sinne, dem man beipflichten könnte, dass die zu Grunde liegende Urauf- zeichnung zu den ältesten latinischen Urkunden gehört, sondern in dem, dass hier eine vorher bei dem Latiar gebrauchte und unter König Tullus ausser Anwendung gesetzte Festgenossenliste vorliegen soll.

1) 5, 61. Es hat die grösste Wahrscheinlichkeit, dass die Quelle dieses Verzeichnisses ebenfalls die Festliste des Latiar ist, nicht irgend ein politisches Document. Uebrigens kommt darauf nichts an, da es doch nur eine Liste ge- geben haben wird.

2) Es ist reine Willkür, wenn Seeck S. 11 die alphabetische Ordnung als spätere Redaction betrachtet, zumal da die erstere Hälfte des Verzeichnisses sie nicht befolgt.

Hermes XVII. ‚4

50 MOMMSEN

der theilberechtigten Gemeinden auf 47 bestimmt’), so fragt es sich, wie das aus beiden zu combinirende Resultat sich zu dieser Ziffer verhält. Dabei ist es ein günstiger Umstand, dass einerseits das plinianische Verzeichniss alle ausserhalb des Latium antiquum ansässigen Festgenossen ausschliesst, andrerseits die Zahl 47 für die letzte Königszeit beigebracht wird; es handelt sich also in beiden Fällen, im Grofsen und Ganzen wenigstens, lediglich um die Zahl der populi Priscorum Latinorum mit Ausschluss der lati- nischen Colonien. .

Zu den verschollenen einunddreissig, die Plinius aufzählt, treten diejenigen Gemeinden des eigentlichen Latium hinzu, welche noch in späterer Zeit fortbestanden. Völlig sicher stehen deren zwölf und sind diese sämmtlich auch in dem dionysischen Ver- zeichniss aufgeführt. Es sind dies Aricia, Bovillae, Cora?), Gabii, Labici, Lanuvium, Laurentum, Lavinium*), Nomentum, Praeneste, Tibur, Tusculum.

Dazu kommt als dreizehnte die wenig bekannte Gemeinde der Cabenser am albanischen Berg, die sowohl bei Plinius unter den noch bestehenden Gemeinden Latiums aufgeführt ist wie auch bei Dionysios nicht fehlt und deren sacrale Fortdauer bis in das dritte Jahrhundert hinein nachgewiesen werden kann‘). Endlich als vier-

1) 4, 49. Dass er das Latiar zu einem Internationalfest der Latiner, der Herniker und zweier Volskerstädte umschafft, ist seine Schuld. Es mag den Verbündeten der Latiner dabei eine gewisse Gemeinschaft eingeräumt worden sein; förmlich antheilberechtigt waren immer nur die populi Latini,

2) Cora betrachtet Seeck S. 18 als latinische Colonie mit Berufung auf meine Ausführung in der Geschichte des römischen Münzwesens S. 311. Es giebt in der That, wie schon bemerkt ward (S. 47 A. 1), für diese Stadt eine doppelte Ursprungsgeschichte, wonach sie entweder altlatinische Grün- dung ist oder latinische Colonie. Hier sind wir aber in der Lage die Contro- verse zu entscheiden durch das Verzeichniss der zur Zeit des hannibalischen Krieges vorhandenen latinischen Colonien; und seit der Spirensis des Livius wieder in sein Recht eingesetzt ist und es danach feststeht, dass 27, 10. 29, 15 nicht Cora, sondern Sora aufgeführt wird, ist Cora aus der Colonienliste zu streichen. Vgl. C. I. L. X p. 560. 645.

3) Dass dies politisch in Laurentum aufgegangen war, kommt hier nicht in Betracht.

4) Plinius 3, 5, 64 nennt die Cabienses ex monte Albano (wo das über- lieferte Gabienses noch bei Detlefsen falsch in Fabienses geändert wird), ebenso 2, 94, 209 den ager Gabiensis oder vielmehr Cabiensis. Kaßavoi heissen sie bei Dionysios. Die Cabenses sacerdotes feriarum Latinarum

e

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 51

zehnte ist hinzuzufügen Ficulea: sowohl die Stadtgerechtigkeit wie das Fortbestehen bis in die Kaiserzeit wie auch die Lage inner- halb des eigentlichen Latium ist für diesen Ort ausser Zweifel'). Wenn derselbe in dem dionysischen Verzeichniss fehlt, das im Uebrigen alle noch in späterer Zeit fortbestehenden Stadtgemein- den des Latium antiquum aufführt und seiner Natur nach aufführen muss, so wird dafür wohl nur die eine Erklärung sich bieten, dass derselbe nur neunundzwanzig Namen nennt und der ausgefallene der der Ficuleaten ist?). Andere Ortschaften, welche Anspruch

montis Albani erscheinen auf einer Inschrift aus der Zeit des Kaisers Tacitus (C. L L. VI 2173, wo auch n. 2174. 2175 die anderen bekannten derartigen Priester za finden sind). Ich habe die Existenz dieser Gemeinde im Bull. dell’ Inst. 1861 p. 205 nachgewiesen.

1) Die Lage von Ficulea vetus (so Liv. 1, 38 und vielleicht Martialis ep. 6, 27, dessen veteres F'iceliae wohl hieher zu ziehen sind; vielleicht zum Unterschied von der gleichnamigen nur bei Plinius 3, 12, 107 genannten samnitischen Stadt) an der Strafse nach Nomentum bei la Cesarina ist durch den Fund der Inschrift Orell. 111 gesichert; es stimmen dazu sowohl die ältere Benennung der via Nomentana als Ficulensis (Liv. 3, 52) wie auch alle son- stigen Erwähnungen. Ist die Basis der von den pueri et puellae alimentari Ficolensium dem Marcus gesetzten Statue (Orelli 3364) wirklich bei Genzano zum Vorschein gekommen, so ist sie in einer kaiserlichen Villa aufgestellt gewesen. Indess beruht die Herkunftsnachricht der gleich nach der Auffindung in das Museum Albani gebrachten Basis einzig auf dem Zeugniss Chaupys (maison d’Horace 3 p. 258), und Nibby (analisi 2, 46) hat nicht ohne Wahr- scheinlichkeit vermuthet, dass derselbe la Cesarina fondo de’ Cesarini mit Genzano feudo de’ Cesarini verwechselt habe. Der Ort wird auch sonst nicht blofs in der quasihistorischen Ueberlieferung (Liv. 1, 38. Dionys. 1, 16 und wahrscheinlich auch 3, 51. 5, 40; Varro de 1. L. 6, 18: Ficuleates) und in örtlichen Angaben (Cicero ad Att 12, 34, 1: in Ficulensi) mehrfach genannt; Plinius (3, 5, 64) führt unter den noch vorhandenen latinischen Ge- meinden die Ficolenses auf und dies bestätigen entscheidend die beiden oben angeführten Inschriften, von denen die erste von einem Wegebau spricht re- gion[e] Ficulensi pago Ulmano et Transulmano Peleciano usque ad Martis et ultra, die zweite beweist, dass die Alimentarinstitution der mittleren Kaiserzeit auch auf Ficulea sich erstreckte.

2) Mit Rücksicht darauf, dass in dem dionysischen Verzeichniss alle übrigen latinischen Colonien ältester Gründung sich finden mit Ausnahme von Signia habe ich früher vorgeschlagen, dieser Stadt die offene Stelle einzu- räumen (R. G. 17, 347). Aber zwingend ist diese Erwägung nicht, da bei der Aufnahme oder Nichtaufnahme, resp. Tilgung der ausserhalb Latium ge- gründeten latinischen Gemeinden in die Festgenossenschaft sicher noch andere Momente mitgewirkt haben als die blofse zeitliche Folge. Seeck (S. 17) will Suessa Pometia einsetzen, ohne recht erkennbaren Grund.

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52 MOMMSEN

darauf hätten zu den populi des alten Latium zugezählt zu werden'), nennt unsere Ueberlieferung meines Wissens nicht?).

Es bleibt eine mälsige Zahl zweifelhafter Namen. Dass die latinischen Gemeinden, welche Dionysios in dem eben genannten Verzeichniss der neunundzwanzig oder vielmehr dreissig latinischen aufführt, so weit sie nicht ausserhalb des alten Latium fallen, simmtlich in der Liste der 47 gestanden haben, unterliegt keinem Zweifel. Nach Abzug der sechs latinischen Colonien*) und der dreizehn oder mit Einrechnung Ficuleas vierzehn oben genannten notorisch noch am Ende der Republik dauernden, ferner weiterer sieben, von denen fünf sicher‘), zwei wahrscheinlich®) in der pli- nianischen Liste wiederkehren, bleiben drei populi, die Corbinter, Scaptiner und Tellener, welche entweder als noch späterhin be- stehend von dem Verfertiger des Verzeichnisses weggelassen worden sind, oder in demselben gestanden haben, aber durch schwere Cor- ruptel oder durch Ausfall in unserem vermuthlich um zwei Namen verkürzten Text des Plinius nicht erscheinen. Die zweite Annahme dürfte für alle drei Namen die gröfsere Wahrscheinlichkeit für sich haben.

Fassen wir die 31 nach dem plinianischen Verzeichniss unter- gegangenen und die 14 noch in Ciceros Zeit dauernden Gemein-

1) Von Ostia, Empulum, Sassula (Liv. 7, 18. 19) gilt dies nicht. Nur Castrimoenium könnte noch in Betracht kommen: es wird unter den noch bestehenden Städten Latiums bei Plinius 3, 5, 63 aufgeführt und steht auch im Verzeichniss der campanischen Städte der Gromatiker (p. 233); an beiden Orten ist Castrimonienses überliefert. Die Schreibung des Namens und die Lage des Orts bei Marino ist durch Inschriften festgestellt (Orelli-Henzen 1393 [?]. 5141 ; vgl. Fabretti 688, 101. 102. 103 und ferner Orelli 4034. 6999). Indess, theils die für eine Stadtgemeinde wenig passende Bezeichnung castrum, theils die allerdings nur auf dem sog. liber coloniarum beruhende Verknüpfung dieser Anlage mit einer lex Sullae legen die Vermuthung nahe, dass dieser in der Vorgeschichte Latiums nirgends erwähnte Ort erst später selbständig geworden ist, also insofern auf einer Linie mit Ostia steht.

2) Dass Sulmo fehlt, obwohl es bis auf Sulla Stadtrecht gehabt hat, be- stätigt, was andrerseits wahrscheinlich ist, dass der Ort in ursprünglich vols- kischem Gebiet gelegen hat.

3) Ardea, Circeii, Norba, Satricum, Setia, Velitrae.

4) Bubentum, Corioli, Pedum, Querquetula, Toleria.

5) Meine Vermuthung, dass die Caruentaner des Dionysios mit den Cu- suetani des Plinius zusammenfallen, billigt Seeck (vgl. Rom. Forsch. 2, 292 und unten S. 54 A. 2). Dasselbe wird gelten von den Fortineern des Dionysios und den Foreti des Plinius.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 53

den zusammen, so erhalten wir 45 Glieder der für die tarquinische Zeit angesetzten Festgenossenschaft, zu denen noch 3 zweifelhafte Namen hinzutreten. Es stimmt dies mit der überlieferten Zahl 47 so genau, wie es unter den obwaltenden Verhältnissen irgend er- wartet werden kann’).

Hieraus erhellt der rechtliche Grund der Doppeltheiligkeit des Verzeichnisses. Popult carnem in monte Albano soliti accipere können nur insofern untergegangen heissen, als sie wenigstens in sacraler Beziehung noch als fortbestehend gedacht werden. Die Auflösung des Gemeinwesens muss hier in einer Weise erfolgt sein, dass der Rechtsgrund auf Antheil am Stieropfer bestehen blieb und der Name in der Liste nicht gestrichen ward. Es konnte dies in doppelter Weise eintreten: entweder der populus schwand ein und starb aus, so dass bei dem Aufruf zum Opferempfang sich niemand mehr meldete’), oder die Auflösung des Gemeinwesens erfolgte durch einen politischen die Sacra nicht zerstörenden Act. In Bezug auf keines der von Plinius genannten Gemeinwesen stehen der einen oder der anderen Auffassung Schwierigkeiten entgegen. Positive Unterstützung findet sie begreiflicher Weise im Allgemeinen nicht, da die hier in Frage kommenden Ortschaften mit wenigen Ausnahmen sonst so gut wie unbekannt sind; nur Alba selbst ge- währt dieser Annahme einen sicheren Rückhalt, insofern dies noto- risch ad sacra auch später noch bestanden hat. Es werden also die untergegangenen Städte in die zwei Kategorien geschieden der vollständig, meistens wohl im Wege der Unterwerfung mit Waffen- gewalt, aufgelösten und der materiell weggefallenen, aber in der Bundesliste noch fortgeführten Gemeinden.

Auch das Verhältniss der Normalzahl 30 zu der schwankenden Effectivzahl klärt sich hiemit wenigstens einigermalsen auf. Wenn, wie doch wohl anzunehmen ist, jene ursprünglich dieser gleich war, so ist die Steigerung der Effectivzahl über die normale hinaus in frühester Zeit erfolgt, bevor noch das nomen Latinum seine ursprünglichen Grenzen zu überschreiten begann vermuthlich in der Weise, dass nach Zerstörung einzelner latinischer populi deren

1) Wer also diese Zahl 47 aufstellte, betrachtete die sämmtlichen latini- schen Colonien als Gründungen der Republik.

2) Vgl. Cicero pro Planc. 9, 23: nist forte te Labicana aut Gabina aut Bovillana ‘vicinitas adiuvabat, quibus e municipiis vix tam qui carnem Latinis petant reperiuntur.

54 MOMMSEN

pagi in populi umgewandelt wurden'). Die Zahl 47 bezeichnet die der Völker des Latium antiquum; an sie schlossen sich weiter theils die Colonien latinischen Rechts ausserhalb Latium, theils die nicht colonisirten, aber zu latinischem Bundesrecht späterhin zugelassenen ursprünglich volskischen, aequischen, hernikischen, sabinischen Gemeinden (Latium novum, adiectum). Doch sind, wie das dionysische Verzeichniss zeigt, nur sechs der latinischen Colo- nien, und zwar im Ganzen die ältesten, in das Verzeichniss der Stier- fleischempfänger eingetragen worden, so dass dies vermuthlich nie mehr als 53 Namen aufwies. Unter diesen populi aber waren eine grofse Anzahl späterhin 33 solcher, die nach ihrer politi- schen Auflösung nur in sacraler Hinsicht fortbestanden oder auch ausgestorben oder verkommen waren. Es war daher mit Leichtig- keit ausführbar die Normalzahl von 30 Mitgliedern in der Weise nominell festzuhalten, dass 'man zu den jedesmal vorhandenen effec- tiven Bundesgliedern soviel Namen hinzufügte, als man brauchte um die Zahl 30 voll zu machen.

Das Verzeichniss der Genossen des latinischen Festes, wie wir es aus Dionysios und Plinius zusammenstellen können, kann seiner Grundlage nach der ältesten urkundlichen Ueberlieferung zugezählt . werden; wie es indess uns vorliegt, wird ihm ein besonders hohes Alter nicht zugeschrieben werden dürfen. Darauf, dass das Alphabet, nach welchem beide Listen geordnet sind, den Buchstaben g be- reits in seiner späteren Stellung zeigt, ist schon vor langem von mir hingewiesen worden; und dem entsprechen im Allgemeinen die Namensformen. Allerdings schliesst dies, wie Seeck mit Recht bemerkt (S. 11), das Festhalten einzelner archaistischer Formen nicht aus; treffend hebt er hervor, dass neben der Endung -enses die verwandten nicht -entant oder -intini, sondern -etani (Bubetani, Cusuetani), -itini (Amitini) lauten. Doch ist es wenig glaublich, dass in einem Verzeichniss dieser Art bekanntere Namen in auf- fallend archaischer Form sich behauptet haben sollten’).

1) Vgl. S. 52 A. 1; ferner Liv. 6, 29: octo oppida erant sub dicione Praenestinorum und die dort wie bei Festus v. trientem tertium p. 363 an- geführte Weihinschrift des römischen Siegers, cum per novem dies totidem urbes et decimam Praeneste cepisset. Schwegler 1, 347. Ein solcher Ort im ältesten römischen Gebiet ist Ostia.

2) Wenn Seeck für Cusuetani bei Plinius Casuetani emendirt und dies als die sprachlich ältere Form für Caruentani (esthält, so ist es einerseits

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 55

Die von dem Verfasser des Verzeichnisses selbst schärf von der zweiten unterschiedene erste Liste, welche in nicht alphabe- tischer Folge zwanzig Städtenamen nennt, zählt nach dem früher Gesagten diejenigen untergegangenen latinischen Gemeinden auf, deren Namen in dem Festverzeichniss fehlten. Damit ist es gegeben, dass dieses Register aus den Annalen zusammengestellt ist; was auch sonst deutlich genug hervortritt und auch von Seeck ganz richtig er- kannt ist. Allerdings muss eingeräumt werden, dass bei dieser Voraus- setzung drei oder vier Gemeinden zu Unrecht in diesem Verzeichniss stehen: es sind dies Scaptia, Tellena, Satricum und vielleicht Po- litorium. Denn jene drei kehren sicher, diese nach Seecks scharf- sinniger Vermuthung wahrscheinlich als Poletauriner (S. 54 A. 2), in dem Festverzeichniss wieder. Die Aufnahme des letzteren Orts wird dadurch enischuldigt, dass der Anfertiger des Verzeichnisses die Identität beider Namen nicht erkannte. Bei den drei anderen wird er von fehlerhafter Abweichung von dem Eintheilungsprincip nicht freigesprochen werden können; an sich aber können beide Ansetzungen sehr wohl neben einander bestehen. Dass die An- nalen die Unterwerfung einer latinischen Stadt berichteten und dass deren Namen ad sacra im Festverzeichniss blieb, schliesst sich nicht unbedingt aus; es ist nicht correct, aber doch kein sehr arges Versehen, wenn in solchen Fällen der Name statt in die zweite vielmehr in die erste Liste eingestellt ward. Der Untergang von Satrieum im J. 406 wird auch in unseren Annalen noch er- zählt; dass der Ort ad sacra fortbestand, mag geschehen sein mit Rücksicht auf das die Zerstörung überdauernde Heiligthum der Matuta. Der aus unsern Annalen verschwundene Untergang von Scaptia hängt sicher mit der Einrichtung der gleichnamigen Tribus im J. 422 zusammen; es muss auch hier die gleiche Modalität eingetreten sein. Tellenas Namen erscheint fast nur in den An- nalen der Königszeit; im Wege ist auch hier nichts eine gleich-

befremdend, dass ein Gelehrter wie Varro in der Form Casuelani nicht die gewöhnliche erkannt oder, wenn er sie erkannte, die obsolete Schrei- bung festgehalten haben soll. Andrerseits können r und s ebenso leicht verwechselt sein wie a und uw. Auf jeden Fall ist es nicht gerathen hierauf eine Zeitbestimmung aufzubauen. Dagegen ist es wohl möglich, dass in den Poletaurini der Liste das Politorium der Annalen nicht erkannt ward; und wenn es gelingen sollte den Wechsel der Endung -orium mit -aurium sprach- lich zu erweisen, so hat diese Vermuthung grofse Probabilität.

56 MOMMSEN

artige Katastrophe vorauszusetzen. Demnach darf die sonst überall sich bewährende Auffassung der Doppeltheilung trotz dieser In- stanzen festgehalten werden.

Aber die Entlehnung dieser Liste aus den Annalen lässt sich noch bestimmter präcisiren.

Zunächst liegt die Herkunft der fabelhaften Namen Saturnia für Rom und Antipolis für das Janiculum aus der Vor-Rom-Legende auf der Hand, obwohl der letztere anderweitig nicht begegnet und die dazu gehörige Fabel verschollen ist.

Ebenso auf der Hand liegt die Entlehnung der beiden letzten Namen des Verzeichnisses Norba und Sulmo aus dem Jahrbuch von 672. Es passt zu dieser Herleitung, dass sie am Schluss stehen.

Die übrigen sechzehn sind wenn nicht alle, doch grofsentheils geflossen aus dem Verzeichniss der von dem König von Alba La- tinus Silvius gegründeten Städte der Prisci Latini oder, was das- selbe ist, der sogenannten albanischen Colonien, welches von den uns erhaltenen Annalen allein Diodor aufbewahrt hat, das aber ausserdem auch bei dem Verfasser der origo gentis Romanae sich vorfindet. Ich stelle zunächst die drei Listen neben einander, unter Beseitigung theils der in den beiden ersten mit aufgeführten später noch fortbestehenden Städte'), theils einiger verdorbener und nicht mit Sicherheit herzustellender Namen?) derselben:

Ameriola*) Plin. Amitinum Plin. Antemnae Plin. Caenina Diodor. Plin. Cameria Diodor. Origo. Plin. Collatia Plin. Corniculum Plin. Crustumerium Diodor. Origo. Plin. Ficana Plin.

1) Es sind dies bei Diodor (Eusebius I p. 289 Schoene) Tibur, Praeneste, Gabii, Tusculum, Cora, Lanuvium, Labici, Aricia, Bovillae (denn Boilum quam nonnulli Bolam vocant ist wohl, namentlich nach Vergleichung der zweiten Liste, nicht Bola, sondern Bovillae); in der Origo c. 17 Praeneste, Tibur, Gabii, Tusculum, Bovillae (denn darauf führt Aonillae).

2) Es sind dies Flegenae bei Diodor, welches mit keiner dem alten La- tium angehörigen Stadt geglichen werden kann (am nächsten liegt Ficulea) und Locri in der Origo, vielleicht Labict.

3) Nach wahrscheinlicher Conjectur bei Plinius hergestellt.

DIE UNTERGEGANGENEN ORTSCHAFTEN IN LATIUM 57

Medullium Diodor. Plin. Politorium Plin. Pometia Diodor. Origo. Plin. Satricum Diodr. Plin. Scaptia Diodor. Plin. Tellena Diodor. Plin. Tifata Plin.

Die Verwandtschaft des plinianischen Verzeichnisses mit dem annalistischen ist unleugbar: es fehlt bei Plinius, abgesehen von den nicht verschwundenen Orten, keiner der Namen der annalisti- schen Liste. Diese Verwandtschaft bleibt auch dann bestehen, wenn die letztere als vollständig betrachtet wird, wie sie in der That in unserer Ueberlieferung auftritt). In diesem Fall hat Plinius die acht Namen, welche er mehr hat als Diodor, aus anderen anna- listischen Berichten entnommen, und für die Mehrzahl derselben fehlt es an Anknüpfungen nicht”). Indess kann es auch wohl sein, dass jenes Verzeichniss nur exemplificatorisch ist. So weit wir urtheilen können, sollte man vielmehr erwarten an jener Stelle dem Latinus Silvius die Gründung der sämmtlichen Städte der Prisci Latini beigelegt zu finden, das heisst aller späterhin in den Annalen einzeln auftretenden Ortschaften des Latium antiquum; und es finden sich auch Spuren einer solchen weiter gehenden Auf- zählung?). In diesem Fall können auch die übrigen Ortschaften der plinianischen Liste auf die gleiche Annalennachricht zurückge-

1) Diodor: Latinus ,.. Silvius . , . urbes antiquas, quae antea Lati- norum vocabantur (missverstanden statt urbes quae Priscorum Latinorum vocabantur) XVIII condidit, welche er dann aufführt. Die neun in der Origo genannten Namen kehren alle unter jenen achtzehn wieder.

2) Gänzlich vermisst wird diese, von Antipolis abgesehen, nur für den Ort Tifata, denn die stadtrömische curia Tifata des Festus (s. v. curia p. 49 und s. v. Tifata p. 366) genügt dafür nicht. Aber wie es möglich ist einer solchen Urkunde gegenüber zu vermuthen, dass Plinius ‘aus dem bekannten campanischen Berg eine latinische Stadt gemacht hat’ (Seeck S. 4), ist mir nicht verständlich.

3) Dafür spricht die Darstellung bei Vergilius Aen. 6,773. Er bezeichnet als Gründungen der albanischen Könige, offenbar nur exemplificatorisch, neben vier auch bei Diodor genannten Orten (Collatia, Cora, Gabii, Pometia), vier andere: Bols, Castrum Inui, Fidenae und Nomentum; ferner Dionysios 2, 53, wonach drei Brüder gleichzeitig die drei albanischen Colonien Fidenae, No- mentum und Crustumeria gründeten, von denen nur die letzte unter den acht- zehn verzeichnet ist. Vgl. Livius 1, 52. Dionys. 1, 45.

58 MOMMSEN, UNTERGEGANGENE ORTSCHAFTEN IN LATIUM

führt werden. Wie dem auch sei, die Anknüpfung an jene Liste der albanischen Colonien ist durch die eigenen Worte des Plinius angezeigt. Wenn er die zweite Hälfte der Liste mit den Worten einleitet ef cum his carnem in monte Albano soliti accipere, so kann dies, wenn cum his nicht ganz leerer Zusatz sein soll'), nur be- deuten, dass nach der Ansicht des Verfassers der Liste auch die Gemeinden der ersten Liste zum Antheil am Stieropfer berechtigt waren. Es war folgerichtig dies auf alle diejenigen Städte zu er- strecken, die in den Annalen als Colonien des Königs Latinus von Alba aufgeführt waren; sie alle waren einstmals wenigstens am Latiar betheiligt gewesen oder mussten doch als früher daran be- theiligt gefasst werden.

Also auch die erste Liste, wenn sie gleich nicht wie die zweite aus einer Urkunde herrührt, ist keineswegs, wie Seeck (S. 3) meint, ‘völlig werthlos’, sondern ein recht schätzbarer Auszug aus ver- lorenen und den uns erhaltenen an Reichhaltigkeit weit überlegenen römischen Annalen. Weder die Abfassung noch die Zusammen- fügung der beiden Verzeichnisse werden auf Plinius Rechnung gesetzt werden dürfen; vielmehr mag der ganze Abschnitt, wie es Seeck von der zweiten Hälfte muthmalst, zurückgehen auf Varros antiquitates humanae und die darin wahrscheinlich enthaltene Ver- zeichnung der untergegangenen Städte Italiens.

1) Nach Schwegler 2, 299 sind die populi der zweiten Liste dieses ‘offenbar nicht, sondern sie waren Bestandtheile grôfserer Cantone oder unter- ‘thänige Bevölkerungen, die mit den Cantonen, zu denen sie gehörten, ihren ‘Fleischantheil empfingen’. Damit werden also die‘ popuk hinausinterpretirt und das Zeichen der politischen Souveränetät, der Antheil am Nationalopfer, in das gerade Gegentheil verwandelt. Wie Seeck die Worte auffasst, er- hellt nicht.

Berlin. TH. MOMMSEN.

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE.

Die Unfruchtbarkeit der modernen Homerkritik zeigt sich am deutlichsten in der Bestreitung der von Lachmann mit scharfem Verstand nachgewiesenen Gründe gegen die ursprüngliche Ein- heit des ersten Buchs der Ilias, wovon man sich aus Hentzes Ein- leitung zu 4 in Ameis Ausgabe am bequemsten überzeugen kann. Gegen Lachmann wird „eine Reihe gewichtiger Stimmen“ ins Feld geführt, werden höhere künstlerische Gesichtspunkte geltend ge- macht, die sachlichen Widersprüche auf Nebendinge beschränkt oder als Fehler der dichterischen Combination entschuldigt, die grammatische Beziehungslosigkeit von &x roio 4 493 ver- kleistert oder geläugnet, und was dergleichen Rettungsmittel mehr sind. So scheinen denn seine Gründe vielen „schwerlich gewichtig genug“, während R. Franke in Faesis Ausgabe sie verständig als die einzige Erklärung der gröfseren Schwierigkeiten des ersten Gesangs anerkennt. Doch die wesentliche Bedeutung dieser Frage wird dort wenigstens allgemein zugegeben, so dass, wenn sich das erste Buch als Produkt der Thätigkeit verschiedener Dichter erwiese, damit ein gutes Stück des Fundaments für einen einheit- lichen Aufbau des Ganzen erschüttert wäre. Freilich scheint eine sachliche Kritik mit ästhetischen oder chronologischen Momenten erschöpft zu sein; durch -sie wird die Frage kaum mehr weiter gebracht. Es bleibt also nur der zuerst von K. L. Kayser') metho- disch gepflegte, aber viel geschmähte sprachliche Beweis übrig, den Haupt und Köchly in _4 versucht haben, um zu zeigen, dass die erste Fortsetzung ein elendes Flickwerk sei. Aber ihren kurzen Tabellen hat es ebenfalls an allgemeiner Ueberzeugungskraft gefehlt.

1) Ich nehme aus besonderen Gründen noch Veranlassung, hier ausdrück- lich zu erklären, dass ich die von H. Usener herausgegebenen trefflichen Ho- merischen Abhandlungen K.L. Kaysers (Leipzig 1881) vor der Abfassung dieses Aufsatzes nicht gelesen und die wenigen Beziehungen erst nach flüchtigem Durchblättern nachgetragen habe.

60 HINRICHS

Man tröstet sich leichtes Sinnes, dass gegen jene Kritiker „mit Recht“ und „erfolgreich“ geltend gemacht sei, dass keiner der ge- brauchten, auch sonst sich findenden Verse und Wendungen nicht am passenden Orte stehe. Neuerdings hat sich Max Häsecke das Verdienst erworben, durch seinen „Beitrag zur Homerfrage: Die Entstehung des ersten Buches der Ilias“, Rinteln 1881, diese Unter- suchung im Lachmannschen Sinne wieder in Fluss gebracht zu haben, in einer, wie ich nicht zweifele, für jeden Unbefangenen durchschlagenden Weise, aber ohne Köchly gegenüber Vollständig- keit zu erzielen. Ich halte es für ein unabweisbares Erforderniss, dieselbe mit peinlicher Genauigkeit anzustreben und ausführlich darzulegen, um auf diese Art grüfsere Glaubwürdigkeit zu gewin- nen. Wenn ich jenen Nachweis sprachlicher Entlehnungen in A 430—492 wieder aufnehme, so muss ich auf das Entschiedenste gegen diejenigen Front machen, welche noch heute die Zulässig- keit desselben mit der uneingeschränkten Phrase von der Formel- haftigkeit des epischen Wortschatzes überhaupt ablehnen zu können vermeinen, und behaupte, dass dieser veraltete Einwand nur aus mangelhafter Kenntniss der homerischen Sprache entspringt. „Die dunklen Pfade der Untersuchung über den Ursprung und das all- mähliche Wachtsthum der homerischen Gedichte erhalten von keiner Seite mehr Licht als von der Beobachtung gleicher Verse und ähn- licher Scenen“ (Christ). Und dazu citiere ich nochmals den jetzigen Herausgeber der Faesischen Ausgabe: „Ueberhaupt wird man aus genauer Beobachtung des homerischen Sprachgebrauchs noch manche Bestätigung der Lachmannschen Hypothese gewinnen können“ (Jahns Jahrb. 1858 S. 225). Selbstverständlich bilde ich mir weder ein, einen Mohren weiss waschen zu können, noch glaube ich, dass die Grenze zwischen formelhaftem und individuellem Ausdruck überall mit dürren Worten scharf angegeben werden kann oder angegeben werden muss. Ist die Entlehnung des letzteren erwiesen, so wider- strebt auch jener dieser Annahme nicht. Das Echte beruht überall darauf, dass es an seiner gehörigen Stelle steht. Das Recht aber zu untersuchen, ob es sich um alttraditionelle Formeln, deren Originale in den uns vorliegenden homerischen Gedichten vielleicht nicht mehr erhalten sind, also um erlaubte oder um unerlaubte Wiederholung handelt, kann sich die Homerphilologie nicht ab- streiten lassen. Diese Unterscheidung hat F. Schnorr von Carols- feld in seinen wohlmeinenden „Litteraturvergleichenden Bemer-

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 61

kungen zu den homerischen Gedichten“ im Archiv für Litteratur- geschichte X (1881) S. 309—318, welche gegen Christs Aufsatz über „Die Wiederholungen gleicher und ähnlicher Verse in der Ilias“ (Sitzungsberichte der kgl. bayer. Akadem. der Wiss., phil.-phil. hist. Klasse, München 1880, I, S. 221—272) gerichtet sind, gänzlich ausser Acht gelassen. Auf diesen Unterschied hat jedoch bereits A. Kirchhoff im ersten Excurs (s. Composition der Odyssee S. 41 die Homer. Odyss. S. 269) deutlich genug hingewiesen: „Die wörtliche Uebereinstimmung der Stellen (in « und £) ist nämlich nicht eine zufällige; denn wir haben es nicht mit epischen Formeln zu thun von allgemeinerem Inhalt und vielseitiger Verwendbarkeit, welche durch langen Gebrauch Gemeingut des dichterischen Sprach- schatzes geworden wären und in deren Anwendung allerdings selbst verschiedene Dichter sogar öfter zufällig zusammentreffen könnten, sondern mit Wortcompositionen gréfseren Umfangs und indi- viduellen, auf eine bestimmte Situation berechneten Inhaltes. Auch solche kann derselbe Dichter (als Musterbeispiele für diesen nicht seltenen Fall mögen die Stellen B 11—15, 23—34, 60—70 und 4 195 —197, 205—207 dienen) oder können verschiedene Dich- ter zu wiederholten Malen benutzen, immer aber wird nothwendig Inhalt und Form für den Zusammenhang einer Stelle zuerst und ursprünglich gedacht und geschaffen, an den anderen ein- fach wiederholt oder benutzt sein. Je unmittelbarer und völliger das Verständniss des Ursprünglichen, desto leichter, angemessener und ungezwungener wird sich die spätere Verwendung in anderem Zusammenhange gestalten; je mangelhafter jenes, desto unge- schickter diese. In der Natur der Sache ferner ist begründet und lässt sich von vornherein als nothwendig erkennen, dass der Dichter mit seinem geistigen Eigenthume stets leichter und geschickter umgehen wird, als der Nachahmer in gleichem Falle, zumal der unfähige und mechanisch verfahrende, Fremdes zu behandeln im Stande ist.“ Schnorrs Standpunkt darf ebenfalls als ein etwas antiquierter erscheinen, wie er es S. 311 selbst zu seiner Ent- schuldigung anführt, dass er den Studien über Homer nicht immer gleichmäfsig folgen könne. Dass das von ihm S. 317 bestrittene Beispiel X 1ff. = B 1ff. dennoch auf wirkliche Wiederholung zurückgeht, hoffe ich einmal zusammenhängend erörtern zu können.

Die sprachliche Betrachtung und die Uebersichtstabelle, welche ich im Folgenden gebe, ist ohne Kenntniss von Köchlys Züricher

62 HINRICHS

Programm 1857 De Iliade dissertatio III (jetzt auch in den opusc. 1881 Bd. I) ausgearbeitet worden; die nachträgliche Einsicht ver- anlasste nur vier kleine Ergänzungen, welche mit seinem Namen eingefügt sind; Unwahrscheinliches ist übergangen.

Häsecke, auf dessen Schrift ich im Allgemeinen hier verweise, vermuthet, dass in der Erzählung von der Zurückführung der Chryseis durch Odysseus, welche das .4 308—312 kurz Ange- deutete in Parallele zur Abholung der Briseis ausführen will, aber, wie K. L. Kayser 1842 bereits richtig bemerkt hat (Hom. Abhandl. S. 9A), „im Verhältniss zu der Handlung des Ganzen zu weit- läufig ist“ (die Briseiserzählung umfasst nur 28 Verse: 320—348), gleich der erste Vers

A 430 ınv 6a Blin aéxovtog anyvewy. avrag Odvooevs aus 6 646 7 oe Pin adxovrog anyvea via uélavar entlehnt sei. Er geht also auf die voranstehenden Verse nicht ein. Die relative Verbindung des ty» da (vgl. da A 405) mit dem sonst ganz unbestimmten &ulwvoro yuvacxog veranlasst mich vorab noch etwas zu bemerken. Ich setze zuerst in willkürlichen Ab- sätzen die Verse der Reihe nach hierher und zeichne Entlehntes durch gesperrte Schrift aus.

A 423—431

Rs doc purioac” anmeßnoero, tov d’ Eilın avsov

wouesvov xata Jvuov Eülwvoıo yuyamxöc, - env 6a Bln aéxovtos annvowy. avrag Odvacetcs

&s Xovonv iraver aywy leony Exaroußn».

Der erste Vers kommt völlig gleichlautend nur noch einmal vor: B35 Qc Gea Pwynoagsaneßnoero, toy d Eilım’ avtod Ta Qoovévrvt’ ava Jvuov, ich halte ihn für herübergenommen aus B (vgl. noch # 212 H uèr Go’ we eixoda ameBnoeto). Da es sich um den Zorn des Achilles handelt (s. 4 247. 422), so fand sich ywôuevoy von selbst ein: ich brauche kaum an ywouevog x0 A 44 oder, um die gleiche Versstelle zu beachten, an gwouevog A 244 (Suuèdy auvéerg A 243). 380 zu erinnern (vgl. auch I 106/107: Be«- onida xovonv | xwouérou '"Axılmog EBus xloinder azcoveas). Für das nun metrisch unmögliche ava Svucy war das übliche xata Juuoyr aus A 136 (an derselben Stelle). 193 oder @ 4 oder dem Hymnus auf den pythischen Apollo 164. 210. 224 oder

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 63

sonst woher leicht zur Hand. Zu dem Causalgenitiv 2iCwyoco yuvvaınög erinnert Ameis an evywAñç éniuéuqetrae A 65; ich verweise lieber auf étalgov ywouevov „no W 37. Da die Be- nutzung von # mir sonst gesichert scheint, so glaube ich, dass die singuläre Verbindung yuvacxoc Eülwvoıo aus 760 hierher gerathen ist, nur umgestellt wegen des Metrums (vgl. noch Eulw- vor seInvng Z 467). Ich versage mir nicht, zur ganzen Stelle auch auf die Scene zwischen Penelope und Odysseus hinzudeuten : z 209 xlacovonc &öv Gvdga mapnusvov. avrap Odvooeug Fvu@ uëy yoowday Env Eikaıpe yuvatxea (s. unten

zu 4 488). Ich behaupte demnach, dass sprachlich 4 428. 429 nicht besser ist, als die folgende Partie (vgl. J 130. 131 yvracxey | pera 0 Eooeraı, Tv tot annuçwr). Auf A 430 = d 646 muss ich unten zurückkommen; hier bemerke ich nur, dass die Wortverbindung und Wortstellung dieselbe ist, dass also nur das Object und die Verbalform abweichen. Das einzige persönliche Object der äolischen Formen arrovgas, arınvga ist Briseis: 4 356. 507 B 240 I 107. 131. 273 T 89 (sonst nur ovzıva y 192; die Pferde 291 gelten wohl eher als Sache). Ausser ihnen findet sich noch eine nach der w-Flexion missbräuchlich gebildete Form für die erste Person Sing. arnvewv: 1131 T 89 (Subject Aga- memnon), # 560. 808 (S. Achilleus), » 132 (S. Poseidon). Nur an unserer Stelle ist sie fälschlich für die dritte Person Pluralis ge- nommen worden (s. meine Diss. De Homericae elocutionis vestigiis Aeolicis, Berlin 1875, p. 140); das nicht deutlich ausgedrückte Subject sind die 39 Verse vorher zuletzt genannten xrovxes A 391 (321. 347. 348). Dieser formelle Verstofs ist ganz im Geiste unseres Verfassers begangen, ebenso wie doch auch wohl der von Häsecke S. 4 f. scharf gerügte, von den Herausgebern übersehene sachliche Widerspruch in dem fin aéxovtog, während es sich bei der Wegführung der Briseis in .4 327—347 oder nach Achilles Worten in 4 298. 299 um Anwendung von Gewalt gar nicht handelt. Ich möchte dessbalb dieses Versstück dem Verfasser der Episode, nicht einem fremden Redactor zusprechen. Das Prädicat arnvowv bezieht sich auf 4 356 (507 = B 240): nrlunoev' Edw yag Eyes yéoag, aœvroc arovoac oder der Form entsprechender auf T 89 = Os Ayıllmos yéoac avtog arınyowv. Da der Name ’4xılAnog in A 430 überflüssig und metrisch unmöglich gewesen wäre, so musste die Person des Achilles sonst zum Ausdruck gelangen: es

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geschah ebenfalls im Genetiv. Da sowohl das Subject (xnouxeg ayovtes A 391) als auch das Object ty» da (s. tnv A 392) auf A 347 One 0 aye. tw 0 avt tiny mage vias Aya”

n d GéxOve Ana tota yuvm xler. avtag Ayılleüg zurückverweisen, so kann ich das @&xovrog in 430 neben dexovo’ 348 nicht für zufällig halten, sondern nehme Entlehnung in der ersten Hälfte an, während Lachmann nur die etwas steif symme- trische Anknüpfung mit aœvrag daher ableitete. An Stelle des yuvn = yvvaınös A 429 und xéev, welches in axefnoero A 428 analog ausgedrückt war, trat äxyvowy ohne Subject, für 7 d’ wurde 279 6a = tnyv A 392 (wie da A 405 im Anfang) gesetzt. Wie vielleicht das durchaus passende a&xovre A 327 von den Herolden in 348 auf die Briseis übertragen war, so wurde hier das Attribut von der Briseis auf Achilles bezogen, obgleich er 4 334—338 gegen die Herolde gar nicht widerwillig gewesen war, weil der aéxwy mit dem xwowevog halbwegs identisch er- scheinen mochte. Zweifellos geschah das im Hinblick auf Stellen wie 4 301: (T@v &llwyr,) tw oùx dy te QEpoıs avehwy aé- xo0vtog Zueio oder T 272/3: xe xovonr | nyev dusd &é&xovtog auryavog, wo Achilles sich selbst als einen déxwy bezeichnet; die Auslassung des Subjectsgenetivs (s sev aéxovtoc ı 405) erhöht keineswegs die grammatische Klarheit. Ameis sagt zu 6 646: „a. ist ein Gen. abs., der die Ursache der Gewaltthatig- keit schärfer, als œéxoyra thun würde, hervorhebt“ (vgl. den Anh.). Ob damit der Absicht unseres Flickmeisters ihr Recht geschieht ? Ty 6a mochte ein consonantisch anlautendes Wort zu erfordern scheinen: ich halte wenigstens Bin (vgl. Bin aueivwv A 404) vor aéxovtog für einen unpassenden Lückenbüfser, zumal es ho- merische Verbindung ist: Bin ye &xwv &éxoyra H 197, et u’ öuorıuov Eovsa Bln aéxnovta xadétec O 186 (vgl. auch ovx &Péhovta Bin . . . ayovow N 572). Der Name Odvogedtc ist aus 4 311 oder aus t 209 eingesetzt. Einen „künstlerischen Ge- sichtspunkt“ des Dichters wittert übrigens bereits der Scholiast des . Venetus B: önwg un ti Oétidog amallayn ovrayn nv èxay- odov, dia uédov Balles ta xata Tor ‘Odvacéa, uovor ovyi hoyw xarauerongas Toy ent tov Xovanv rchovv. Énarégoss uerolwg yowuevos ÖdLavarraveı Toy axgoatny, Tüv Udy TOY XOQOY sreguaugwv, Toy dE thy é&ntPvulay aroninewy. Endlich ist 4 431 zusammengesetzt aus

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 65

A 100 (390) ég Xovon» (wéunovovy) und

A 99 Gy eey 9’ isonv éExatousny (A 311 eloey äywr' dv aexds Eßn mwodvuntis Odvaoevg gehört auch noch hierher); über ixavev, welchem in der mageren Erzählung gleich 4 432 ixovro folgt, was ja erlaubt wäre, vgl. unten. Ueberall lohnt es sich die Nachbarschaft derjenigen Stellen, welche vorgeschwebt zu haben scheinen, ins Auge zu fassen. Das Zusammenvorkommen mehrerer gleicher Ausdrücke an verschie- denen Orten darf nicht der zufälligen Anwendung des epischen Wortschatzes zugeschrieben werden.

Eine Beobachtung soll zunächst bei 4 432—439 zeigen, dass ich in .4 428—431 dem Verfasser dieser Episode nicht etwas zu- gemuthet habe, was sich als verkehrt oder thöricht ohne Weiteres abweisen liesse, ich meine die Ausnutzung mehrerer Stellen zu- gleich. Häsecke wendet sich S. 16 gegen Düntzer mit folgenden Worten: „Wenn die Entlehnung von 4 434 aus dem homerischen Hymnus auf den pythischen Apollo (326) gar durch die Vermuthung bestritten werden soll, dass in diesem Falle ein so erbärmlicher Flickmeister nicht nur den einen Vers, sondern wahrschein- lich die ganze Beschreibung aus jenem Hymnus als gute Prise betrachtet haben würde, so glauben wir die Instanz einer der- artigen Argumentation entschieden zurückweisen zu müssen.“ Er hebt richtig die Thatsache hervor, ,,dass-unser Verfasser in der Beschreibung des Anlandens nach möglichster Ausführlichkeit ge- strebt ‘und zur Erreichung dieses Zweckes jede Reminiscenz be- nutzt hat, welche auf Momente des Landens zu passen schien“. Wenn es dann weiter heisst: „Wir begreifen sehr wohl, dass auf 326 des homerischen Hymnus nicht 327, sondern statt dessen die Verse aus o 497—499 folgen; umgekehrt erscheint der kurze Aus- druck in o 496 durch die beiden Verse .4 433. 434 weiter und genauer ausgeführt“, so ist Letzteres nicht concis genug gefasst und überhaupt der äussere Thatbestand nicht völlig übersehen. Eine handgreifliche Manier des Verfassers ist nicht erkannt worden, welche durchaus charakteristisch ist. Derselbe liebt es nämlich, in seiner Nachdichtung zwei Stellen zu contaminieren, sobald sie einen Vers gemeinschaftlich haben oder doch zum Theil gleichen Wortlaut haben. Ganz selten stimmt die Stelle, welche die Brücke zur anderen gebildet hat, nur im Gedanken überein (s. zu 4 453

455). Diese Beobachtung in mehreren Fällen nachzuweisen ist Hermes XVII. 5

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eine Hauptabsicht dieses Aufsatzes, eine andere die, das Ergebniss zu liefern, dass, wenn auch nicht die ganze Beschreibung im wört- lichsten Sinne, so doch keineswegs nur der eine Vers aus dem Hymnus auf den pythischen Apollo 326 in unserer Chryseisepisode verarbeitet worden ist, endlich die, schärfer zu präcisieren, dass dieses Flickstück die ganze Odyssee als seine Quelle voraussetzt. A 432—439 of dD Ore On Atuéroc xzolvBerdéoc &vrög ixovro, iatia uèy orelkayso, Sécav Dd Ev vni uelaivn, iotovd ioroddxn wmélacay ngoTövoLaLıy üpeyres 435 napnaklluwg, tiv 0d elg öguovno0&peoova» &oesruoic. &u devras Eßakov, xata dt nevuynoı Ednoay’ ix di nal avroi Baivov im énypive Jaladonc, éx d ixatouBny Büoav ixnBolw Anöklwyı' éx dE Xovoyts vn0ç BH movromopoıo. Zuerst ist benutzt x 324 old’ Ore dn Aıudvog nolvBerdéoc Evrög Ixovto, 325 vna uèv oiye ueAaıvay in’ firrelgoso Eovooay (s. zu 4 485); sodann Hymn. 325—329 iatla pèvy mewtoy xadecay, Avcav Boelag, iatoy dD ioroddxn mélacay ngorovoLaıy vpértec: ix dd nal avtol Balvov emi Önyuivı Salaaons. Ëx 0’ ahog 72Epdvde Pony ava vi” dovoavro (s. zu 4 485) twov él Wauador, Uno 0 Epuara uanpd tavvocay (s. zu A 486); und weiter o 496—500 ' TnAsuayov Erapoı Avov iosta, xa9 d’ Eloy tardy xaenalklluws, tiv 0 sic douoy xooécecaay) &oeruolc' éx 0 sivacg Éfaloy, ara novurnoı Eöngar En xal avroi Balvov iwi bnyuivı Jalacong, 500 delnvöov T’ Évrvyorto etc. Das beide Mal gebrauchte Wort ioröo» Hymn. 326 o 496 und der dem Hymnus 327 und o 499 gemeinschaftliche Vers, welcher in A 437 wiederholt ist (vgl. die geringe Abweichung in ı 150. 547 u 6), wurde in _4 Veranlassung, zwischen Hymn. 326 und 327

1) So richtig nach Aristarch La Roche, Ameis, Nauck, Kirchhoff; Din- dorf: rzpoépuoaar.

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der Ausmalung halber o 497. 498 einzuschieben. Dafür dass Vers A 437 hier aus Hymn. 327, nicht aus o 499 entnommen sei, kann der Anfang von 4 438 2x d’, welcher Hymn. 328, nicht o 500 fortsetzt, angeführt werden. Deshalb ist es auch natür- licher, .4 433 an Hymn. 325 anzulehnen (s. ioréa uev), als mit Häsecke zu sagen, der kurze Ausdruck in o 496 sei in 4 433. 434 genauer ausgeführt; denn 4 434 entspricht dem o 496 zu wenig, und auch in der Contamination von .4 433 spielt der Wortlaut von o 496 eigentlich keine Rolle. Noch eine Bemerkung zu 4 432. Oi ö° in x 324 bezieht sich deutlich auf TnA&uayov xai mavtag Eral-. oovs in x 323; in 4 432 entspricht es zwar dem of uèy A 312, d. h. dem Odysseus und den zwanzig Ruderern 4 309. 311 (s. Häsecke S. 5. 11), aber der Gegensatz avrag 'Odvooevs Ixaver A 430 fordert doch, dass wir hier unter of d’ ixovro den Odys- seus nicht mit einbegreifen, sondern nur die Gefährten verstehen, welche die Abtakelung vornehmen, wie es o 495/6 ausdrücklich heisst: of d’ êxt x&ooov (die am Lande angekommenen) | Tnie- uayou Erapoı und im Hymnus der am Ufer befindliche Apollo natürlich nicht mithilft. Der Hafen von Ithaka heisst x 324 Acuny zroAvßevdns; in A 432 hat der von Chryse dasselbe Attribut: Hon xai Auuevwy Erreonunvaro quoeus wig Atbeı 6 noımeng, be- merkt der Schol. B; wie in Ithaka o 497, so gab es natürlich auch in Chryse einen Oouos A 435. Das gleiche Versstück A 432 == 7 324 findet sich hier in begrenzter Nachbarschaft wieder: se 352 liuérog nolvBevydéog Evroc (noch x 125) 353 iotia te otéddortac. Die Ankunft des Schiffs TIvAoSev (x 323) erinnerte den Verfasser ohne Zweifel an eine Fahrt nach Pylos, auf welcher ja auch Apollo im Hymnus 219—223 dem Schiff der Kreter zuerst nahte, ich meine die in y, wo es gleichlautender so heisst: 10 of d’ idvg xatayovto, id’ iatia vnos tions otethay aslgartec, sv 0 weuuar, &x 0 Ebay avtol (y 12 s. zu 4 439, 10 zu 4787). Das Medium: ‘sie zogen ihr Segelwerk ein’ findet sich nirgends sonst; ebenso würde man für Séday doch die Medialform erwarten, wie {oroy ornoavr’ A 480, iosov = E&ridevro 3 52 oder ovd? xaF Onda pedaivns vnög %Pe0He Hymn. 279, wodurch aber das Metrum gestört wire. Viel- leicht enthält also Wakefields und Naucks Conjectur oreilay te

Séoay +’ etwas Richtiges. Wegen der weniger wahrscheinlichen 5*

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Vertauschung des =’ in d’ schlage ich auf Grund der benutzten Stelle des Hymnus 325 in .4 432 zu lesen vor: iotia uey orei- hav, xa9eoav Ô (wie xaSezoy Hymn. 309, xaxtave Z 164, xa- oxede A 702, xaoropvvoa e 32, xa-vaëais Hes. op. 666. 693), was natürlich um so leichter verdrängt worden sein kann, als Homer sonst immer im Versanfang xatPecay bietet: 8 415 y 135 == 77 230 v 285 +55 I1 683 3233 # 139. Weil „zum orelkaı auch das Einpacken und Beiseitelegen gehört“ (Ameis zu y 11), so fällt der Zusatz des Jécay unserem Flickmeister zur Last, welcher eben y 11 und Hymn. 325 contaminierte. Der Versschluss à» vn? uehaiyn A 433 hat an Yon naga vi uehalyn im Hymnus 319. 333 oder in 4 300 und xai »mi uelaiyn A 329 in der Nähe einen Anknüpfungspunkt. Doch trage ich wegen der Aehnlichkeit von z 325 mit 3 51 kein Bedenken, denselben aus 952 0 iorov x dridevro ai iotla vni uekalvn (d 781) entlehnt sein zu lassen, und das um so weniger, als 9 51 auch an 4 485 anklingt und 9 54 in _4 480 zweifellos benutzt ist. Die Lesart évrog 4 432 und Zenodots vmévtec, wofür Aristarch nach Angabe der Scholien A éyyvç und apéyreg (aus Conjectur ?) lesen wollte, werden durch die Ueberlieferung der Parallelformen geschützt; nur Ameis hat das Aristarchische vorschnell in den Text gesetzt. Die Inconcinnität zwischen &yrög Auuevog und eig Opuov ist durch mechanische Zusammenrückung von x 324 und o 497 entstanden; es ist also hier gleichgültig, ob man einen wesent- lichen Bedeutungsunterschied mit dem Schol. B annimmt oder mit Ameis (Anhang) in Abrede stellt. In 4 438 entnehme ich, wie gesagt, den Anfang éx 6’ aus Hymn. 327, daran schloss sich das Nächste aus A 309 ég d éxarouBny Proc Sep, ava Xovonida xallınapnov elaev, vgl. 4 142—144: ds & Delouev, .... Bnoouer. Statt Je, welches das Metrum nicht duldete, (s. zu 4 447) stellte sich der Ausgang éxn Sodw ArcoAAwvuı ein, vielleicht nach Vor- bild des &xnßoAov ‘AnddAdwvog A 14, éxnBolov ’Anölkwva A 21 oder was mir wegen Gébes xAsıznv Exasoußnv % 873. 864 glaublich scheint, aus # 872: &xnßolw Anokkwvı (auch Il 513). „4 438 ist die einzige Stelle, wo man das Digamma nicht herzustellen gewagt hat“ (Ameis im Anh.). Aber mit Nauck Bioay A. xAvrorosp zu conjicieren liegt bei unserem Nachdichter

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 69

kein vernünftiger Grund vor. Die Worte in y 11 zn» d’ weuı- oay, éx d’ EBay aörol entsprechen genau 4 436. 437, daher muss auch y12 2x ö’ dea Tnhéuayos vnös Baiv’, noxe d’ AIH

(vgl.&v d’ 8 416 und den Vers Hymn. 336 Pay 6” fuer’ noye 0d apa agi àvaë Hıöc vidg Arcölkwv) nothwendig das Vorbild für 4 439 gewesen sein. Der Name Xoövonisg kam aus Xovontôa 4 143. 310 hierher. Weil dieselbe dort natürlich erst nach der Hekatombe eingeschifft wurde, so war der pedantische Verfasser so unhöflich, sie auch hier erst nach der Hekatombe aussteigen zu lassen, was doch nicht das Natürliche ist (vgl. Häsecke S. 7). Da aber der zweite Gedanke von y 12 noxe d’ :49n7vn, wiederum in engstem Anschluss an 4 311: eloev àywr' éy d’ aoxöc En modvuntic "Oôvacevc, für den folgenden Vers A 440 reserviert blieb (also steigt Odysseus doch wohl zu allerletzt erst 440 aus und nicht mit unter den aurol 437 ?), so wurde statt des zu kurzen vnög Baty’ y 12 aus o 284 der Ausgang »70ç 2Bnoaro nor- tonögo.o mit Beibehaltung des £8n A 311 = fr (A 34. 44) mechanisch herübergenommen. Hoffentlich werden die Anmer- kungen von Ameis und Faesi über die kunstvolle Anaphora des &x (vgl. BaTvov etc.) und den gewichtigen Rhythmus dement- sprechend geändert (s. Häsecke S. 17). Ich setze noch Köchlys Urtheil p. 14 hierher: „imperitiam concinnatoris prodit cum totius

versus elumbis modulatio qua fortasse Chryseidis molestam e navi escensionem depingi quis putaverit tum fr in thesi posi- tum (II 702).* A 440—445 Tnv utv Enerr ini ßwuov adywyv molvunrıg Odvooevs

marcel pliwévyeoot rider, xai uıv nooc&cınev „2 Xevon, 00 u Eneuwev &vek avdguy Ayauluvwv maidatecoiayéuey, Dolßw I isony Exaröußnv 6£&aı inte Jdavady, Ope ilaocôoueoda &vaxta, 445 ög viv ’Aoyeloıcı noklvorova ande Epixev“ Der Anfang Tnv ud» Execs 4 440 wird von Köchly mit Recht aus Oi uèy Emeer A 312 hergeholt, während 4 311 &ywy und moAvuntıs Odvaosvg hergegeben hat: in &ywy, das schon 4 431 aufgenommen ist, liegt hier wohl noch der

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Nebengedanke von &oxesv. Es fehlt nur noch Ei Bwuoy. Ameis sagt, der Priester wohne im Tempelbezirk des Gottes. Wollte man auch zugeben, dass ein apollinisches {ego ganz nahe an der Wogen- brandung gelegen haben möge, was bei einem Heiligthum Posei- dons nicht auffällig wäre (s. Häsecke S. 7. 8), so erregt doch der Bwuög ëxi öyyuivı Jalacons Bedenken. 4 437 = Hymn. 327 und 4 308 Hymn. 328, welcher jedoch sammt 329 erst in A 485. 486 zur Verwendung gekommen ist, lassen nicht den aller- geringsten Zweifel bestehen, dass der Nachdichter auch den gleich folgenden Vers des Hymnus

330 xai Bwuö» noingav Eni bnyulvı Palacons (= 312), also mit demselben Schluss wie 327 = .4 437, gekannt und den Gelegenheitsaltar am Ufer nach Chryse übertragen hat; die hier er- wähnte Errichtung desselben mochte ihm selbst, da es für ihn sich um ein festes fegd» handelte, unpassend erscheinen. Er hat er vor den Accusativ gestellt; der Schol. A sagt: doser arti “tig maga. (S. zu 4 448). Die Verbindung zerei pid@ steht noch .4 98 N 644 II 143 T 390 x 8 oder im Beginn des Verses wie hier 4578 Æ 502 P 196 2594 £51.67. Statt axodo- uerar 498 Ey yegoi rider, wozu derrag oder ähnliche Dinge das gewöhnliche Object sind, zu setzen veranlasste die Contami- nierung des zatoi pidw in A 98. 578 mit

A 585 unroi play Ev yecgi cidec nal puy nooçéeirer. Wenn einmal ein lebendes Wesen Object ist (s. Schol. A), wie Z 482 der kleine Astyanax, so nehmen wir dabei keinen Anstols, ganz entschieden aber hier, wo eine erwachsene Jungfrau wie ein handlicher Gegenstand übergeben wird. Unseren Verfasser ermu- thigte dazu eine Stelle in

# 596 H da, rai innov Gywy usyadvuov Néotogos vidg

Ev yelgeooe tidez Mevedaov, toto Juuoc lav dn, wie aywy # 597 == 4 440 beweist. Also ist auch der Plural xeool A 441 statt des Singulars yecoé A 585 (s. o 120) nach # 598 oder nach Vers 4 446, der gleichfalls in Buch % seine Quelle hat (s. o 130), geändert, oder auch nach Analogie anderer Stellen wie y 51 J 406 » 57. In .4 442 ist der Name des Priesters aus 4 11 wiederholt,

und die Einleitung der Rede: woo u’ Eweuwey nach 4 195: 790 yao Dre = 208: oo u’ Tue (ue xooënxe I 442 A 649)

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 71

und @ 116. 117 u’... weotmenwe (vgl. u’ Exeupev À 626, ui neovneuwe © 367) gestaltet; nach Auslassung von yao oder wäre nxe für Exeuwer in 4 442 natürlich eine Silbe zu kurz gewesen. Der Schluss &va& dvdowv “Ayapéuvwy muss aus 4 172. 506 oder B 402. 441 genommen sein. _4 443 entspricht 4 98. 99: ano matgi pidw döusvaı xovgnr ..., aysıy ieonv &xaroußnv (wie 4431), nur dass dafür der Anfang aus 4 20 sraida d Zuoi Avoal ve genommen wurde. ”4yeıv oder viel- mehr des Verses wegen ayéuev == 4 323 war als Prädicat zu maida gezogen worden; da es sonst aber zu éxatoufny gehört (s. auch v 276), so heisst es beim Schol. A zu ® 479: azo xoLvod yag tO ayéuev, nai meguttog O Ebng besa tmég Aa- vawy* und zu A 443: dco adereizae. Richtig bemerkt Lehrs De Ar. stud. hom. p. 3432: invenio Aristarchum opinioni indulsisse. Ein stichbaltiger Grund zur Athetese könnte auch darin nicht ge- funden werden, dass der Nachdichter hier örıde c. gen. nicht in der homerischen localen Bedeutung (nur Z 524 vmég aéder = de te), sondern in der späteren „zu Gunsten“ gebraucht hat (s. Krüger Dial. § 68, 28 A). In Betreff des 6é5ac 4 444, wozu Schol. B bemerkt: omagae uovor, scheint sicher, dass jener mit A 99 iegrv Enaroußny, um ein zweites Prädicat zu erreichen, cébeur isgry Enaroußıv F 146 (dedaı y 144, Eodecy isgac éxatouBag À 132) öESeıw xdectny Eraroußnv # 864. 873 (= 4 102. 120, s. zu 4447) oder isga Géëaç A 147 (s. zu A 444) contaminiert hat. Der allein hier vorkommende Dativ @olßw A 443, wofür Jem 4 311 dem Metrum nicht genügt hätte, schliesst sich sicher an ®o7ßog ’Anollwv A 43. 64. 72. 182 an, aber ohne jeglichen Zusatz steht so in der Ilias nur Ooïfe ® 436. 448 und im Hymnus 269 @oißov (öfter im I Hymnus 20. 127. 146. 48. 87). Desgleichen ist das nackte @vaxta 4 444 im Versschluss nur mit &vaxrı A 390 # 863 zusammenzustellen; ich vergleiche aber noch Hymn. 194/5: of @vaxta | IIvYıov xal£ovcıw Errwvvuov. Der Name Zavawy A 444 ist aus A 90 oder favaoicıv A 87. 97 entlehnt, und der Rest öpe’ iAaoo- uesc9e mit der singulären jungen Pluralform, die durch das ver- einfachte a auffällt, kommt aus A 147 Ope muir Exaegyov ilaogecaı iepa 6edag

(vgl. Ope ilaooou Adnynv y 419, wiv ilaooaueror A 100); also hat der Verfasser ürreg Zavawy für den Dativus

72 HINRICHS

commodi nu7Ty und das einfache avaxra für Exaepyoy oder piv eingesetzt.

Den gleichen Anfang von A 445 bot A 91: ög vv». Für den Ausdruck &Aye’ %dwxev Eunßolog A 96 wählte der Dichter in Anlehnung an jxe d’ ix’ ’Aoyeloıoı xandv Bélos A 382 den Versschluss xn 0e” &pnxev aus ® 524 (vgl. 525: x. EInxer), während es sonst xnde Zpnrerau heisst B 15. 69 x. éprro Z 241. Der Umstand, dass Apollo Schmerzen durch Pfeile sendet: uera 0” lov Ennev A 48, adsotar Béhoc êyercevnès Eyıeig Ball” A 51, löv Eöpnxev üvab Exaspyog Anollwv | xagregov Hymn. 179/180, führte zweifellos darauf, statt des xaxo» Bélos in A 382 ein längeres und prägnanteres Attribut zu fog zu suchen; das fand sich in O 451: zolvorovog Eureeoev ioc. Sonst steht es nur von der’Ee:c 4 73 und in anderer Beziehung vom Odysseus z 118. log oder %oeg ist aber eine concretere causa efficiens als xrdea; die farblosere Verbindung beider Wörter verräth keine grofse dich- terische Kraft. Ich meine nicht, dass alle diese Nachweise im Ein- zelnen für zwingend gelten sollen, aber zusammengenommen müssen sie doch die Ansicht bestätigen, dass der Verfasser auch hier seine Ausdrücke aus dem ihm vorliegenden Homer in zum Theil äusser- licher und mühseliger Art zusammengelesen hat; alle sprachliche Abweichungen kommen auf seine Rechnung.

A 446—457 | Ns einwy dv yegoi rider, 6 0 Lödfaro yalowv maida piany'toid one deg xhectny Exardußnv éEcing Eornoav gvduntoy weel Buoy, xeoviwavto 0 Exetta nal ovdoyvtac avédoveo. 450 Toioıy Xovons usyal’ etyeto xeloac avacywy: KATIE wev, apyvoôroË, Og Xevony aupiBéBnrac

Kihiav ve Cadény Tevédord re lp dvaccecc:

nusy On mot éuevd magos Exdvec evéauévoco,

slunoac uèy dé, uéya d TYao Àadr Ayarwv 455 nd” Erı nal viv woe Tod’ &xixennrvoy ÉéAdwo"

ndn viv Aavaolaıy aeexéa Aoıyöv Auvvoy.“

‘Qs Épear svyöouevoc, tov d Exive Doißog Anolkkw».

Vers 446 ist wörtlich herübergenommen aus P 624 Qc einwv Ev yegoi rides 60 étdéEato yaiguwy (nämlich eine vorher genannte quan) oder ¥ 797 (ein mura-

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 73

Aavrov); ebenso steht er o 130 we eirxodo” elc. von einem zé- schov; verändert heisst es zum Schluss in & 113: yaige Jvuc oder # 597: toto dt Jvuuoc | icvdn. Nirgends folgt bei Homer dem Ausdruck der Freude noch das dieselbe erregende Object. In unserem Falle muss dagegen rraida plAnv A 447, welches aus A 20 nalda 3 Zuol dAvoat re lin» ohne ein bestimmendes Pronomen wieder angerückt ist, do xoıvod über yalowy zurück auf éééaro und sec bezogen werden. Auf so äusserliche Manier ist die „so wunderbar einfache und doch so wunderbar tiefe * Stelle entstanden, welche bei Manchem ein schwärmerisches Ent- zücken hervorgerufen hat (s. Ameis im Anhang). Bemerkt zu wer- den verdient die ungeheuere Aermlichkeit des Ausdrucks, welcher dem immer wiederholenden Verfasser zur Verfügung steht: @ywr A 431. 440, ayéuev 443, &xaroußnv 431. 438. 443. 447, yeool zi9eı 441. 446, raid 443. 447. Zenodot strich nach we eirev die Worte év yegot gidny; ein Grund dafür wird vom Schol. A nicht überliefert.

Toid’ wxa 4447 darf an toi d” Hyelpovro pad” wxa B52. 444 angelehnt werden; vgl. H 417, auch die ähnliche Verbindung: tol u’ wxa pliny 6586 =e 149. Das Pronomen geht zurück auf oi d'in A 432, welches selbst keine durchsichtige Beziehung ent- halt (s. oben S. 67); es scheint, als ob bei der Entstehung der Episode vor 4 432 und 447 ein analoger Vers ausgelassen worden ist, wie

m 349 26 d’ 2oetag alınjas àyeiçouer,

A 142 is 3 écérac éitndéc ayelçouer, ds Exaröußnv

A 309 is 3 égérag Expıvev Éelxoour, ds 6’ Exaröußnv

Bioe Pew. Vergl. auch 3 48.

de ist aus 4 310 genommen, xAsırny éxatousyy aus # 864. 873 (4 102. 120); so schreiben Faesi, Dindorf, Nauck ; Laroche und Ameis hingegen lesen mit Zenodot(?) und Aristarch (s. Schol. A) iegnv. Wenn Ameis gleich urtheilt: „diese Lesart verdient den Vorzug, weil kein Grund vorliegt, warum der Dichter mit dem Attribute gewechselt und statt Zeon» das gewöhnliche xAeırny gesagt haben sollte“ (Anhang), so spricht doch die häufige Benutzung von # gegen die Gleichmacherei mit 4 99. 431. 443. A 448 ébelnç Eornoav (trans.) wird aus ébelnc loravro # 839 genommen sein (vgl. &osacay . . . ébelnc B 341. 342, ébelrs mavtecot srapioracaı @ 450, und in anderer Stellung tovg wede- xéac.... toraoy éEelnc + 574. 575); transitiv lesen wir noch

74 HINRICHS

iorov otnoav B 424. 425 o 289. 290, roy uër (dr) Éxeur” Eornoav én” toxaen & 420, aber Eornoay A 448 mag auf eine intransitive Form zurückzuführen sein, wie es z. B. von den Helios- rindern heisst

u 356 tag sreplornoav te xal evyerowrto Jeolour. Näher liegt ohne Zweifel (auch wegen des Singulars &xaröußn», an welchem Köchly p. 15 Anstofs nahm: „oblitus tamen res, quae ordine dispositae dicuntur, per pluralem semper efferri, non collectivo singulari includi, quale h. 1. est &xaroußn“, vgl. Body)

B 410 Body dd wmegiatnoay texaiovloyvtas avédoveo.

rotary O Ev youevog,

weil B 410. 411 in 4 449. 450 zu Grunde gelegt ist. Der Bwuög verweist auf die Situation im Hymnus éwerta mageorapevoe neoi Buucr 312, x. x. B. doonov Exe? Elovro 332. 333; es kann mithin absolut kein Zufall sein, wenn wir nur dort allein 93 unseren Versschluss 2ödunro» neol Buoy finden (vgl. n 100 und » 187). B 410 ist auseinandergerissen; vor den Schluss x a? ovAoxurac av&kovro, der sonst nicht vorkommt, trat für reg/- 07700» te, wie ich meine, aus Hymn. 312 (333) Eweeta, vor de == d” setzte der im Raum beschränkte Verf. ein ungewöhnliches Com- positum yeer/warto, welches einen anderen Ausdruck aus y 445

xeovıßa T ovdoyvtag ve xarnoyero, nrolla 0 "Adryn

EUYET” vertritt. Das gemeinsame otAoyvrac veranlasste die Contaminierung ; jeder Zweifel ist dadurch ausgeschlossen. Vgl. yeipas vıryausrog B 261 u 336, x. veWauevoe x 182, nur viyaosaı a 138 Ô 54 7 174 x 370 o 137 @ 93 (xegvıfa «a 136 d 52 n 172 x 368 0 135 e 91), viWaro II 230, vewauevog 2 305 immer im Vers- anfang. Wenn übrigens Ameis gerade zu unserer Stelle sagt: „Das Eornoay meget Pwuo» ist ein Vorbild geworden für die attische Bühne, wo die Chöre um die Thymele herumtraten“ (Anhang), so ist doch unser Dichter zum Empfang dieser Ehre wenig berechtigt.

Es folgt in B 411—418 ein Gebet: roioey d edyouevog,

ähnlich wie in y 445: xoll@ (= ueyal’ A 450) evyer’. Durch den Gleichklang kam der Verfasser auf I’ 275

totaty ’Argelöng ueyal’ siyeto xeigag avaoyw» (vgl. Z 75 T 254/5); er schob also 4 450 in diesen für “Argeidng (s. 4 12. 369) aus 4 11. 370 (442) Xovong ein. Der Anfang des Gebets selbst (s. KAvde y 55) ist aus 4 37. 38 wiederholt:

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 75

KIddiuev, aoyvoorof, Og Xovonv SupiBéBiras Killav ve Cadénr Tevsdoıo re ige avaccets:

„Mit denselben Worten, mit denen er den Gott um Rache gebeten, flieht er ihn auch um Versöhnung an“ (Faesi, Ameis). Die Heraus- geber dichten unserem Meistersänger eine grofsartige Poetik an; sie erkennen hier „das erste Beispiel einer Palinodie“ (s. Ameis Anhang) oder einen schönen ,, Gedankenreim“! Dummodo cetera bene se haberent! muss man mit Köchly p. 15 ausrufen. Mit A 451. 452 = A 37. 38 stimmt der Beginn des Gebets des Achilles IZ 233—235 in der Anrede eines länderbeherrschenden Gottes (vgl. auch Hymn. 1—3) überein:

Zev ava, Awdwvais, ITelooyiré, 17169: vaio, Awdwyng usdéwy Övsysıuspov’ œuœpi de Zslhoi doi valovo’ vropjrar avimtomodes yanaısuvarı. Dieser äussere „Gedankenreim“ gefiel unserem Dichter, er liess Chryses in .4 453—455 mit den fast ganz gleichen Worten des Achilles in II 236—238 nuèr On wos Euov-Emog ExÂveg eväauevoro, tlunoas uev uk, uéya d tWao Aaov Axara y, nO Etre nai viv woe tod dnınonnvov séldwe fortfahren. Häsecke hat S. 17 Gründe dafür entwickelt, dass die Verse in IZ als ursprünglich gelten müssen. Wenn Christ a. a. O. S. 244 sagt, das Wort euäauevoıo habe in _Z seine volle und ganze Be- deutung, sei aber in II nur auf Umwegen zu erklären, da Achill nicht selbst gebetet habe, so erscheint das als ein unerheblicher Ein- wand. Die Contamination lässt uns die Probe machen. Zunächst ist in A 453 Exdvec, wie «Audi pev A 451, tov d EuAve A 457, mit dem Genetiv construiert; statt gud» Ercoc (auch Æ 234) heisst es Zuev (nach 4 451) wagog (aus 4 553. 6107). Schwerlich wird die auffällig scheinende Kürze vor &rzog den Verfasser, welcher doch wohl das Digamma nicht kannte (s. über &xnßoAw zu 4 438), zu dieser Aenderung bewogen haben. Durch sie erreichte er in zor’ magog einen schärferen Gegensatz zu vuy A 455. 456. II 237 in A 454 mit den Schol. AB und Düntzer (s. Hentze im Anhang) für „irrig“ übertragen anzusehen hindern die andern entlehnten Verse. Der Halbvers I] 238 uoi tod’ Enıngnnvov ééldwe (s. @ 242) steht ähnlich in 4 41: rode uoı xennvoy éélôwe (= A504 @ 242, xonyvar’ & y 418). Also ausser dem sinnverwandten Anfang des Gebets ist noch ein Schlussvers fast gleichlautend: die Contami-

76 HINRICHS

nation von A 37—41 und II 233—238 in A 451—455 ist dem- nach doppelt sichtbar. Die veränderte Situation forderte für zi- oeıav Aavaoı A 42 einen Ersatz, der sich in A 97 oùd Gye nolv Aavaoicıy asızda Aoıyöv anwoe fand. ’Hôn viv A 456 steht sonst beim Imperativ gleich zu Anfang II 844 vor der Anrede, ebenso o 65 x 168 und im Verse x 472 hinter der Anrede; hier könnte man »vv noch für eine Wiederholung aus 4 455 ansehen. Ans Ende trat 4 456 @uv- voy (s. 0 375 x 208; &rrwoo» kommt nicht vor) als beliebterer Versschluss durch Contamination mit 4 341. 398: @eexéa Aoı- yov amovae (vgl. a. A. audyng I 495 II 32 und sonst 4 67 E 603. 662 0 736 II 75. 80 3450 Y 98 2 489, anders N 426, nie in der Od.). Das erste Gebet des Chryses 4 43 hat auch die Uebergangsformel | A 457 ‘Qe ËÉpar edyôuerog, tov dO Exdve DotBoc "Anôliluwy (vgl. II 249 # 771) noch hergegeben. Mehr war von da nicht zu nehmen. Denn obwohl in .4 44—52 die Erhörung ausgeführt wurde, so war doch die Situation hier nicht zu gebrauchen; weil es aber nirgends etwas abzuschreiben gab, das hierher passte (denn in B 419. 420 verweigert Zeus die Erhörung), so war der Nachdichter auch schwerlich im Stande, das Aufhören der Pest zu schildern. Thöricht und wohlfeil ist der gegen Haupt ersonnene „künstlerische“ Einwand von Ameis, dass die innerliche Gemüthsumwandlung nicht wie die äussere Opferhandlung sinnlich anschaulich hätte ge- macht werden können (Anm., Anh.); Henlze erkennt sogar eine weisliche Beschränkung an (Einl. S. 19). Mehr kann der Verf- fasser der Episode freilich nicht verlangen. A 458—474 Avrag ènel 6 stEavto nal oviloyvsag nooßa- Aovto, avéguvoay piv nowra xai Ecpaëay xai Edesıpav, 460 unoovc rt éËérauor xara te xvlon exadvupay Ölntuyanoınoavres, én attayvd wuodétnoay. nated éxiloaxyilng 6 yéouwr, ini d’ atdona olvor AetBe'véordi wag avsoy Eyo» neunwßoka weoolv. avrag éwel xnata ue 2xan xai owmhayyy enacavro,

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 77

465 ulotvdddy & dea alla xai aug ôBelotou Erreigav, DTTNOGY TE nspıpoadEwg, ÉQUOQYTO TE mavra. aveao evel MavaartO novouvrsrüuxovröredalra, dalivuys, ovdé te Juudc Edeveto dartog diane. avrag éxsi moatog nal Zdnsvog 2& Ego» Evro, 470 xoveoe wey xontnogag Eneorewayro notoio, yvuunoay 0 aga macy Enapbauevoı demaeooıy, de naynudoroı podny Fedw idacxorto, xaldy aeldovreg matnova, xovgor Ayatur, uélnoytes Exaegyoy' 6 dk posva reoner axovw y. Auch in B 419 war wie in 4 43 = 457 das Gebet abgeschlossen mit ‘Qg Epar’ (vgl. auch B 427 4 40). B bot nun die Be- schreibung des auf das Gebet folgenden Opfers, welche der Chryseis- dichter bei seiner Lust zu schildern auf die bekannte Weise zu vervollständigen trachtete. Wiederum fällt ihm sofort die Unklar- heit des Subjects zur Last, da er in allen beschreibenden Versen keine handelnde Person ausdrücklich genannt hat (s. Häsecke S. 7), die soi in 4 447 und oi d _4 432 müssen darunter verstan- den werden. In B umstehen die agıorjeg Ilevaxaıwv (404), wie in y Telemachos mit den Gefährten und Nestor mit seinen Söhnen (432 ff.), einen Stier. Hier in _/ wird eine ganze Hekatombe dar- gebracht, Object ist also nicht mehr wie dort ein einzelnes Opfer- thier. Es heisst B 421—424 avtagéinel6 evEarvtoxal ovdoyiras wmeofadoreo, avégvuoay utv nowra nal Eopasav xai Edeıgav, unoouc + ébérauoy nara ve xvlon Exaklvyar dinsvya woujoarvtes, in’ avıwy d wuodérnoar. Diese Verse sind in .4 458—461 aufgenommen, aber nicht die beiden folgenden B 425 nai ta wiv ae oxilnow agvadoow xaréxacoy, onhayyva 30 ag aunelgartes Ueigexov Hpaiotouo. Man könnte annehmen, dass dem Nachdichter diese poetische Personification des “Hqacorog für loderndes Feuer nicht gefallen habe; aber es ist durchaus wahrscheinlicher, dass er die Erwähnung des Weins für die Libation vermisste; denn es heisst z. B. # 362. 363 in der Opferbeschreibung, die ich zum Schluss noch einmal berühren muss: ovd’ eiyoy uédu Aetıyar —, all: toate oxév- dovses. Kurzum er mied sie aus irgend welcher Ursache. Wir

78 HINRICHS

sahen bereits, dass in 4 449 von ihm B 410 und y 445 ver- schmolzen worden sind. Die Bekanntschaft mit y zeigt sich von Neuem; auch fehlt es nicht an der Brücke. Wir lesen y 447 avtde éxel 6 edbavroxaiovkAoxyvrasnpoßakovro, y 456 pop & unole Tauvoy zravra xara noigay, xata ve xvlon Exakvıyay dintvya moınoavyreg, ix avrüy d wauodéitnoay, also y 447 ist gleich B 421 4 458, y 458 == B 424 4 461. Das bot dem Verfasser die Möglichkeit und den Anlass, in 4 462. 463 mit y fortzufahren: y 459 xaled ini aoylinsöy&owy, Enid’ atdona oivoy AetBe véor di wag’ avtoy tyov neunwBola xeool», Verse, welche sonst nicht wieder vorkommen, aber mit B 425. 426 eine gewisse Aehnlichkeit haben. Er nahm also an Stelle des “Hœararog die v&oı in den Kauf und verdaute leicht die Schwierig- keit, dass seine Hörer oder Leser nicht wissen können, wer diese yeoı sind, ob die Gefährten des Odysseus, jene of d’ und rol d’, oder die Opferdiener, Gehülfen des Chryses. Das von Nestor (s. auch A 286) gebrauchte yégwy passte natürlich auch auf den greisen Chryses, der 4 26 y&oov, 33 yéçwr genannt wird (vgl. Häsecke S. 8. 12. 13). Die Beschreibung fährt nun in y fort: 461 adtag iweixata une èxan xai onlkayyv émacayvto, uidtuAldy 7’ Goa tahda xai aug ofedotouy Ev ELQaY, antwyv d angorogove Ößelovug év yeoaiv Exovzec. Mochte das nun fir den Geschmack des Dichters zu knapp sein oder ihm nach y 460 4 463 éyov neunwfola xepalv y 463 nicht mehr zusagen, jedenfalls schwenkte er, nachdem y 461. 462 fur 4 464. 465 adoptiert waren, bei watwy wieder hinüber zu B, wo 427. 428 abermals gleich y 461. 462 sind und es hinter Hoeioroıo folgendermafsen weiter heisst: B 427 avraginelxara ung éxan xaianhayyy ênadgavyso, (vgl. 4 40) ulosvaléy © &ea stadia xai aug 0Behoïias Erreıpav, WITTNOAY Te TWEQLPEAKEWS, EQUOAYEO TER AYT.

®

DIE HOMERISCHE €HRYSEISEPISODE 79

430 avtag ènei navoavyro növovrervxovröredalra, dalyvyr, ovdé te Jvuog ddevero daırög sions. autag ével wmoarog nal Édnruoc 2& Eoov Eyro.

Dadurch dass .4 466—469 B von 429 an so weit als möglich, d. h. einschliesslich bis zur Schlussformel 432, welche auch wie- der y 473 steht, nicht aber y gefolgt war, ist es geschehen, dass vor dem erfolgten Schluss des Mahles das nöthige Einschenken des Weines, welcher zwar in B fehlt, aber in _4 462 aus y 459 für die Opferhandlung besonders importiert worden ist, zum Zweck des Trinkens (rooıos) gar nicht berührt wurde. In y geht der Schlussformel 473 vorher: |

471 dalvuv?? Elöuevor‘ dl 0 aveges 2oFAol Ggorro olvov olvoyosüyres évl yovoéois denasooıv.

Vielleicht merkte unser Verfasser, dass er sich vergaloppiert hatte, und holte, durch die av&ges 20910) y 471 und den gleichen Schluss in y 472 auf die xovgoe y 339 hingewiesen, schleunigst hinter A 469 (=y 473) in 4 470. 471 das Füllen der Krüge nach mit zwei Versen aus

y 339 xovgoe de nontügag énmeotéWavto moroio

= I175 o 271),

340 vœounoar d &ea nücıy Enapfauevoı dena-

e00ıy (=I 176 op 272), freilich scheinbar nur zum Zweck der Libation, welche in diesen Versen in der Hauptsache abgemacht wird; auf die hier fehlende Schlussformel und das vermisste Trinken komme ich gleich zurück. Aus diesem Grund erklärt es sich, weshalb das bei dem Mahle (vgl. y 464—468) und vor der Libation übliche Händewaschen unerwähnt bleibt (Häsecke S. 8) und ein Vers wie

y 338 rotor xnovxec uèr Udwo él yeloag Eyevar

(vgl. @ 146 © 270 I 174, auch d 216 I 272 2 303) ausgelassen ist. Das Waschen vor dem Gebet und dem Schlachten 4 449 musste auch für die Schmausspende ausreichen. Anders hat sich Porphyrius die Sache zurechtgelegt zu xepviyavro (s. Porph. quaest. Homer. ad Iliadem pertin. rell. coll. H. Schrader, I 1880, p. 163): del mrgosıova Pep xara 70 dvvatoy elnalsıy avtov eg. dia si di uera 10 deinvov ov motel ToVg avIgwmovEG ATEOVINToV- tag tac yelgas; Ore ovde OWouc ToLovros dyeWyro Wore dei- oIaı anovipews xai See mavduevor tov denvelv Eomevdor, peta tag onovdac del vinsea9ar. Gnréoy di xal sovto’

e

80 HINRICHS

Otay yap kéyn' xegvıßa 0 aupixolos xçoxôw enéyeve pégovoe vipacFat, pioouer Gall” oùyi xoù TOU deirvov uôror. Grküg yae tag aeyag unvvoag oùxére ta ara uéon dus, wore TEAQEXELYTO Ta yeıpövinzga Ste BovAoıyro vinteosaL' xai yag xal n teamela nai ra dda ayes Örov BovAoıwso yonoPae av- zoig magéxerto.... didovg Tolg anpoarais xa9” savrovg doyl- leodaı ta anöAovda. xal noÂlà toravta tote yowvar nag’ aus“ yag uovov ti einy, ahha xal ti un einn dppövsı- oev.“ Also wieder verständige Beschränkung ! Die Schlussformel der eben genannten Libationsverse avzap nel 0reioay t Extov # Goov THIELE Fvudg

(y 342 I 177 folgt der Aufbruch, m 273 eine Anrede, ebenso n 184, wo der erste Vers==y 339 fehlt; nach einfachem Weinmischen folgt auf y 395 o 427 Schlaf) fehlt nach 4 471, weil sie neben avtag éei mröoıog etc. 469 wohl nicht wegen der fünfmaligen Anaphora von avtag ërei (458. 464. 467. 469 = B 421. 427. 430. 432, s. Lachmann Betr. S. 10), aber doch sachlich unerträg- lich gewesen wäre, hauptsächlich aber weil die feierliche Handlung in dem allgemeinen Festgesang an Apollo 4 472—474 noch weiter läuft. Der homerische Gebrauch der stereotypen Schlussformel des Opferschmauses und Trinkens = 4 469 liefert ebenso ein Ver- dachtsmoment gegen unsere Stelle. Dem Vers folgt eine Anrede: B 432 H 323 I 92. 222 y 67.473 068 9485 o 303. 501 x 55 e 99 (w 489), Schlaf: # 57 u 308 § 454 x 480, die Abfahrt: o 143, ein Staunen: 2 628 (also ganz abweichend), Einzelgesang des Phemios oder Demodokos: & 150 9 72, endlich Hymnus Il 335 (321) Aufbruch und allgemeiner Festgesang zum Citherspiel des Apollo. Es darf also sicher nicht mehr getrunken werden, und dennoch geschieht es in _4 470. 471. Von den Herausgebern be- merkt Faesi Folgendes: „Es ist hier an eine Libation zu denken, die sie dem Apollo noch darbringen“, worauf R. Franke in Jahns Jahrb. 1858, I, S. 224 sehr richtig entgegnet: „Jedoch gänzlich ab- weichend vom homerischen Gebrauch bleibt die Stelle dennoch. Man könnte sagen, dass das als selbstverständlich hier ausgelassen sei, aber es ist das nicht die Art des Dichters, der in seinem Stre- ben, dem Leser alles recht sinnlich vor Augen zu führen, uns eher manchmal zu weitläufig als zu knapp und wortkarg erscheinen könnte. Ein solcher Nachdichter konnte recht gut auch die er- wähnten Verse in einer Weise hier anbringen, die entschieden

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unhomerisch ist.“ Ameis hingegen sagt zu 4 470, der Vers stehe „nur zum Zweck einer allgemeinen feierlichen Libation, da 462 nur Chryses libiert hatte“, und zu 4 469 im Anhang: „Da Essen und Trinken bei Homer sonst überall zwei vollständig getrennte Dinge sind, hier aber das Trinken erst im folgenden Verse er- wähnt wird, so scheint es, als wenn unser Vers erst aus einer der verwandten Stellen B 432 H 423 # 57 x 480 mit Unrecht ein- gefügt wäre. Indes ist uns von den Alten keine derartige Notiz überliefert (als ob das immer nöthig wärel). Daher (!) wird man hier bei 470 nur den Zweck des Libierens anzunehmen haben.“ Trotz allem leidet es gar keinen Zweifel, dass nach 4 469 noch ge- trunken wird. Es handelt sich in 4 470 weder um blofses Li- bieren, noch natürlich um blofsen Weingenuss, aber beides ist verbunden, wie sonst, vgl. y 342 omeioay te sloy „nämlich aus dem letzten für die eben geschehene Libation gefüllten Becher“ (Ameis), n 182— 184, o 426: oneloavres uaxapeooı rloy ue- Aindéa olvov f. Die Kehlen der Achäer würden, wenn diese zTaynuéotor sangen, doch gewiss ebenso trocken geworden sein wie andere. Der Anstofs, „dass mit _4 470 ff. blofs ein Wieder- beginnen desselben eben erst beendigten Trinkens gemeint wäre“ (R. Franke a. a. O.), fällt allein unserem Dichter zu, der volles An- recht auf die Anerkennung seiner Kunst hat. Vielleicht hielt er es wie der Schol. B zu 4 454: 6 de Xovong BagBaeog xal uioélny und theilte zugleich die Meinung des athenischen Ge- sandten bei Aristophanes (Acharn. 77. 78): of BagBagor yag avdegag nyovrtat uôvovgs tovg nlelora duvauévoug payelv TE nai nisi.

(Man vergleiche auch die gewiss secundäre Stelle in J, wo nach der Formel 222 Odysseus in 224: wAnoauevog d’ olvoıo denag deldıxz’ ’Axılza). Die Libation an Apollo, welche als Haupt- sache zur Erreichung des Zwecks auch nach dem vorschnellen Ab- schluss in .4 469 noch geschildert werden musste, erinnert, wie schon angedeutet, durchaus an den Hymnus:

319 deınvnoal t ae Enerra Jon maga vni uekalvn, xal oneioae uaxrapeocı Peoic, of OAvunov Éxovour. avtag én» alroro weligpeovog 2 Egov node, Eoysodaı 3’ au’ êuol

und 332 evyord?’, wc énéleve, nrapıorauevor nregi Bwuov. ddonoyv Eneı$” eiloyso Ion naga wnt uelairn, Hermes XVII. 6

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xai orreloay uaxageoaı Feolc, of OAvurcov Exovoı. attagémel moactogxatéidnruog EE Eoov Evro, Bay 6’ iuev‘ noxe 0 &ga opıv avak Atd¢ vidg Anöl- Awy (s. zu 4 473). Es folgt also im Hymnus Gebet, Mahl, Spendung, Abschluss, Ge- sang; nämlich da dem dopgxor eilovro und oneioay sogleich 770- oıos und Zönzvog entspricht, so involviert natürlich das oneZoay auch die xôauç. In der Chryseisepisode folgt Gebet (nach A 37 f.), Opfer- und Mahlbeschreibung bis zum Abschluss (nach B 421 ff. y 4591.) Spendung (nach y 339, vgl. aürag ével aneloay y 342 == xal ov eioay Hymn. 334), Gesang (nach dem Hymnus). Die Anordnung der Spendung in 4 470 ist durch den Hymnus be- dingt, nur dass hier jener Schlussvers seine richtige Stelle einnimmt. In xovgor uèy A 470 ist das aus y 339 umgeändert. Oi dt zaynuéçoror A 472 ist aus y 486, wo es von den Pferden heisst: of d& waynuéeeoe aetov Luyov aupig Eyovzeg, herzu- leiten. Telemachs Abfahrt aus Pylos erfolgt sofort nach dem am frühen Morgen vorgenommenen Opfer, ebenso die Abreise von Sparta o 184. Sonst mahnt Agamemnon in der Versammlung am Morgen zur Kampfrüstung: wo xe wavnuégeoe B 385, ähnlich heisst es im Gleichniss vom Kampf: of te sravyruegıoı Z 209 und totic de ravnueglois Egıdog etc. P 384. Kirke lädt am Morgen u 23. 24 die Helden ein: GA” ayer” êodlere Bowunvy xal mlvete oivoy ad Je maynusgıoı. Letztere Stelle muss auch benutzt sein (s. zu 4 476); doch weist oi de auf y 486 (o 184). Aristarch erklärt: den ganzen übrigen Tag; aber wir wissen nicht, um welche Tageszeit sich unser Dichter die Abfahrt nach Chryse gedacht hat (s. Lachmann Betr. S. 93. 98). Wenigstens bedeutet zavnuégrog immer die Zeit vom Morgen an. Mon erinnert an uolrın deynotis te a 152 (= deynorut xai aoıdn 9253) und uolxÿ xal pooucyye 9 430 (nach dem Mahl), es mag aber aus 3 569 f. (Schild des Achill) entlehnt sein: toiow d’ Ev péoootoe ais pogutyye Aıyein iucgoey xıJdapıle, Aivoy d’ uno nahov Geıdav Aentalén puy vol énoacovres anagın uoAnn + lvyu@ te moot Oxalgovres Exoveo. Der aus Z 380. 385 Je0v liaoxovetae oder aus 4 386 Peor iAaoxeodac (vgl. A 100. 147. 444 y 419) angehängte Vers-

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schluss 9e0» ilacxoyso liess nur Raum für das eine Wort koArcen, welches stets im Versanfang (ausser £ 101) und in Ver- bindung mit einem zweiten Substantiv steht (ausser Z 606 d 19 6 101). Ameis erklärt hier: „durch Spiel, welches auch Tanz und Gesang mit umfasst“, Faesi nimmt es richtiger nur vom Gesang. Lehrs sagt p. 140°: „Aristarcho in woAren cantus significationem excludenti assentiri dubito.“ „Sed hoc tenebimus, uoArn et aoudn, utineosaı et aeldesy non prorsus idem esse, sed sic dici cantum, quatenus lusus et delectatio est.“ Jede Singularität erklärt sich wiederum ganz natürlich durch Entlehnung. (Köchly wollte p. 15 in 4 601 ff. das Muster sehen). 4 473 beginnt mit xaAö»v aeldovtec, welches doch uoÂx7 erläutern soll, wie + 519: xaldy aeldnoıy (sonst xaAoy aeldeıv a 155 == 3 266, xahor Gece p 411, xadov deıdev Z 570); aber da die Stellung des xadov durch eine Contamination bedingt ist, könnte wieder Z 570 be- nutzt sein (s. Hymn. 338). Durch das Wort &sıdev wurde der gröfsere Theil des Verses aus X 391 viv d’ ay aeldorvteg naınova, xovgor Ayaıwv, angeschlossen, wo der Paean ein Siegeslied ist. Wird es Zufall sein, dass er hier ein Loblied auf Apollo ist und ganz genau so im Hymnus? Apollo selbst ermahnt 322 Éoxeodai I” Gu? Zuoi xal inmacnoy aeldsıy, dann heisst es: 336 Bar 6’ iuev' noxe d’ aoa omer avak 410g vidg Anöllwyv popuıyy’ av xelpeooıw Exwv, Éoardr nıdapilwv xala nai tye Bıßas' oi dnacorvtes Ernovro (vgl. Z 571. 572), Koïres moog IIvdw xal Innaınov' asıdov, 340 oldy te Konswy maunoves. Vgl. auch das nomen proprium I/nscamovı vom Apollo, der poévas augeyeyndws Opfer empfängt, Hymn. 94. 95. Der allgemeine Fest- gesang in 4 ist dem Hymnus entnommen, wie schon Köchly p. 16 sah. Diese Thatsache hindert natürlich, .4 473 mit Bekker zu athe- tieren. Wenn Aristarch (auch Lehrs p. 1412) ähnlich den folgen- den Vers strich, Ove vouloag tig tov Anoddlwva ITaınova eipiodau meocédnney avtov. xai ylvetae dıoookoyia und weil ueAnovreg (== carmine celebrantes) durch die Bedeutung singen’ gegen den homerischen Gebrauch (= ludere) verstofse (Hentze Anh., Lehrs

p. 139), so that er das mit Unrecht oder, was dasselbe sagt, von 6*

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seinem Standpunkt aus mit Recht, sofern es sich für ihn um eine Verbesserung des Dichters handelt; aber die Athetierung eines Verses (oder mehrerer, s. Lehrs) würde nicht ausreichen. Die Contamination mit X 391 hat übrigens einen neuen, wenngleich nicht sehr bedeutenden Widerspruch erzeugt. Die Aenderung von noveor 0 y 339 in xovgoı uèr A 470 ist schon berührt. Offen- bar sollte dem we» nachher in 4 472/3 of xovgoe “Ayauwy entsprechen. Während in der ganzen Erzählung .4 432—463 das pluralische Subject nie deutlich bestimmt worden ist, kommen seit 463 durch Entlehnungen aus y 460. 339 X 391 verschiedene Per- sonen herein: 1) v&oı 4 463, 2) xovgor uev A 470, 3) xoveoe "Ayo.dy A 473. Immer sind dadurch ursprünglich andere Personen bezeichnet: Jünglinge in Pylos y 460, in y 339 Segdzortec, schmucke, junge Leute, freigeboren, aber von untergeordnetem Range (Ameis zu « 109), in X 391 die edlen Söhne der Achäer. Ameis sagt: „v&or, Odysseus’ Gefährten im Gegensatz zu yépuwr“, d. h. also zu Chryses; verständlicher wäre ein Gegensatz der (jun- gen?) Erapoı (4 183) zu Odysseus, wie er y 460 zwischen Nestor und seinen Söhnen besteht. Es liegt eine offene Unangemessen- heit vor. Die xovgoe uey sind mit den véoc nicht identisch, sie sind eine Art Diener. Aber „das am Versschluss stehende xovoo: Axcıövy will die zu der Sendung auserwählte Jugend (183, Jugend?) hervorheben. Sonst würde der Dichter vies "Æyauy gesagt haben, das metrisch betrachtet hier ebenfalls stehen könnte“, meint Ameis im Anhang. Diese Begründung ist nichtssagend, denn nach Benutzung von X 391 konnte es nur xoögoe, nicht viec heissen. ‚Statt das Gras wachsen zu hören, hätte er sehen müssen, dass dasselbe Wort xove0:, in doppeltem Sinne gebraucht, eine abgeschmackte Verwendung verräth und einen unverständlichen Gegensatz enthält, der mechanisch leicht entstehen konnte, natür- lich nur bei einem so sorglosen Dichter, wie der unsere ist.

Das nur 4 474 gebrauchte Activum uélrortes Exaseyov steht ganz parallel zu aeldovrec, heisst also nicht „indem sie durch Spiel feierten“ (Ameis), sondern „indem sie sangen“ (Faesi), wie A 472 uoArın. Ich vergleiche hier die beiden Verse:

a 155 ro 6 Qopullwv aveßalkero xadov aeldeıv ZX 604 tegwomevoe’ peta 06 oqur Èuéknero Helog aoı- dog (= » 27 6 19) poguilwy,

DIE HOMERISCHE CHRYSEISEPISODE 85

die zweifellos für die Identität der Bedeutung sprechen (vgl. a 152 } 253). Sehr wahrscheinlich ist ueArzovrsg aus Zueinero ge- macht (das Activum verdankt seine Entstehung wohl der Versnoth) und, wie uoAren aus 2572 oder 606, aus 2 604 entlehnt. Vgl. noch usrautirscera Hymn. 19. éxaegyov, welches ohne weiteren Zu- satz (häufig im Hymnus, in der Odyssee nur 3 323) wie éxnBoloc A 96. 110 den eo» (vor ilaozxoyto) 4 472 namhaft macht, geht. doch auf &xaseyo» idacoea: A 147 zurück. Wenn Welcker- auf Grund dieser Stellen in .4 einen Bedeutungsunterschied zwi- schen éxaspyoc und éxr8oloç annimmt (Ameis zu 4 474 und im Anh. zu H 34), so muss die Besonderheit unserer Episode jeden- falls zur gröfsten Vorsicht mahnen. Der Schluss des Verses 6 peéva tégmet axovwy (nämlich der bei den Aethiopen ab- wesende Apoll!) erinnert an den Anfang 3 368: (Odysseus) z&e- ner” Evi poéouy Hoıv axotwy (sc. den Gesang: dorddg asıde 367), 9 439: docti ce tégrntou nai Koıdjs Duvov axovwy, vel. d 597 f. axovwy | réoxouar; im Ausgang ist axovwy auch sonst fest: P 408 2490 8 314 9 578 @ 169 w 135. 148. Vgl. reo- noueros in demselben Vers Z 604 wie éuélrzero und im Hymnus 26—28 of d’ émirégmorvtar Jvudy uéyay elsopowvreg, Antw ve yovaorkonauos xai unslera Zeug, via lâoy nallorta pet” aYavaroıcı Deolor und 95 f. heisst es vom Inzatnove: dE poéras augiyeyn dog déae’ ispa. Also auch die homerischen Götter pflegen sonst an- wesend zu sein. Die Verse 4 472—474 sind ebenfalls zusammen- geborgt. A 475—487

Huos d’ n&kıog xarédu rai End xrépag nidsey,

dt) TÔTE XOIUNOQYTO napa MEVMIYNTLA vn05.

nuog d nbıyeveıa payn bododaxrvlos Hus,

Kai FOU EmeLt GYGYOYTO META 0TEaTOV EUQUY

Aya.

sotour d inuevov oveoy Les Exacegyog Anôdllwr.

480 of d’ ioröy arnoavı’ avad iotia Asvxa nE- : Ta00ay' iy d’ äveuog nejoev uédoy iatior, aug ua orelon wmogguesoy uéyal” Tage vnög iovons: nO EIeev nara x0ua dıanenooovoa xékevdoy.

86 HINRICHS

abrag insel 6 Îxoryto xata oTeurôr sveuy Aya», 485 via udv olye péhacvay in’ jneigoıo Egvocav bwod dnl yauadoız, dard 8 ÉqQuara waxed ta- yvuooay: adroi d’ Zoxidvayro xata xdAtolag Te véac TE. Odysseus erzählt in der Odyssee von der Jagd und dem Schmaus auf der unwirthlichen Ziegeninsel: ı 161 Wo téte uèr neönav nuag ds Nelıov xaraduvse Queda dawüueroı noéa t Gomera xal uédv dv, also mit Versen, welchen ähnlichen Inhalt wie 4 468. 471. 472 haben, und fährt dann fort: 0168 nuog d nédtcoguarédu xai nirrépas nAde», dn tote noıundmue Ent Önyulvı Jalaoon. 170 nuog d’ neıy&vsıa parn dododaxnzsviog Hug, 171 xai cor dywr etc. Diese Verse « 161. 162. 168—171 folgen in ¢ 556—561 (nur 561 steht dy 707’) und x 183—188, wo das Uebernachten auf der Insel der Kirke geschildert wird, unmittelbar auf einander; ohne den Vers « 168 findet sich die Stelle noch d 430—432. 575—576, vgl. d 577. 578 zu A 485. 480. Sie ist in ¢ original und von da aus vom Bearbeiter der Odyssee in x und d verwerthet worden. Eine ganz verzweifelte Aehnlichkeit mit der Darstellung in _4 hat aber das spätere Stück z 395 ff. von Odysseus’ Narbe, wo es heisst: 422 wlatvdloy & ag inıorankvws, neiçar t ößekoicı», WTTNOARY TE TEELPEAdEWS, daooartÔ re polgas, Wo rote wey neönay nuag à néluor xaradvrra